Autor: VDB Physiotherapieverband

G-BA: Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Tage
verlängert

G-BA beschließt regional begrenzte Covid-19-Ausnahmeregeln und bundesweite Sonderregeln. Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung mit. Damit schafft der G-BA Rechtssicherheit für Heilmittelerbringer und schließt mit dieser bundesweiten Sonderregel die Lücke für den Zeitraum 30. September bis 1. Januar 2021. Welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ebenso in einem Grundlagenbeschluss festgelegt. Die Ausnahmeregelungen orientieren sich an den befristeten COVID-19-Sonderregelungen, die der G-BA im März 2020 mit bundesweiter Geltung beschlossen hatte. Konkret geht es um die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Verordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen, um die Gültigkeit, Voraussetzungen und Fristvorgaben von Verordnungen sowie die Art der Leistungserbringung z. B. per Videobehandlung. Ziel ist es, den medizinischen Leistungserbringern einen formal rechtssicheren Spielraum zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten vor Infektionsrisiken zu gewährleisten. „Die Erfahrungen …

weisses ausrufezeichen auf gelben Hintergrund

Autor: VDB Physiotherapieverband

Statement der Physiotherapie-Verbände

Verhandlungsrunde endet erneut ergebnislos Wir sind über die mangelnde Wertschätzung, die uns die Gesetzliche Krankenversicherung mit Blick auf ihre Verweigerungshaltung entgegenbringt, tief enttäuscht, erklären die Vorsitzenden der Berufsverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND nach dem Ende der letzten Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag in Berlin. Weder zu den neuen Leistungspositionen wie beispielsweise der Physiotherapeutischen Diagnostik, noch zur dringend benötigten Anpassung der Leistungsbeschreibung und der erforderlichen Gebührenanpassung konnten trotz mehrstündiger harter Verhandlungen konkrete Ergebnisse mit den Krankenkassen vereinbart werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Das Ergebnis lautet null/nichts, so die vier Vorsitzenden. Die Aussage einzelner Krankenkassenvertreter aus dem Lager der Ersatzkassen, dass man keinen Grund für eine Gebührenanpassung sehe und deshalb den Berufsverbänden kein Angebot – außer einer Nullrunde – unterbreite, war ein harter Schlag ins Gesicht der Berufsgruppen, die tagtäglich die Versorgung der Patienten der gesetzlichen Krankenkassen sicherstellen. Berufsgruppen, die in den letzten Monaten als systemrelevante Gesundheitsberufe, trotz deutlich erhöhten Aufwands und ganz erheblicher persönlicher Belastungen durch das ganztägige Tragen der persönlichen Schutzausrüstung – selbst bei höchsten Sommertemperaturen – pflichtbewusst ihre Patienten behandelt und …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Vergütungsverhandlungen ohne Ergebnis

Eilmeldung – Eilmeldung – Eilmeldung Auch der dritte Verhandlungstag der Vergütungsverhandlungen im Heilmittelbereich Physiotherapie brachte keine Einigung zwischen den Vertragspartnern GKV Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden VDB-Physiotherapieverband, IFK, Physio Deutschland und VPT. In einem letzten Versuch werden die strittigen Punkte nun am 23. September 2020 nachverhandelt. Kommt es zu keiner Einigung setzt anschließend das Schiedsverfahren ein. Weniger anzeigen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Kindertherapie:
„Sanft begleitet von
Anfang an“

Frankfurt: VDB-Mitglied Susanne Weidenhausen im Portrait „Sanft begleitet von Anfang an“ lautet das Motto der Physiotherapiepraxis mit Schwerpunkt Kinderbehandlung von Susanne Weidenhausen. Schon zu Ausbildungszeiten war der heutigen Praxisinhaberin klar: „Entweder es geht in den Kinderbereich oder ich mache noch was anderes.“ Die klare Linie behielt sie bei, was „anderes“ kam ihr nicht mehr in den Sinn. Kurz nach der Ausbildung behandelte sie Kinder in einer orthopädischen Praxis, anschließend folgten sechs Jahre physiotherapeutische Tätigkeit in einer Schule für Körperbehinderte. Als Umstrukturierungen stattfanden, der Einsatz von Physiotherapeuten in der Einrichtung fast dem Aufgabengebiet von Erziehern entsprach, entschied sie sich zur Praxisgründung und eröffnete vor elf Jahren eine Physiotherapiepraxis in Frankfurt am Main. In der ersten Zeit der Existenzgründung bot Susanne Weidenhausen ihren Patienten noch ein zweites Fachgebiet, Behandlungen im Kiefer-Mund-Gesichtsbereich an. Heute ist das gesamte Konzept auf Kinder und ihr Umfeld ausgerichtet. Nur im osteopathischen Bereich arbeitet die Physiotherapeutin und Heilpraktikerin mit erwachsenen Patienten, Schwangeren, Nachgeburtlichen, auch mal mit den Großeltern oder dem Papa. Dass man mit Händen und Techniken Menschen helfen kann, reizt sie bis …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Weniger Bürokratie für Therapeuten

Wie kann der Verwaltungsaufwand von Therapeuten erleichtert werden? Die Arbeit von Therapeuten unterliegt einem hohen bürokratischen Aufwand. Insbesondere die Abrechnung der Heilmittelrezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Erfüllung der Rezeptprüfpflicht nimmt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch und wird aktuell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Um das Thema „Entbürokratisierung“ zu erörtern, hatte der GKV Spitzenverband die maßgeblichen Verbände zu einer Videokonferenz eingeladen. Anlass war die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie, deren Inkrafttreten für eine Entlastung sorgen sollte, nun aber um drei Monate verschoben wird. (Kommentar dazu hier: https://vdb-physio.de/aktuelles/weg-mit-der-rezeptpruefpflicht-und-her-mit-einem-sitz-im-g-ba/) Die Verbände forderten In der Videokonferenz die Abschaffung der 12 Wochen-Frist, die Verlängerung der Beginnfrist von 28 Tagen und im Entlassmanagement auf 14 Tage, die Möglichkeit der Änderung der Verordnung durch die Leistungserbringer, keine Prüfung der Unterbrechungsfristen, die Weiterführung der Videotherapie, Verlängerung des Hygienebedarfs und eine Entschädigung für den bürokratischen Mehraufwand. Ob die genannten Punkte Berücksichtigung finden blieb offen. Der GKV Spitzenverband will nun bis spätestens Ende September eine Empfehlung für Heilmittelerbringer herausgeben.

zufriedener Mann nach dem Messebesuch

Autor: VDB Physiotherapieverband

SOM:
Smarte Online Messe für Therapeuten

Die Smarte Online Messe unter der Schirmherrschaft von Dr. Roy Kühne findet erstmals vom 17. bis 19. September 2020 statt und verbindet Fachmesse und Kongress für Heilmittelerbringer. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und dem Wandel der Therapie. Als Brand Partner des neuen Messekonzepts mit über 30 Ausstellern, darunter auch der VDB-Physiotherapieverband, und mehr als 50 Workshops, Livestreams und Webinaren freuen sich NOVENTI azh srzh zrk, der Pflaum Verlag mit der Zeitschrift pt und BODYMEDIA auf zahlreiche Besucher und einen spannenden Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die virtuelle Messe SOM Therapie wird sich online auf zwei Kongressbereiche erstrecken. Sie richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Darüber hinaus fokussiert die SOM auch interdisziplinäre Rehabilitationseinrichtungen, Zentren für medizinische Fitnessangebote, Osteopathen und Heilpraktiker. Rund 50 Workshops, Livestreams und Webinare vermitteln den Teilnehmern neue Erkenntnisse und Lösungen aus allen Bereichen der Heilmittelbranche. Wichtiger Teil des auf Interaktion und Dialog ausgelegten Konzepts sind virtuelle Messestände, an denen die Fachbesucher via 1:1-Chat-Funktion, Video-Call oder Mail zielgerichtete Gespräche führen und sich über neue Lösungen aus ihrem Bereich informieren …

Heilmittelrezept mit der Aufschrift Physiotherapie

Autor: VDB Physiotherapieverband

Heilmittelverordnungsmuster Zahnärzte
veröffentlicht

GKV Spitzenverband informiert über Änderungen an der Heilmittelverordnung Zahnärzte. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich im Rahmen der Richtlinienänderungen auf eine Anpassung des zahnärztlichen Heilmittelverordnungsmusters einschließlich der Ausfüllhinweise verständigt. Gültig sei der geänderte Verordnungsvordruck mit Inkrafttreten der geänderten Heilmittel-RL Zahnärzte zum 01.01.2021. Die Änderungsvereinbarung enthalte derzeit zwar noch das Datum 01.10.2020 als Anwendungsbeginn, eine Anpassung des BMV-Z zur Anwendung des geänderten zahnärztlichen Heilmittelverordnungsmusters zum 01.01.2021 werde aber kurzfristig erfolgen.   Ausfüllhinweise und das Heilmittelformular hier: BMV-Z Heilmittelverordnung Zahnaerzte 08.09.2020

Farbige sprechblasen symbolisieren Kommentare

Autor: VDB Physiotherapieverband

Weg mit der
Rezeptprüfpflicht und her mit einem Sitz im G-BA

Ein Kommentar zur Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie. Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht. Sie sind verpflichtet, ärztlich ausgestellte Heilmittelrezepte auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Unterläuft dem ausstellenden Arzt ein Fehler, verpflichtet das Gesetz nicht den Arzt, sondern den Therapeuten für Korrektur zu sorgen. Damit leisten Therapeuten bürokratische Hilfsarbeiten für die Krankenkassen. Unbezahlt wohlgemerkt. Es ergibt sich eine systemwidrige und für alle Beteiligten unerträgliche Situation: Therapeuten werden zu Kontrolleuren der Ärzte. Systemwidrig ist auch die wirtschaftliche Haftung der Therapeuten für Verordnungspannen der Ärzte. Denn übersieht der Therapeut einen Fehler, haftet er mit wirtschaftlichem Verlust. Ein Unding! Um Abhilfe zu schaffen, sollte ab Oktober eine neue Heilmittel-Richtlinie helfen, Ärzten das Ausstellen der Rezepte zu vereinfachen und den unbezahlten Verwaltungsaufwand der Therapeuten zu verringern. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist die Umstellung der Software in den Arztpraxen. Nun geisterten letzte Woche Meldungen durch die Netzgemeinde, die Heilmittel-Richtlinie trete erst ab 1. Januar 2021 in Kraft. Schuld sei die fehlende Software in den Arztpraxen. Was war dran an den vermeintlichen News? Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums sah sich auf Nachfrage nicht zuständig und …

Würfel zeigen die Jahreszahlen 2020 und 2021 an.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie am
1. Januar 2021

Die Pressestelle des Gemeinsamen Bundesausschusses informiert in einer Mitteilung über die definitive Verschiebung des Inkrafttretens der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben, teilt die Pressestelle des G-BA in einer Meldung mit. Neuer Stichtag ist der 1. Januar 2021. Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen. Die KBV befürchtet, dass am 1. Oktober 2020 die notwendige Aktualisierung der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Durch eine veraltete Praxissoftware werden jedoch fehlerhafte Heilmittelverordnungen ausgestellt, was wiederum zu einem erhöhten Prüfaufwand bei den Heilmittelerbringern führt. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Vorgaben wäre somit nicht sichergestellt. Um die Neuerungen in der Heilmittelversorgung trotz der Verzögerung in der vertragsärztlichen Versorgung einheitlich zu etablieren, hat der G-BA im Hinblick auf die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte einen Folgebeschluss gefasst: Auch diese wird erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Übergang von der „alten“ zur …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Vergütungsverhandlungen erreichen kritische Phase

Der zweite von drei Verhandlungstagen mit dem GKV-Spitzenverband zu den Vergütungserhöhungen wurde am Nachmittag des 27. August von den Physiotherapie-Verbänden aufgrund eines inakzeptablen Kassenangebots ergebnislos abgebrochen. Die nächste Verhandlung wird am 11. September in Berlin stattfinden. In der Verhandlungsrunde standen insbesondere die Themen Therapiezeiten, Zeiten für Vor-/Nachbereitung und Dokumentation sowie die Vergütung auf der Agenda. Die vier Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und ZVK haben ihre Forderungen in den letzten Wochen auf der Basis der Ergebnisse des WAT-Gutachtens sowie der Ergebnisse einer Umfrage zur Vor- und Nachbereitungszeit/Dokumentation ausführlich und fundiert ausgearbeitet, den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber dargelegt und begründet und in der Verhandlungsrunde am Donnerstag die Forderung nach einer Vergütungserhöhung um 50,13 Prozent sowie nach Ausweitung der Regelleistungszeiten erneut bekräftigt. Den Verbänden war es dabei wichtig, ihre Forderungen zur Anpassung der Vergütung mit belegbaren Fakten begründen zu können. Dazu wurde das WAT-Gutachten, das unter Federführung des renommierten Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Günter Neubauer entstand, in Auftrag gegeben. „Wir haben uns lange und intensiv auf diese ersten bundesweit einheitlichen Verhandlungen vorbereitet“, so IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und ZVK …