Monate: August 2018

Physiotherapeuten in Sachsen-Anhalt erhalten endlich höhere
Vergütungen

Schiedsspruch: Ende des Schiedsverfahrens gegen die AOK Sachsen-Anhalt Das Schiedsverfahren gegen die AOK Sachsen-Anhalt ist nun endlich abgeschlossen. Das Verhalten der Krankenkasse, die den Berufsverbänden in den Verhandlungen zunächst lediglich eine Preiserhöhung im Rahmen der gesetzlichen Preisuntergrenzenregelung anbot (in Höhe von ca. +6,5%)zwang die Schiedsperson zu einem Schiedsspruch. Dieser sieht eine Preiserhöhung von rund 32 % vor, die rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft tritt. Mit dieser Erhöhung werden die Preise auf das Vergütungsniveau der Ersatzkassen angehoben. Damit ist das Schiedsverfahren formell beendet und die Praxen in Sachsen-Anhalt können nun endlich die dringend benötigten neuen Preise abrechnen. Das Ergebnis des Schiedsverfahrens ist das Resultat intensiver Arbeit der Berufsverbände: Verhandlungen wurden vorbereitet, Gespräche geführt, Schiedsanträge gestellt und wieder Verhandlungen geführt. Insgesamt ist der Schiedsspruch das Ergebnis einer erfolgreicher Zusammenarbeit der Berufsverbände in Sachsen-Anhalt, der die Praxen und ihre Mitarbeitern wieder positiver in die Zukunft blicken lässt. Allerdings ist es aus Sicht der Berufsverbände IFK, VDB, VPT und ZVK nicht nachvollziehbar, dass es die AOK Sachsen-Anhalt  – erneut – soweit kommen ließ und ein Schiedsspruch nötig wurde. Der …

Monate: August 2018

Onlinebefragung der Hochschule Fresenius

Wie geht es weiter mit den Therapieberufen in Deutschland? Wer soll ihre Interessen vertreten? Wie sieht die Zukunft der Therapieberufe aus? Wie stellen sich die Therapeuten selbst ihre Zukunft vor? Der Masterstudiengang Therapiewissenschaften der Hochschule Fresenius möchte diese Fragen in diesem Jahr unter anderem mit Hilfe eines Online-Fragebogens unter Therapeuten untersuchen. Dabei sind sowohl Physio- und Ergotherapeuten als auch Logopäden und Podologen angesprochen. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten und die Daten lassen selbstverständlich keine Rückschlüsse auf die jeweilige Person zu. Link zur Online-Befragung: https://goo.gl/forms/SQrZkuc3s3aMNFGK2 Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden im Rahmen eines Forschungssymposiums am 29. September 2018 in Idstein an der Hochschule Fresenius vorgestellt. Dazu ist jede/r Interessierte herzlich eingeladen. Weitere Informationen zu dieser kostenlosen Veranstaltung sind unter www.therapiewissenschaften.de zu finden.

Monate: August 2018

Neue Beihilfeverordnung in Kraft- 30 Minuten Richtwert für KG vom Tisch

Das Bundesministerium des Inneren hat die achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt, Teil 1, veröffentlicht. Die Erhöhung der erstattungsfähigen Höchstbeiträge erfolgt in zwei Stufen. Der beihilfefähige Höchstbetrag für Krankengymnastik beträgt nun 23,40 Euro und 25,70 Euro ab dem 1.1.2019. Der Richtwert liegt bei 20 Minuten. Neu sind die Positionen “Physiotherapeutische Erstbefundung” (15,00/16,50 Euro) und “Physiotherapeutische Komplexbehandlung” in der Palliativ Versorgung (60,00/66,00 Euro). Wir weisen darauf hin, dass jeder Praxisinhaber Preis und Leistung vor der Behandlung in einem Honorarvertrag mit Privatpatienten vereinbaren sollte. Den Praxisinhabern ist ein erhöhter Berechnungssatz vorbehalten. Die Festlegung von Höchstsätzen in der Bundesbeihilfeverordnung beinhaltet keine vollständige Kostendeckung für die Beihilfeberechtigten. (dad)