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Gesundheitsberufe beraten Zustand und Zukunft des Gesundheitswesens

Bündnis Gesundheit / Berlin, 02.07.2024 Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer doppelten demografischen Herausforderung. Das Durchschnittsalter und damit der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigt. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne dass ihre Arbeitskraft durch ausreichend Nachwuchs ersetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund kamen heute die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Deutschland auf Einladung der Bundesärztekammer in Berlin zusammen, um über prioritäre Handlungsfelder für ein stabiles, solidarisches und patientengerechtes Gesundheitswesen zu beraten. Download Pressemitteilung

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Physiotherapieverbände legen Revision gegen Urteil ein

Physiotherapieverbände legen gemeinsam Revision gegen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein. Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Nach Prüfung der Urteilsgründe haben die Physiotherapieverbände nun beschlossen, gegen dieses Urteil Revision einzulegen. Zum Urteil selbst Die Klagen der Physiotherapieverbände waren teilweise erfolgreich. So verpflichtete das LSG die Schiedsstelle, im Nachhinein einen Ausgleich der Vergütungsausfälle für die Zeit bis zum Ende des ersten Schiedsverfahrens zu regeln. Andere Klageanträge wurden jedoch vom LSG zurückgewiesen. Darin hatten die Physiotherapieverbände unter anderem die Festsetzung einzelner Parameter zur Preisfindung durch die Schiedsstelle angegriffen. Dabei ging es um die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises. Keine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch das Gericht erfolgt Das LSG hat mehrfach ausgeführt, dass die Schiedsstelle innerhalb ihres Beurteilungsspielraums und folglich nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens entschieden habe. Damit hat das LSG für die Physiotherapieverbände entscheidende Punkte zurückgewiesen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Richter keine inhaltliche Einschätzung, beispielsweise zur Wirtschaftlichkeit der Praxen, vorgenommen haben und dazu, ob die Faktoren zur Preisfindung …

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Teilerfolg erzielt …

Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg legt Urteilsbegründung vor Ende April hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) ein Urteil in den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel gefällt. Ende letzter Woche wurde die schriftliche Urteilsbegründung an die Parteien versand. Nach den Schiedssprüchen der Schiedsstelle Heilmittel im März bzw. Juli 2021 zum Sachstand Rahmenvertragsvereinbarung hatten sich die maßgeblichen Physiotherapieverbände entschieden, gegen Teile dieser Schiedssprüche Klage zu erheben. Gegen Teile des ersten Schiedsspruchs hatten der VDB-Physiotherapieverband und der IFK gemeinsam am 8. April 2021 Klage eingereicht, der zweite Schiedsspruch beklagten alle vier Physiotherapieverbänden am 19. August 2021. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelte die Klagen in einem gemeinsamen Verfahren am 12. Januar 2024. Ende April hat der 1. Senat des LSG schließlich ein Urteil gefällt, dessen Begründung nun vorliegt. Die maßgeblichen Verbände haben das knapp 70-seitige Urteil zügigst gesichtet, um alle Interessierten so schnell wie möglich zu informieren. Der wesentliche Inhalt des Urteils soll hier kurz vorgestellt werden. Zur Erinnerung: Nicht nur die maßgeblichen Physiotherapieverbände, sondern auch der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hatte die beiden Schiedssprüche aus dem Jahr 2021 beklagt. …

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Klageverfahren LSG Berlin-Brandenburg

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fällt Urteil In den Klageverfahren der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ein Urteil gefällt. Die Verbände warten derzeit noch auf die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe. Sobald diese vorliegen, werden die Verbände schnellstmöglich die Inhalte des Urteils sichten, bewerten und anschließend ihre Mitglieder darüber informieren.

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Neue Finanzierungsvereinbarung TI

Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB-Physiotherapieverband sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1.1.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro). Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 (Link) der Praxisinhaber*innen. Über das seit dem 15.04.2024 …

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Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertagt Entscheidung

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 12. Januar 2024 ist das Gericht noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Vielmehr sehen die zuständigen Richter noch Diskussionsbedarf. Die Verbände wurden daher im Nachgang zu dem Termin aufgefordert, zu rechtlichen Aspekten des Verfahrens ergänzend Stellung zu nehmen. Hierfür wurde eine Frist von drei Wochen anberaumt. Im Anschluss wird das Gericht erneut beraten. Es kann jedoch nicht vorhergesehen werden, wie lange dies dauern wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Mit ihren Klagen gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel wollen die Verbände eine angemessene Vergütung für die Physiotherapie erreichen. In dem Verfahren geht es vorranging um die von der Schiedsstelle genutzte Berechnungsgrundlage. Diese halten die Verbände teilweise für nicht sachgerecht. Die Verbände werden ihre Mitglieder selbstverständlich informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

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Verhandlung vor dem Landessozialgericht

Erster Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Nach über zwei Jahren Wartezeit findet heute, am 12. Januar 2024 der erste Verhandlungstermin zu den Klagen der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche vom 8. März 2021 und 21. Juli 2021 vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg statt. Auch eine Klage des GKV-Spitzenverbands wird in diesem Verfahren verhandelt. Da die drei Klagen inhaltlich teilweise das gleiche Thema behandeln, hatte sich das Gericht entschlossen, diese zu einem Verfahren zusammenzulegen. Mit einem abschließenden Ergebnis ist bei diesem ersten Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nicht zu rechnen. Gleichwohl werden Mitglieder so bald wie möglich über den Ausgang des Klageverfahrens informiert.  

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Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent

Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024 Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024. Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren. Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht. Bildquelle: www.istockphoto.com/Lemon_tm

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Neue Preise bei der DGUV/SVLFG

Neue Preise bei der DGUV/SVLFG ab Januar 2024 Zum 1. Januar 2024 steigen die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. Dies ergaben die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Im gewichteten Durchschnitt werden die Preise ab Januar 2024 um rund 4,9 Prozent angehoben. Zudem wurde vereinbart, dass die Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch angepasst werden, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung wird voraussichtlich bereits zum 01.02.2024 zu einer weiteren, zusätzlichen Erhöhung der Vergütung in der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Über die weiteren Details der Verhandlungsergebnisse in der DGUV wird der VDB mit einem Mitgliederanschreiben informieren. Bei Fragen können sich VDB-Mitglieder gerne an den Bundesverband wenden: Tel. 030.36 70 000 Mail.      

Vertragsausschuss gebildet

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Vertragsausschuss zum Bundesrahmenvertrag gebildet

Gemäß dem Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie haben die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände – einen Vertragsausschuss gebildet. Mit Verabschiedung der Geschäftsordnung liegt nun der wechselnde Vorsitz bei den Physiotherapieverbänden, zunächst beim VPT und wird dort durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Tobias Niklas vertreten. Im kommenden Jahr übernimmt dann der GKV-Spitzenverband den Vorsitz. Im Gegensatz zur Schiedsstelle ist der Vertragsausschuss kein Entscheidungsgremium, sondern trägt mit seinen Empfehlungen dazu bei, dass Fragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben, zeitnah und einvernehmlich geklärt werden können. „Durch die Entscheidungen im Vertragsausschuss gelangen wir zu gemeinsamen Lösungen und stabilisieren so den Vertrag. Darüber hinaus hilft die Arbeit des Ausschusses dabei, potentielle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien im Vorfeld zu vermeiden“, erklärt Tobias Niklas, stellvertretender Bundesvorsitzender des VPT. Was ist der Vertragsausschuss? Kommt es mit Bezug auf die Vertragsinhalte bzw. deren Auslegung zu Uneinigkeiten zwischen den Vertragspartnern, haben diese die Möglichkeit, per Antrag den Vertragsausschuss einzuberufen. Dessen Aufgabe ist die Klärung von Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifelsfragen hinsichtlich des Vertrags. Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen haben für die Vertragspartner, d. h. für die …