Resolution vom Bündnis der Gesundheit – Geseztliche Krankenversicherung stabilisieren

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Stabilisierung der GKV

Resolution – Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven …

Falsche Weichenstellung - PM der Verbände

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Falsche Weichenstellung:

Gesundheitsversorgung ist Investition in Erwerbsfähigkeit Pressemitteiung der Berufsverbände zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Politischer Selbstwiderspruch: So kritisieren, vor der für den 29. April geplanten Befassung des Bundeskabinetts, die unterzeichnenden Berufsverbände den Referentenentwurf zum BStabG. Sie vertreten Therapeutinnen und Therapeuten aus Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Diätassistenz und Ernährungstherapie, also genau jene ambulanten, präventiven und rehabilitativen Versorgungsbereiche, die Erwerbsfähigkeit erhalten und Frühverrentungen vermeiden helfen. Ausgerechnet Parteien, die für sich soziale und wirtschaftspolitische Kernkompetenzen beanspruchen, legen einen Vorschlag vor, der zentrale Lasten in das Versorgungssystem, auf Leistungserbringer und auf Versicherte verlagert. Damit bevorzugt der Entwurf aus sozialer und gesamtwirtschaftlicher Sicht brandgefährliche Eingriffe, obwohl mildere und sachlichere Lösungen längst auf dem Tisch liegen. Der Fehler des Entwurfs liegt nicht darin, dass über Einsparungen gesprochen wird. Der Fehler liegt darin, wo diese Lasten verortet werden: In einer alternden Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel muss die Gesundheitsversorgung gestärkt werden, weil sie Arbeitsfähigkeit erhält, Ausfallzeiten verringert und Erwerbsaustritte vermeiden hilft. Stattdessen wird genau dieser Wachstums- und Engpasssektor fiskalisch unter Druck gesetzt. Der Entwurf blendet damit genau jene Folgekosten aus, die später in Produktion, Beschäftigung und Sozialversicherungen …

André Laufer VDB-Bundesvorsitzender rordert zum Mitmachen auf: Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

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Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

Jetzt handeln für eine Versorgung, die trägt. Die aktuellen Pläne im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) bedrohen die Grundlage der ambulanten Heilmittelversorgung in Deutschland. Was auf den ersten Blick wie Haushaltsdisziplin wirkt, ist in der Realität ein gefährlicher Eingriff in ein ohnehin sehr belastetes System. Drei zentrale Maßnahmen zeigen die Richtung und die Risiken: 1. Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung Ein bereits gescheitertes Steuerungsinstrument soll wieder eingeführt werden. Vergütung würde sich erneut an politischen Kennzahlen statt an realen Kosten orientieren, mit absehbaren Folgen: Unterfinanzierung steigender Druck auf Praxen im schlimmsten Fall Praxisschließungen. 2. Höhere und dynamisierte Zuzahlungen Patientinnen und Patienten werden weiter belastet. Schon heute zahlen sie im Heilmittelbereich überproportional zu. Die Folge: Therapien werden seltener in Anspruch genommen und dies hat höhere Kosten für das gesamte System zur Folge. 3. Einschränkung moderner Versorgungsmodelle Versorgungsbezogene Pauschalen in der Blankoverordnung sollen verhindert werden. Damit wird genau das geschwächt, was Versorgung effizienter und patientenorientierter machen kann. Die Konsequenz ist klar: Eine schlechtere Versorgung führt zu längeren Krankheitsverläufen, mehr Pflegebedürftigkeit und steigenden Kosten für das Gesundheitssystem insgesamt. Die Heilmittelversorgung ist keine …

Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr zur Fehlsteuerung im Heilmittelbereich

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Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr …

Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr zur Fehlsteuerung im Heilmittelbereich Bezug auf den Koalitionsbeschluss zur GKV-Reform: Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird aus einigen Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) Regierungspolitik. Die Koalition will die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen, die Beitragssätze stabilisieren, alle Leistungsbereiche in die Pflicht nehmen und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Bereits zum 29. April soll ein Kabinettsbeschluss vorliegen. Die politische Linie folgt einer einfachen Erzählung: wissenschaftlich fundiert, alle müssen beitragen, die Versorgung bleibt erhalten. Genau diese Formel greift im Heilmittelbereich zu kurz. Hier geht es nicht um technische Korrekturen, sondern um Verteilungsentscheidungen mit direkten Folgen für die Versorgung. Gerade hier wird sichtbar, was diese Entscheidungen bedeuten. Preismoratorium, Streichung versorgungsbezogener Pauschalen und eine erneute Orientierung an der Grundlohnsumme sind keine neutralen Instrumente. Sie greifen in Vergütung, Verhandlungssysteme und Versorgungsstrukturen ein und entscheiden damit auch über Refinanzierung, Einkommen und die Zukunft personalintensiver Gesundheitsberufe. Die Preisentwicklungen seit 2019 sind kein Zeichen eines entgleisten Systems. Sie sind Folge politischer Entscheidungen. Bundeseinheitliche Verträge und Vergütungsanpassungen sollten die Versorgung stärken und die Attraktivität der Berufe erhöhen. Diese …

Der VDB fordert Schulgeldfreiheit in ganz Deutschland.

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Schulgeldfreiheit …

Schulgeldfreiheit klingt selbstverständlich – ist es aber leider nicht. 👇 Die Ausbildung in den Therapieberufen ist in Deutschland bis heute unsicher finanziert – je nach Bundesland, je nach Regelung, je nach Jahr. So will Schleswig-Holstein die Schulgeldfreiheit jetzt verlängern. Ein wichtiger Schritt. Weil die aktuelle Regelung 2027 ausläuft. Und weil ohne klare Nachfolgeregelung vieles kippt. Was viele nicht auf dem Schirm haben: ➡️ Je nach Bundesland gelten völlig andere Regeln ➡️ Förderungen laufen aus, ohne gesicherte Anschlussfinanzierung ➡️ Es gibt keinen echten Rechtsanspruch Das Ergebnis? Menschen entscheiden sich gegen eine Ausbildung in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Aber nicht weil sie keinen Bock haben. Sondern weil sie sich die Ausbildung schlicht nicht leisten können. Und das ist das eigentliche Problem. Denn Versorgung beginnt nicht im Job. Sie beginnt in der Ausbildung. Wer heute keine Planungssicherheit hat, wird morgen keine Fachkraft sein. Und übermorgen fehlt sie – bei dir, bei mir, bei uns allen. Was es jetzt braucht und was wir schon lange fordern: ✔️ Verlässliche Finanzierung, bundesweit und dauerhaft ✔️ Klare, einheitliche Regelungen für alle …

Offener Brief Gesundheitsfachberufe zum Fachdialog Primärversorgung An Frau Ministerin Warken – Bundesministerium für Gesundheit

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Offener Brief …

Offener Brief Gesundheitsfachberufe zum Fachdialog Primärversorgung an Frau Ministerin Warken – Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrte Frau Ministerin Warken, mit großem Interesse verfolgen die unterzeichnenden Institutionen aus den Gesundheitsfachberufen und dem Rettungswesen die Debatten rund um das Thema Primärversorgungssystem und Ihre wiederholte Zusage, dass nicht nur ärztliche Leistungserbringende, sondern auch die weiteren Gesundheitsfachberufe eine wichtige Rolle in diesem neuen System spielen sollen. Diese Zusage begrüßen wir sehr und halten es sogar für absolut unumgänglich, die Rolle der Gesundheitsfachberufe in einem tragfähigen Primärversorgungssystem deutlich zu stärken. Nur so kann den Herausforderungen der fortschreitenden Zentralisierung und des demografischen Wandels – der auch die medizinischen Berufe, insbesondere die ärztliche Versorgung, betrifft – sowie der notwendigen Stärkung der Präventionsarbeit Rechnung getragen werden. Eine gute funktionierende Primärversorgung, die alle Berufsgruppen einbezieht, ist zudem die beste Voraussetzung für die notwendige Entlastung des Rettungswesens. Nur gemeinsam kann es gelingen, die großen Herausforderungen zu meistern. Allerdings verfolgen wir den laufenden Fachdialog Primärversorgung mit großer Besorgnis. Wir sehen die Einbindung der Vertretungen der Krankenkassen, der Kliniken und der ärztlichen Berufe sowie von Betroffenenverbänden. Was …

VDB unterstützt Mitmach-Aktion "Retten dwir ie Bäder"

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„Retten wir die Bäder“ – Treffen

Mitmach-Aktion der Bäderallianz Deutschland Am 24. Februar 2026 nahm Andre Laufer für den VDB Unternehmerverband der Physiotherapeuten Masseure und medizinischen Bademeister an der Sitzung der Bäderallianz Deutschland in Friedrichsdorf teil. Die Veranstaltung verdeutlichte, dass die Zukunft der deutschen Bäderlandschaft kein sportpolitisches Randthema ist, sondern eine zentrale gesundheits und wirtschaftspolitische Fragestellung mit unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen Berufsgruppen und deren unternehmerische Existenzgrundlage. Erheblicher Inverstitionsstau Deutschland steht vor einem erheblichen Investitionsstau in der Bäderinfrastruktur. Zahlreiche Einrichtungen sind sanierungsbedürftig, energetisch ineffizient oder akut von Schließung bedroht. Gleichzeitig wächst der Bedarf an rehabilitativen und präventiven Angeboten kontinuierlich. Ursachen sind insbesondere der demografische Wandel, die Zunahme chronischer Erkrankungen sowie der politische Wille, Prävention stärker in den Fokus zu rücken. Dieser Entwicklung steht die Realität vor Ort entgegen. Therapieflächen im Wasser werden knapper, Nutzungszeiten reduziert und bestehende Kooperationen geraten zunehmend unter Druck. Für Physiotherapeuten, Masseure und insbesondere für medizinische Bademeister sind Bäder keine optionalen Zusatzorte, sondern originäre Behandlungsräume. Balneotherapie, Hydrotherapie, Bewegungsbäder und physikalische Anwendungen im Wasser gehören zum Kern des therapeutischen Leistungsspektrums. Wenn Bäder schließen oder ihre Kapazitäten eingeschränkt werden, betrifft …

Rabenschwarzer Tag für die Physiotherapie. BSG weist Revision zurück.

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BSG weist Revision zurück

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil. Das ernüchternde Ergebnis gleich vorweg: Durch die höchstrichterliche Entscheidung ist ein angemessener Preis verhindert worden, der den Physiotherapeuten eine Gleichstellung zur Situation im öffentlichen Dienst (TVöD) geboten hätte. Auf dieser Basis wird es den physiotherapeutischen Praxisinhabern nicht flächendeckend möglich sein, Gehälter analog zu den Tarifen im öffentlichen Dienst zu bezahlen. Gegenstand des Revisionsverfahrens Gegenstand des Revisionsverfahrens waren die Klagen der maßgeblichen Physiotherapie-Verbände gegen die von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Grundsätze zur angemessenen Vergütungsbemessung. Aus Sicht der Verbände hat die Schiedsstelle Ihren Gestaltungsspielraum überschritten und die Entscheidung nicht ausreichend begründet bzw. verspätet im Verfahren darlegt. Im Revisionsverfahren hat das BSG geprüft, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Beteiligt waren die Leistungserbringerverbände IFK, Physio Deutschland, VDB-Physiotherapieverband und VPT. Sie hatten insbesondere beanstandet, dass die Schiedsstelle bei der Bemessung der Personalkostensteigerungen in den …

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest

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Gerichtstermin steht fest

Gerichtstermin beim Bundessozialgericht steht fest Bereits 2021 hatten sowohl die maßgeblichen Physiotherapieverbände als auch der GKV-Spitzenverband gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel geklagt. Dabei ging es vor allem darum, eine wirtschaftlich angemessene und gerechte Vergütung für die Physiotherapiebranche zu erreichen. In den Klagen der Physiotherapieverbände wurden unter anderem die Angemessenheit der von der Schiedsstelle festgesetzten Preisparameter, wie z. B. das Heranziehen der Gehaltssteigerungen im TVÖD als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten der Physiotherapeuten, sowie die nicht festgesetzten Zahlbeträge für 2021 als nicht hinnehmbar bewertet. Weitere strittige Parameter zur Preisbildung sind insbesondere die Jahresleistungszeit, die Praxisgröße sowie die Abbildung des Unternehmerrisikos. Anschließend an das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) von April 2024 und Prüfung der Urteilsgründe hatten die Physiotherapieverbände beschlossen, gegen dieses Urteil Revision beim Bundessozialgericht (BSG) einzulegen. Im Revisionsverfahren prüft das BSG, ob das LSG Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat oder ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler entstanden sind. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Nun wurde ein Verhandlungstermin festgelegt. Am 18. Dezember 2025 findet vor dem BSG in Kassel die …

Vergütung steigt …

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Vergütung steigt …

Vergütungsverhandlungen: Vergütung steigt um 2,49 Prozent Die Vergütungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 werden physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent höher vergütet als bisher. Zusätzlich wurde eine Konkretisierung für den Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens ausgehandelt. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2026 Nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen konnten die Verhandlungspartner zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Auf Basis der Einigung kann die angepasste Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vergütungserhöhung gilt sowohl für konventionelle als auch für Blankoverordnungen und für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt werden. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle im Jahr 2021 festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2025 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2026. Diese Parameter bilden für die Verhandlungen den Rahmen, in dem sich die Forderungen der …