Das Bild zeigt Mund-Nasenschutz-Masken und FFP2 Masken

Monate: Mai 2021

Maskenpflicht in
Therapiepraxen auch für Geimpfte und Genesene

Die Maskenpflicht in Therapiepraxen besteht weiterhin – auch für Geimpfte und Genesene. Doch ändert sich bei sinkenden Infektionszahlen die Maßgabe für Patienten.   Die aktuellen Regeln zusammengefasst: Die FFP2 Maske ist in einer Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 100 und der Landkreis oder die Stadt hebt die Bundesnotbremse auf, gilt der BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021. BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021 zur Maskenpflicht „Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patienten ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig. Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes …

Monate: Mai 2021

Beschluss zur
Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung abgesagt

Die abschließende Beratung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)am 21.05.2021 im Bundestag wurde abgesagt. Eine Begründung liegt nicht vor. Mit der Absage entfallen Entscheidungen über acht Anträge. Es liegt unter anderem ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ vor. Der Gesetzesentwurf GVWG legt eine Verlängerung der Modellklausel für eine regelhafte akademische Ausbildung in den Therapieberufe um weitere fünf Jahre fest. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht und befürwortet in einer Stellungnahme lediglich eine Verlängerung bis 2022. Update: Die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs steht nun auf der Tagesordnung der 234. Sitzung im Bundestag am 11. Juni. (dad)

Drei Fragezeichen auf blauen Grund

Monate: Mai 2021

Fragen an die Politik

Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt (CDU) gibt Auskunft über die Schulgeldfrage in Mecklenburg-Vorpommern, warum es in der Weiterentwicklung der Therapieberufe hakt und die Regierung den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Heilmittelerbringer nicht umgesetzt hat.   Die Entwicklung der Therapieberufe geht nur langsam voran. Schulgeld muss in  einigen Bundesländern immer noch bezahlt werden und eine Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsberufe blieb aus. Die Bundesregierung plante sogar das Gegenteil. Eine Entscheidung über eine regelhafte akademische Ausbildung sollte mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)  in die übernächste Legislaturperiode verschoben werden. Warum geht die notwendige Weiterentwicklung der Therapieberufe nicht schneller und warum setzt die Regierung ihre Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht um? T+P Redaktionsleiterin Daniela Driefert hat nachgefragt. Wie sehen sie das Herr Monstadt? T+P: Herr Monstadt, sie sind Bundestagsabgeordneter der CDU und sitzen in Berlin im Gesundheitsausschuss. Ihr Wahlkreis liegt in Mecklenburg-Vorpommern. In der Koalitionsvereinbarung 2018 legten Vertreter von SPD und CDU/CSU für die 19. Legislaturperiode fest: „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie …

Wuerfel mit dem Aufdruck Newsauf einer Zeitung mit

Monate: Mai 2021

Weiterentwicklung der Physiotherapie

Die Beratung über das GVWG am 21.5.2021 wurde abgesagt. Weitere Infos hier: Link Bundestag Am Freitag berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und die Verlängerung der Modellklausel. Darüber hinaus bereitet das BMG einen Referentenentwurf zur Reform und Modernisierung der Ausbildungen in den Berufen der Physiotherapie vor.   „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken.“ Dieser Satz stammt aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Umgesetzt hat die Regierung ihre Zielvereinbarung nicht – doch scheint kurz vor dem Ende der Legislaturperiode der entgleiste Zug  wieder an Fahrt aufzunehmen. Am 21. Mai berät der Bundestag in zweiter und dritter Beratung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Spannend wird der Termin, da hier über Stillstand oder Weiterentwicklung der Therapieberufe im Hinblick der Akademisierung beraten wird. Verlängerung der Modellklausel Kurz zum Sachverhalt: Der Gesetzesentwurf  GVWG enthält eine Verlängerung der Modellklausel für fünf Jahre zur Erprobung akademischer Ausbildungen in den Therapieberufen. Die Regierung verschiebt damit eine Entscheidung über eine regelhafte Einführung einer primärqualifizierenden akademischen Ausbildung in die übernächste Legislaturperiode. Der Bundesrat …

Monate: Mai 2021

FIBO und TheraPro
kooperieren im Bereich Gesundheit

Foto: FIBO Ausbau der Partnerschaft im Rahmenprogramm Die FIBO und die TheraPro bauen ihre Partnerschaft aus, informieren beide Veranstalter in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ziel sei eine noch engere Verzahnung von gesundheitsorientierter Fitness, Physiotherapie und Rehabilitationssport, um die Branche als Ganzes zu stärken. Damit baut die FIBO, die in diesem Jahr vom 4. bis 7. November stattfindet, ihr Angebot im Bereich Gesundheit aus und vereint die wichtigsten Branchenakteure. Die TheraPro, die in diesem Jahr online als TheraPro Kompakt vom 1. bis 2. Oktober und nächstes Jahr vom 28. bis 30. Januar 2022 in Stuttgart stattfindet, erweitert ihr Partnernetzwerk um die Expertise im internationalen Fitnessmarkt. Weiterbildung im Fokus Bereits seit letztem Jahr arbeiten die Fachmesse für Therapie, Rehabilitation und Prävention und die Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit zusammen, um neue Zielgruppen für die Fitnessbranche und die Physiotherapie zu erschließen. Nun werden beide auch Partner beim Rahmenprogramm. Das Thema Weiterbildung sei für die Zielgruppen aus dem Gesundheitsbereich fundamental, so die Veranstalter. Viele therapeutische Einrichtungen verfügten bereits über angeschlossene Fitnesscenter, viele Fitnessstudios setzten zusätzlich auf therapeutische Angebote. …

Monate: Mai 2021

Drittes
Digitalisierungsgesetz

Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Meldung mit. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Regelungen im Überblick: Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert. Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die …

Kleingeld, Taschenrechner und Graduiertenhut

Monate: Mai 2021

Stipendium an Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Die IST-Hochschule vergibt zum Wintersemester 2021 ein Stipendium für den dualen Bachelor-Studiengang „Management im Gesundheitswesen“ an einen Arbeitgeber, informiert die Hochschule in einer Pressemitteilung. Bewerbungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Organisationen des Gesundheitswesens werden ab sofort entgegengenommen. Die IST-Hochschule vergibt zum Wintersemester ein Stipendium an einen Arbeitgeber, der einen dual Studierenden der Fachrichtung „Management im Gesundheitswesen“ anstellt – die monatlichen Studiengebühren werden für alle sieben Semester übernommen, was einem Wert von rund 14.000 Euro entspreche. Das duale Studium „Management im Gesundheitswesen“ dauert sieben Semester, ist modular aufgebaut und mit über 50 Prozent gesundheitsspezifischen Inhalten passgenau auf die Gesundheitswirtschaft ausgerichtet. Umfassendes betriebswirtschaftliches und managementbezogenes Wissen bereitet die Studierenden intensiv auf verantwortungsvolle Tätigkeiten im Gesundheitsmanagement vor, so die IST-Hochschule. Das Fernstudium gebe den Studierenden die Freiheit, sich Lernzeiten in eigener Verantwortung einzuteilen und das hohe Maß an Flexibilität ermögliche Gesundheitseinrichtungen eine praxisorientierte Ausbildung der Studierenden mit kontinuierlichen Präsenzzeiten im Betrieb. Arbeitgeber, die auf der Suche nach motivierten Mitarbeitern sind und selbst ihre Nachwuchskräfte ausbilden möchten, können sich um das Stipendium bewerben. Bei der Suche nach einem passenden …

Online Survey steht auf einem weißen Blatt Papier

Monate: Mai 2021

Umfrage zur
interprofessionellen
Zusammenarbeit

Luisa Mayer, Ergotherapeutin und Studentin im Masterstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim erfasst im Rahmen einer Masterarbeit die Umsetzung der interprofessionellen Zusammenarbeit in der neurologischen Akutversorgung in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) aus Sicht von Ärzt*innen, Pfleger*innen sowie Ergo-, Physio- und Sprachtherapeut*innen/Logopäd*innen. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten sucht Luisa Mayer Teilnehmer für eine Online-Befragung. Den Fragebogen können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.soscisurvey.de/interprofneuro/?q=Interprof_Neuro_Verbaende    

rotes Paragraphensymbol

Monate: Mai 2021

Quarantäne – wann
besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (lfSG) setzt einen Verdienstausfall voraus. Im Rahmen einer Pandemie treffen Behörden amtliche Anweisungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Im Infektionsfall ordnen Gesundheitsämter Absonderungen an, Tätigkeitsverbote, Schließungen oder Betretungsverbote von Einrichtungen. In der Folge kommt es für die Beschäftigten zu erheblichen Verdienstausfällen. Das Infektionsschutzgesetz sieht für diese Fälle eine Entschädigung vor. Das klingt zunächst gut. Doch in der praktischen Anwendung der Ansprüche stellt sich die Rechtslage nicht eindeutig dar. Eine behördliche Anweisung garantiert noch keine Entschädigung. Deutlich formuliert VDB-Bundesjustiziar Dr. Philipp Groteloh: „Ob Ansprüche aus Paragraph 56 IfSG bestehen, wenn ein Mitarbeiter abgesondert wird, ist vollkommen offen.“ Die Voraussetzung für den Anspruch nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (lfSG) setzt einen Verdienstausfall voraus. Dieser liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Weist das Gesundheitsamt eine Quarantäne für eine Kontaktperson ohne Krankheitssymptome an, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Aber  – und nun wird es kompliziert – liegt in diesem Fall eine vorübergehende Verhinderung gemäß § 616 BGB vor, solange …

Monate: Mai 2021

Corona-Bonus für MitarbeiterInnen

Für ArbeitgeberInnen, die MitarbeiterInnen für in der Pandemie geleistete Arbeit besonders honorieren möchten, besteht die Möglichkeit einen sogenannten Corona-Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat den dafür vorgesehenen Auszahlungszeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 20021 verlängert. Ursprünglich lief der Auszahlungszeitraum am 31.12.2020 ab. Eine Aufteilung der Gesamtsumme in Teilzahlungen ist möglich. Die Verlängerung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtsumme von 1.500 Euro. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer aller Branchen.