Monate: Mai 2021
Maskenpflicht in
Therapiepraxen auch für Geimpfte und Genesene
Die Maskenpflicht in Therapiepraxen besteht weiterhin – auch für Geimpfte und Genesene. Doch ändert sich bei sinkenden Infektionszahlen die Maßgabe für Patienten. Die aktuellen Regeln zusammengefasst: Die FFP2 Maske ist in einer Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 100 und der Landkreis oder die Stadt hebt die Bundesnotbremse auf, gilt der BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021. BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021 zur Maskenpflicht „Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patienten ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig. Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes …