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Regelungen für den
Heilmittelbereich
Die Krankenkassen veröffentlichen in einer Übersicht eine Zusammenfassung der Covid-19-Pandemie angepassten Regelungen im Heilmittelbereich. Der große Wurf ist es nicht – wenig bis fast nichts Neues findet der Leser in der kürzlich veröffentlichten Übersicht „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie gültig ab 01.01.2021, Stand 14.12.2020“. Schon der Titel führt in die Irre, denn der Text befasst sich zum Teil mit einer Zusammenfassung der Regelungen von Februar bis Ende Dezember 2020. Die Übersicht wiederholt die bekannte Information, dass der GKV Spitzenverband und die Krankenkassenverbände wegen der Verschiebung des Inkrafttretens der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie sowie aufgrund der Corona-Pandemie die Anwendung bestimmter Regelungen im Jahr 2020 empfohlen und der Gemeinsame Bundesausschuss in die Heilmittel-Richtlinie übernommen hat. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Regelungen im Bezug auf die Hygienepauschale, Regelungen der Heilmitte-Richtlinien ab dem 1. Januar (12-Wochen-Frist, Beginn-Frist 28 Kalendertage, Entfall des Genehmigungsverfahrens) und Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Videotherapie und Entlassmanagement). Wer auf eine Information zur Weiterführung der Hygienepauschale gehofft hat, reibt sich die Augen – kein Wort dazu im Text. Die Krankenkassen wiederholen in der …