Monate: Februar 2022
Digitaler Nachweis über Zuzahlungsbefreiung
Ab Ende Februar 2022 gibt es bei der AOK einen digitalen Befreiungsausweis. AOK Versicherte können dann ihren Befreiungsstatus von der Zuzahlung digital in der „Meine AOK-App“ Leistungserbringern vorzeigen, informiert der AOK-Bundesverband in einer Mitteilung. Der digitale Befreiungsausweis besitze die gleiche Gültigkeit, wie der Nachweis in Papierform und sei diesem gleichzusetzen. Das Smartphone ergänzt den Papierausweis und bietet damit die Möglichkeit zum Beispiel in der Physiotherapiepraxis die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung digital anzuzeigen. (red.)