Das Bild zeigt eine Heilmittelverordnung

Monate: März 2020

Aktualisierte Empfehlung für den Heilmittelbereich (31.03.2020/ 12.00 Uhr)

Klarstellung der Definition „medizinisch notwendig“ und Verlängerung der Pandemie bedingten Fristenregelungen bis Ende Mai.   Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband veröffentlichen eine aktualisierte Empfehlung für den Heilmittelbereich. (31.03.2020/ 12.00 Uhr). Die gesetzlichen Krankenkassen verlängern die zeitliche befristete Abweichung von den bisherigen Fristenregelungen in der Heilmittelversorgung bis zum 31.05.2020. Interessant auch: In der offiziellen und unten eingestellten Veröffentlichung nehmen die Kassenverbände und der GKV-Spitzenverband eindeutig Stellung zur Definition „medizinisch notwendig“: „Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung ist immer als medizinisch notwendig anzusehen und daher auch nach diesen Empfehlungen grundsätzlich abrechnungsfähig.“ ( Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 31. März 2020 / 12.00 Uhr) Und auch in einem weiteren Punkt wird der Kompentenzbereich klar abgesteckt. Der Therapeut und nicht der Arzt entscheidet über den möglichen Einsatz telemedizinischer Maßnahmen: „Die Entscheidung, ob die Behandlung aktuell persönlich oder im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung (siehe Punkt 8) erfolgen kann, trifft die Therapeutin oder der Therapeut.“ ( Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 31. März 2020 / 12.00 Uhr) 20200330_Aktualisierung_Empfehlungen_Sars_Stand_31.03.2020_final (003)

rotes ausrufezeichen vor weisser wand

Monate: März 2020

VDB-Physiotherapieverband schreibt offenen Brief an Gesundheitsministerin in Niedersachsen

Dürfen Physiotherapeuten in Niedersachsen medizinisch notwendige Behandlungen mit ärztlicher Verordnung durchführen oder nicht? Brauchen Patienten ein ärztliches Attest, das die Dringlichkeit belegt? Oder ist nicht jede ärztliche Anordnung dringlich? In den Landkreisen scheint die Regelung bezüglich physiotherapeutischer Behandlungen unterschiedlich gehandhabt zu werden. Von einigen Landkreisen werden Bußgelder angedroht, falls kein Dringlichkeitsnachweis vorliegt. Selbst die Polizei stellt auf eine dringend notwendige „Dringlichkeitsbescheinigung“ ab. Unser Verbandsjustiziar fordert in einem offenen Brief die Ministerin auf, die Formulierung der Allgemeinverfügung zu präzisieren und dahingehend abzuändern, dass medizinisch notwendige Behandlungen der Therapeuten selbstverständlich weiterhin zulässig sind. (dad) Offener Brief an die Gesundheitsministerin in Niedersachsen: Anschreiben vom 25.03.2020

Kinder malen mit Fingerfarbe

Monate: März 2020

Corona-Krise:
Entschädigung für
fehlende Kinderbetreuung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern zwei Gesetzesentwürfe zur Unterstützung des Gesundheitswesens in der Pandemie auf den Weg gebracht. Kurz vorab: Heilmittelerbringer erfahren hier keine Unterstützung. Es sei denn, sie haben Kinder. Dann erhalten sie zukünftig eine Entschädigung, sollten sie keinen Kinderbetreuungsplatz erhalten haben. Das wird im „Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgelegt. Bisher mussten Eltern unbezahlt Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Nun gleicht der Staat die Kosten aus. Der Staat schafft damit eine Entschädigungsregel für Eltern, deren Kindern, der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls bis maximal 2016 Euro. Das Gesetz soll noch diese Woche abschließend von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. (dad) Alle Infos hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Monate: März 2020

Soforthilfen für
Kleinunternehmer

Das Bundeskabinett hat umfassende Hilfsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Soloselbständige und kleine Unternehmen erhalten eine finanzielle Soforthilfe. Um die Folgen der Corona-Krise in Deutschland abzumildern, hat das Bundeskabinett einen umfassenden Schutzschirm beschlossen. Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Angehörige der Freien Berufe erhalten eine finanzielle Soforthilfe. Dafür stellt der Bund 50 Milliarden bereit. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis einer Existenzbedrohung oder eines Liquiditätsengpasses infolge der Corona-Pandemie. Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten eine Soforthilfe in einer Einmalzahlung von bis zu 9000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmern bis zu zehn Mitarbeitern steigt der Betrag auf maximal 15.000 Euro. Das Geld soll helfen, trotz massiven Einnahmeverlusten Betriebs, Miet- und Pachtkosten zu leisten. Auch die Insolvenzregeln werden geändert. Wer in der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss zunächst keine Insolvenz anmelden. Zudem enthält das geplante Schutzprogramm weitere Maßnahmen. So soll unter anderem die Anzahl der Intensivbetten verdoppelt, Mieter unter einen Kündigungsschutz bei Mietschulden gestellt werden. Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und ein unbürokratischer Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Einkommenseinbußen sind weitere vom Kabinett beschlossenen Hilfen, …

Coronavirus

Monate: März 2020

Corona-Krise: Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Fristenregelungen

Update 06.05.2020: Die Maßnahmen werden entsprechend dem Vorschlag der Kassenverbände bis zum 31.05.2020 verlängert. Empfehlungen der Kassenverbände für den Heilmittelbereich werden von der UV übernommen Die Empfehlungen der Kassenverbände für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona), Stand 18.03.2020 / 18:00 Uhr werden soweit auf den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung übertragbar, übernommen. Dies betrifft folgende Punkte: • Aussetzung der vertraglich vereinbarten Fristenregelungen zum Behandlungsbeginn für alle nach dem 18.02.2020 ausgestellten Verordnungen und zur Unterbrechung, wenn der letzte Behandlungstag vor der Unterbrechung nach dem 17.02.20 liegt • Aufhebung der Verpflichtung zur Einhaltung der ärztlich verordneten Behandlungsfrequenzen • Die 4-Wochen-Frist gem. Teil A Punkt 2 der Handlungsanleitung ist nur für die Bemessung der Verordnungsmenge zum Zeitpunkt der Verordnung durch den D-Arzt maßgeblich, nicht jedoch für die Gültigkeit der Verordnung über 4 Wochen hinaus. • Möglichkeit der Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen Die Empfehlung gilt zunächst für alle Behandlungen die bis einschließlich den 30.04.2020 durchgeführt werden. (red.)

Schild mit der Aufschrift Wir haben offen

Monate: März 2020

Physiotherapiepraxen in Frankfurt/Oder geöffnet

Die Stadt Frankfurt präzisiert seine Meldung zur Öffnung der Physiotherapiepraxen. Am 19.03.2020 kündigte die Stadt Frankfurt/Oder in einer Pressemeldung die Schließung der Physiotherapiepraxen ab dem 23.03.2020 an. Diese Meldung sorgte zunächst für Verwirrung, da die Physiotherapie zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehört. Am 20. März wurde der Text dann durch folgende Meldung ergänzt: Weitere Allgemeinverfuegung 20.03.2020 Frankfurt/Oder Fakt ist: Ab Montag, den 23. März 2020 wird der Zugang zu den Praxen von Heilmittelerbringenden beschränkt. Was heißt das konkret: „Das betrifft insbesondere Physiotherapie-und Massagepraxen, Osteopathie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen. Diese dürfen nur zum Zwecke medizinisch gebotener Behandlungen betreten werden. Eine ärztliche Verordnung muss dafür vorliegen“. (Aus: Weitere Allgemeinverfügung erlassen“ 20.03.2020) Damit bleiben auch in Frankfurt/Oder die Physiotherapiepraxen für Behandlungen nach ärztlicher Verordnung geöffnet. (dad)

Covid-19

Monate: März 2020

Ausgangssperre in Bayern – Physiotherapiepraxen für medizinisch dringend erforderliche Fälle geöffnet

Die bayerische Staatsregierung hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Ab dem 21.03.2020 gilt eine landesweite Ausgangssperre. Sie wird zunächst bis zum 03. April verhängt. Für die Physiotherapie heißt das: Physiotherapeutische Praxen sind weiterhin für medizinisch dringend erfoderliche Fälle geöffnet. Der Wortlaut in der Allgemeinverfügung lautet: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere: a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)“. Was die Verfügung im Detail für den Einzelnen bedeutet, können sie in der unten verlinkten Allgemeinverfügung lesen. Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre in Bayern zum Nachlesen: Allgemeinverfügung Bayern vom 20.03.2020 Eine Mitgliederinfo findet ihr hier: Ausgangssperre_Bayern

Monate: März 2020

Aktualisiert:
Empfehlungen für
Therapeuten

Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 18. März 2020 / 18.00 Uhr   Aufgrund der mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen vom 16.03.2020, 15 Uhr angepasst. Sie erklären damit ihre Bereitschaft, zeitlich befristet von den bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen. Ziel ist es, die Heilmittel-Versorgung auch in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten. Die Erbringung der Therapie kann flexibler gestaltet und unnötige Arztkontakte sollen vermieden werden. Dazu bleiben einige Vorgaben der Heilmittelrichtlinien ausgesetzt und Therapeut und Patient können z.B. später mit der Behandlung beginnen und auch längere Unterbrechungsfristen vereinbaren, ohne das neue Verordnungen ausgestellt werden müssen. Zudem können die Heilmittelerbringer einige notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vom Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben selbst vornehmen. Die Behandlung kann nun in vielen Heilmittelbereichen auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung erbracht werden, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist. Zudem wird eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ermöglicht und alle Verordnungen können zeitnah – also …

Monate: März 2020

Existenz von
Therapiepraxen bedroht

Die Bundesregierung und Länder haben in den letzten Tagen weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnet. Welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf unser Alltagsleben haben werden, wissen wir noch nicht. Aus Sorge vor einem medizinischen Versorgungskollaps und dem Schutz der Bevölkerung sind sie jedoch notwendig und richtig. Was wir jedoch schon heute wissen ist, dass wir mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen müssen. Die Situation in den ambulanten physiotherapeutischen Praxen ist angespannt, Selbständige fürchten um ihre Existenz. Patienten sagen aus Angst vor Ansteckung Termine ab, die Schließung von Alten- und Pflegeheimen verhindert eine Behandlung von Patienten. Der Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund fehlender Kinderbetreuung kommt in diesen Tagen auf die Unternehmer zu. In Folge der genannten Punkte verzeichnen die physiotherapeutischen Praxen einen Umsatzrückgang, der Unternehmer an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Existenz bringen kann. Die Bundesregierung reagiert zwar mit einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen, doch bezieht sich die Unterstützung lediglich auf Personalkosten, es besteht keine Entschädigung zu 100 Prozent. Die Therapiepraxen arbeiten jedoch mit einem prozentual hohen Anteil an Fixkosten. Durch die …

Würfel mit der Aufschrift Info

Monate: März 2020

Heilmittelpraxen bleiben in Bayern geöffnet

Die Heilmittelpraxen sind nicht von den Restriktionen der Bayerischen Staatsregierung betroffen. Diese Info teilte Bernhard Seidenath, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag, dem VDB-Physiotherapieverband per E-Mail mit. Die Praxen in Bayern arbeiten auch im jetzt ausgerufenen Katastrophenfall weiter. Problematisch hält der Landtagsabgeordnete die Versorgung der Praxen mit Schutzkleidung und Handdesinfektionsmittel. Dies sei ein bayernweites Problem, für das die Staatsregierung mit Hochdruck Linderung suche und verweist auf die Erlaubnis an Apotheker, Desinfektionsmittel selbst herzustellen. Bernhard Seidenath bedankt sich ausdrücklich in seiner Mail bei allen Heilmittelerbringern, dass sie auch und gerade jetzt ihre wichtige Funktion im Gesundheitswesen ausüben.