Monate: März 2022
Einigung zur Videotherapie in der Physiotherapie
Obwohl in den Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) Anfang des Jahres ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, sind die Verhandlungspartner noch einmal an den Verhandlungstisch zurückgekehrt und konnten eine Einigung erzielen. Damit wird die Videotherapie ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen und löst nahtlos die Corona-bedingte Sonderregelung zur videotherapeutischen Behandlung ab. Die Vorsitzenden der vier Verbände zeigen sich zufrieden damit, dass es nach dem Abbruch der Verhandlungen Ende Dezember 2021 und der Einleitung des Schiedsverfahrens nun doch noch gelungen ist, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Physiotherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden. Zur Finanzierung …