Holzwürfel mit Checklisten-Häkchen

Monate: März 2022

Einigung zur Videotherapie in der Physiotherapie

Obwohl in den Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) Anfang des Jahres ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, sind die Verhandlungspartner noch einmal an den Verhandlungstisch zurückgekehrt und konnten eine Einigung erzielen. Damit wird die Videotherapie ab dem 1. April 2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen und löst nahtlos die Corona-bedingte Sonderregelung zur videotherapeutischen Behandlung ab. Die Vorsitzenden der vier Verbände zeigen sich zufrieden damit, dass es nach dem Abbruch der Verhandlungen Ende Dezember 2021 und der Einleitung des Schiedsverfahrens nun doch noch gelungen ist, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Physiotherapeutische Videotherapie kann künftig regelhaft bei bestimmten Leistungspositionen (KG Einzel- und Gruppenbehandlung, KG-Muko, KG-ZNS Kinder Bobath, KG-ZNS Erwachsene Bobath und Manuelle Therapie) zu einem definierten Anteil durchgeführt werden. Für die Abrechnung dieser telemedizinischen Leistungen wurden mit dem GKV-SV neue Positionsnummern in der Gebührenvereinbarung festgelegt. Die Vergütungssätze einer telemedizinischen Behandlung entsprechen dabei den Sätzen, die auch bei einer Behandlung in der Praxis abgerechnet werden. Zur Finanzierung …

Frau mit FFP2 Maske

Monate: März 2022

Gesundheitsministerium plant Verlängerung der Hygienepauschale

Am 31. März 2022 läuft die Hygienepauschale für die Abrechnung von coronabedingten Mehraufwendungen im Heilmittelbereich aus. Doch wie schon so oft in der Pandemie, sickert auch diesmal kurz vor Fristende die Nachricht durch, dass das Bundesministerium eine Verlängerung plane. So berichtete gestern das Deutsche Ärzteblatt von einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale für alle abgerechneten Verordnungen bis zum 23. September 2022. Dieses Vorhaben bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit der T+P Redaktion. Die Verlängerung sei im Entwurf der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung“ enthalten, informiert ein Sprecher auf Nachfrage. Aktuell befinde sich die Verordnung in der Ressortabstimmung. (dad)

Würfel mit der Darstellung von Impfspritzen und der Zahl 2 und 3

Monate: März 2022

Vollständig geimpft?

Update! Der Gesetzgeber hat die Regelung, wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, geändert. Am 18. März wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. Wie zu erwarten war, hat der Gesetzgeber die Regelung, wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, überarbeitet. Ab dem 20. März 2022 gelten Personen als vollständig geimpft, wenn sie drei Einzelimpfungen erhalten haben und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.   Keine Regel ohne Ausnahme Wer nur zweimal geimpft ist, gilt nicht mehr als „vollständig geimpft“? Stimmt so nicht. Keine Regel ohne Ausnahme: Wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, bestimmt der neu im Infektionsschutzgesetz eingefügte Paragraph 22a mit einigen Sonderregeln. Die wichtigste Ausnahme zuerst: Für alle Zweifach-Geimpften gibt es eine Übergangsregel. Wer nur zwei Einzelimpfungen erhalten hat, behält bis zum 30. September 2022 den Vollständig-Geimpften-Status. Die gleiche Regel gilt für genesene Personen mit einer Einzelimpfung. Ab dem 1. Oktober zählt dann definitiv nur noch die Zahl drei! Ab dem Stichtag ist vollständig geimpft nur die Person, die drei Einzelimpfungen nachweisen kann. Oder im Ausnahmefall: Wer genesen ist und zwei Einzelimpfungen …

Coronavirus

Monate: März 2022

Corona-Sonderregelung

Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. Er sieht diesen Schritt trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen seinen kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden. Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben …

Frau schut suchend durch ein Fernglas

Monate: März 2022

Heilmittelpraxen leicht finden

Versicherte können auf der GKV-Website über eine Suchfunktion zugelassene Physiotherapiepraxen mit Behandlungsschwerpunkten finden. Der GKV Spitzenverband hat eine Liste zugelassener Heilmittelpraxen veröffentlicht. Versicherte können auf der GKV-Website über eine Suchfunktion  zugelassene Therapiepraxen mit Behandlungsschwerpunkten rund um einen einzugebenden Ort finden. Der Gesetzgeber hatte den GKV Spitzenverband beauftragt auf seiner Seite eine Liste bereitzustellen, damit Versicherte gemäß ihrer Verordnung unkompliziert Zugang zu einer Heilmittelpraxis erhalten. In der Liste sind alle zugelassenen Leistungserbringer aufgeführt. Die Angaben über die Therapiepraxen stammen von den Zulassungsstellen der Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (ARGEN). Rechtlich basieren die Inhalte der Heilmittelerbringerliste auf § 11 der Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V. Der GKV Spitzenverband weist in einem online eingestellten Fragen-Antworten-Katalog daraufhin, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben die im Bundesland zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) kontaktiert werden sollen. (dad) Heilmittelerbringer-Liste online: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/heilmittelerbringer/heilmittelerbringer.jsp (dad)

Zwei Haende halten einen Zettel mit der Aufschrift Impfpflicht

Monate: März 2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh im Interview   Bis zum Ablauf des 15. März 2022 müssen Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung Nachweise über den Impf- oder Genesenenstatus oder ein Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen das Impfen vorlegen. Die T+P Redaktion hat mit RA Dr. Philipp Groteloh (Bundesjustiziar / VDB-Physiotherapieverband)  über die aktuell geltenden Regeln (Stand 01.02.2022) zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesprochen:   Aktuell erhalten wir viele Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Personal in Gesundheitseinrichtungen interessiert, was nach der Meldung eines ungeimpften Mitarbeiters und bis zum Betretungsverbot seitens des Gesundheitsamtes passiert. Darf ein Mitarbeiter in dieser Zeit – vor der offiziellen Anweisung des Gesundheitsamtes – seiner Tätigkeit in der Einrichtung weiter nachgehen? Groteloh: Es wird unterschieden zwischen ab dem 16.03.2022 neu einzustellenden Mitarbeitern und bereits beschäftigten Personen. Für erstere gilt ein gesetzliches Tätigkeitsverbot nach § 20a Abs. 3 IfSG. Für diejenigen, die beschäftigt sind, gilt, dass diese dem Arbeitgeber bis zum 15.03.2022 den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Erfolgt dies nicht, muss der Arbeitgeber dies dem Gesundheitsamt …

Coronavirus in mikroskopischer Darstellung

Monate: März 2022

Merkblatt für Beschäftigte in Gesundheitsberufen zur Corona-Schutzimpfung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit Unterstützung des Deutschen Pflegerates (DPR) ein neues Merkblatt mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung speziell für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt. Beschäftigte dieser Berufsgruppen haben ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Zusätzlich kommen sie täglich Menschen nahe, die durch Krankheit oder Alter ein hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten ist das Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ eine Hilfestellung, um wichtige Fragen zur Corona-Schutzimpfung leicht verständlich zu beantworten. Das Merkblatt beinhaltet unter anderem Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe. In Kürze wird es auch in Leichter Sprache sowie in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen. (red.) Download des Merkblatts: Das BZgA-Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ steht zum Download unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialienmedien/corona-schutzimpfung/#c16558

Das Bild zeigt ein positives Testergebnis auf Covid-19 in Textform.

Monate: März 2022

Berufsbedingte Corona-Infektionen mit PCR-Test dokumentieren

Infektion mit Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein „Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen“, informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung. Ein positives Testergebnis gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seinen Webseiten zur Corona-Testverordnung vom 11. Februar 2022 klargestellt habe, haben Personen, bei denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion besteht, weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test, so die DGUV. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Antigentest sowie Hinweise darauf, dass die Infektion bei der Arbeit erfolgt ist. Hintergrund Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen insbesondere zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung hierfür ist: Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit …

Impfbuch und Impfspritze

Monate: März 2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Versorgungsdefizit von 15 Prozent möglich

Die ASH Berlin befragte bundesweit rund 1.800 Gesundheitseinrichtungen und -dienste zu Impfquoten und Folgen des Betretungsverbotes.  Wissenschaftler der Alice Salomon Hochschule in Berlin befragten bundesweit rund 1.800 Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens zu Impfquoten und Anzahl der zu versorgenden Menschen vor und nach Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Ergebnisse der Befragungen, die in einer bundesweiten Online-Studie durchgeführt wurden, liegen jetzt vor. Einrichtungsbezogene Impfpflicht Ab dem 15. März gilt für Gesundheitseinrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Für Mitarbeitende, die nicht ausreichend geimpft sind oder keinen Genesenennachweis vorlegen, kann das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot anordnen. Doch wie hoch sind eigentlich die Impfquoten und welche Auswirkungen hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf die medizinische Versorgungskapazität in Deutschland? Diesen Fragen gingen die WissenschaftlerInnen der ASH Berlin nach. Dazu führten Prof. Dr. Johannes Gräske, Professor für Pflegewissenschaften und Leiter des Studiengangs Pflege, und Theresa A. Forbrig, M.Sc. vom 23. Januar 2022 bis zum 15. Februar 2022 eine bundesweite Online-Befragung durch, um bisher fehlende systematische Informationen zu erheben. Studienergebnisse In den gut 1.800 teilnehmenden Einrichtungen und Diensten arbeiten knapp 130.000 Pflegende. Die Studienergebnisse zeigen, dass …