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Neue Finanzierungsvereinbarung TI

Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB-Physiotherapieverband sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1.1.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro). Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 (Link) der Praxisinhaber*innen. Über das seit dem 15.04.2024 …

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Besuchen Sie uns auf der FIBO 2024

Hallo Fitness-Enthusiasten! Die FIBO steht vor der Tür, und wir können es kaum erwarten, Sie an unserem Messestand zu begrüßen! Bei uns können Sie auch die neuesten Trends und Innovationen im Bereich des Kinesio-Tapings entdecken. Besonders freuen wir uns daher auf unsere Aktion am Donnerstag und Freitag um 14 Uhr, bei der wir dir zeigen, wie Sie ihren Vagusnerv aktivieren können – und das alles mit Tape! Der Vagusnerv spielt eine wichtige Rolle für deine Gesundheit und dein Wohlbefinden, und wir zeigen ihnen, wie Sie ihn gezielt stimulieren können, um Stress abzubauen und ihre Entspannung zu fördern. Unser Team von Experten, vor allem Oliver Derigs von Feel Premium Kinesiology Tape, steht bereit, um ihre Fragen zu beantworten und ihnen praktische Tipps und Tricks für ihre Gesundheit und Fitness zu geben. Also verpassen Sie nicht die Chance, Teil dieser spannenden Aktion zu sein und ihre Gesundheit auf das nächste Level zu bringen! Wir sehen uns auf der FIBO am Stand Halle 8 A 56! Hier bekommen Sie Tickets: www.fibo.com/de-de/tickets.html Das Gewinnspiel ist ja bereits beeendet und …

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VDB-Gewinnspiel FIBO

Machen Sie mit bei unserem VDB-Gewinnspiel “FIBO” und ergattern Sie begehrte Eintrittskarten zur FIBO 2024 vom 11. bis 14. April. Kommen Sie zur FIBO, derweltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit in Köln. Um noch mehr Menschen von einem aktiven Leben zu überzeugen, zeigt sie sich in 2024 noch größer, gesünder und stärker. Wir, der VDB-Physiotherapieverband ist auch dabei – Halle 8, Reihe A, Nummer 56 Beantworten Sie uns folgende Fragen: Seit wann besteht der VDB? Wie heißt unser Bundesschatzmeister? Antworten bitte an: redaktion@vdb-physio.de Die ersten drei richtigen Einsendungen erhalten jeweils zwei Eintritts-Karten zur FIBO 2024. Viel Erfolg.   Teilnahmebedingungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Minderjährige, Angestellte und Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

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Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertagt Entscheidung

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 12. Januar 2024 ist das Gericht noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Vielmehr sehen die zuständigen Richter noch Diskussionsbedarf. Die Verbände wurden daher im Nachgang zu dem Termin aufgefordert, zu rechtlichen Aspekten des Verfahrens ergänzend Stellung zu nehmen. Hierfür wurde eine Frist von drei Wochen anberaumt. Im Anschluss wird das Gericht erneut beraten. Es kann jedoch nicht vorhergesehen werden, wie lange dies dauern wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Mit ihren Klagen gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel wollen die Verbände eine angemessene Vergütung für die Physiotherapie erreichen. In dem Verfahren geht es vorranging um die von der Schiedsstelle genutzte Berechnungsgrundlage. Diese halten die Verbände teilweise für nicht sachgerecht. Die Verbände werden ihre Mitglieder selbstverständlich informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

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Verhandlung vor dem Landessozialgericht

Erster Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Nach über zwei Jahren Wartezeit findet heute, am 12. Januar 2024 der erste Verhandlungstermin zu den Klagen der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche vom 8. März 2021 und 21. Juli 2021 vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg statt. Auch eine Klage des GKV-Spitzenverbands wird in diesem Verfahren verhandelt. Da die drei Klagen inhaltlich teilweise das gleiche Thema behandeln, hatte sich das Gericht entschlossen, diese zu einem Verfahren zusammenzulegen. Mit einem abschließenden Ergebnis ist bei diesem ersten Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nicht zu rechnen. Gleichwohl werden Mitglieder so bald wie möglich über den Ausgang des Klageverfahrens informiert.  

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Neuerungen in 2024

Das neue Jahr ist noch jung – mit ihm kommen eine Menge Änderungen. Ein paar sind davon wichtige Gesetze. Wir haben für Sie als Unternehmer mal die wichtigsten rausgefiltert: Arbeitsunfälle Ab 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht mehr nur per analog durch die Post, sondern auch digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Z.B. über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de). Energiepreisbremsen Seit Redaktionssschluss von unserer letzten Ausgabe der T+P in 2023 hat sich die Aussage hierzu erneut verändert: Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 jetzt doch ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zum Haushalt 2024 verständigt. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel ohnehin unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Wer derzeit Versorgerverträge hat, bei denen die Preise oberhalb davon liegen, sollte einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen. Fachkräfteeinwanderung Ganz Deutschland – aber vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte. Darum wurden im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft gesetzt. Seitdem …

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Frohe Weihnachten

… und ein gesundes neues Jahr voller Erfolg, Glück und Zusammenhalt! Liebes VDB-Mitglied, lieber Partner, lieber Interessent, als Selbständige wissen wir, dass unsere Arbeit immer Höhen und Tiefen hat. Aber mag die Fahrt in 2024 noch so wild sein, gemeinsam mit ihnen werden wir jede Herausforderung meistern und erfolgreich ins Ziel gelangen. Alles Gute Ihnen. Mit herzlichen Grüßen Ihr Vorstand des Bundesverbandes VDB-Physiotherapieverband e.V.  

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Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent

Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024 Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024. Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren. Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht. Bildquelle: www.istockphoto.com/Lemon_tm

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Neue Preise bei der DGUV/SVLFG

Neue Preise bei der DGUV/SVLFG ab Januar 2024 Zum 1. Januar 2024 steigen die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. Dies ergaben die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Im gewichteten Durchschnitt werden die Preise ab Januar 2024 um rund 4,9 Prozent angehoben. Zudem wurde vereinbart, dass die Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch angepasst werden, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung wird voraussichtlich bereits zum 01.02.2024 zu einer weiteren, zusätzlichen Erhöhung der Vergütung in der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Über die weiteren Details der Verhandlungsergebnisse in der DGUV wird der VDB mit einem Mitgliederanschreiben informieren. Bei Fragen können sich VDB-Mitglieder gerne an den Bundesverband wenden: Tel. 030.36 70 000 Mail. bv3@vdb-physio.de      

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DGUV hat Übergangsfristen verlängert

Die DGUV hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert. Im Zuge des am 1. April 2023 in Kraft getretenden Rahmenvertrag mit der DGUV wurden mit den neuen Regelungen auch der entsprechende Verordnungsvordruckes von der DGUV überarbeitet. Seit dem 1. April 2023 sollte dieser von allen Durchgangsärzten genutzt werden. Um nun die Umsetzung dieser Änderungen für alle Beteiligten auch organisatorisch umsetzen zu können, wurde den D-Ärzten seinerzeit eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt – die alten Verordnungsvordrucke durften also noch weiter benutzt werden. Nun hat die DGUV mitgeteilt, dass die Übergangsfrist noch einmal bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde – die alten Verordnungsvordrucke dürfen also bis gegen Ende des Jahres weiterhin verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2024 können die EAP sowie physio- und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden. Etwaige aufkommende „Informationen“, dass hinsichtlich der alten Verordnungen eine Regelung besteht, dass diese nur bis zum Ablauf des 31.12.2023 Gültigkeit besitzen, sind falsch. Lediglich die Ärzte sind angehalten, die neuen Verordnungen ab dem 01.01.2024 zu …