Monate: Juli 2020

Deutliche
Vergütungssteigerungen in den Therapieberufen
notwendig

In einer Online-Pressekonferenz stellte Prof. Dr. Günter Neubauer Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vor. Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, SprachtherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen, lautet das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, so das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten). Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sei es notwendig, ein angemessenes Einkommen der …

Ein Zeigefinger zegt auf ein Halswirbelsäulenmodell

Monate: Juli 2020

Hessen übernimmt
Schulgebühren für
Gesundheitsfachberufe

Ab dem 1. August 2020 gilt auch in Hessen die Schulgeldfreiheit. „Wir fördern die Schulen für Gesundheitsfachberufe jährlich mit bis zu fünf Millionen Euro, damit sie kein Schuldgeld mehr von den Auszubildenden verlangen“, teilt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose in einer Pressemitteilung mit und verweist auf den Fachkräftemangel. „Wir räumen so finanzielle Hürden beiseite, um die Gesundheitsfachberufe für junge Menschen attraktiver zu machen und den Weg zur Ausbildung zu erleichtern. So tragen wir dazu bei, auf Dauer eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten“, betont Klose. Insgesamt profitieren von der Schulgeldfreiheit der Gesundheitsberufe in Hessen rund 2400 Schüler unabhängig vom Ausbildungsjahr, darunter auch angehende Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister. Die Übernahme der Schulgebühren erfolgt auf Antrag durch den jeweiligen Schulträger. Der Erstattungsbetrag wird alle zwei Jahre um 1,5 Prozent erhöht. (red.)

Haende auf Laptoptastatur

Monate: Juli 2020

Online-Studium für
Therapeuten

Ab dem kommenden Wintersemester startet an der Alice Salomon Hochschule Berlin ein neuer Studiengang: der Bachelor Interprofessionelle Gesundheitsversorgung – online. Es handelt sich um ein berufsbegleitendes onlinebasiertes Studium für Berufserfahrene aus Pflege und Therapie (Ergo-, Physiotherapie, Logopädie). Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Durch den hohen Anteil an Online-Lehre bietet der Studiengang eine gute Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Da es sich hier um einen grundständigen Bachelorstudiengang an einer staatlichen Hochschule handelt, werden keine grundsätzlichen Studiengebühren erhoben. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester. Der aktuelle Bewerbungszeitraum läuft noch bis zum 20.08.2020. Einen ersten Überblick zum Studium hier: Flyer_IGO Neben individuellen Beratungsmöglichkeiten, können Interessierte, ohne vorherige Anmeldung, am 30.07. (19:00h – 20:00h) und 12.08. (19:00h – 20:00h) per Zoom an einer Online-Informationsveranstaltung zum Studiengang teilnehmen (Zoom-Meeting: zoom.us/j/97135074228 Meeting-ID: 971 3507 4228 Passwort: 330689). Alle Informationen sind auch auf der Homepage des Studiengangs zu finden: www.ash-berlin.eu/igo  

Monate: Juli 2020

Überbrückungshilfe

Der Bund unterstützt Unternehmen mit einer Überbrückungshilfe. Ab dem 10. Juli können kleine und mittelständische Betriebe, Soloselbständige und Freiberufler eine Überbrückungshilfe beantragen. Der Zuschuss gehört zum Konjunkturpaket, gilt als Liquiditätshilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Die finanzielle Hilfe soll die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern sichern. Die Umsetzung und Auszahlung übernehmen das jeweilige Bundesland.   Voraussetzung: Berechtigt sind Unternehmer aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Wo und wann kann der Antrag gestellt werden? Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt. Eine Antragstellung ist vom 10. Juli bis 30. September 2020 möglich. Die  Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit dem 8. Juli am Start. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umsatzrückgang und liegt zwischen 40 und 60 Prozent der Fixkosten. (dad)   Alle Infos im Detail hier: Bundesfinanzministerium – Ueberbrueckungshilfe Foto: iStock.com/peshkov

Monate: Juli 2020

Bundestag beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen.⁠ ⁠Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte, das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie es Dirk Heidenblut von der SPD ausdrückte, mit Inhalten gefüllt werden kann.⁠ Physiotherapeuten erhalten ab Juli 2021 einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Weitere Heilmittelerbringer sollen zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden. ⁠ Kritik in der Debatte kam von Seiten der FDP, Grünen und DIE LINKE. So führte Dr. Achim Kessler (DIE LINKE) schwerwiegende datenschutzrechtliche Bedenken an und sieht das Gesetz daher nicht im Sinne der Patienten.⁠ Maria Klein-Schmeinck ( B90/GRÜNE) kritisierte Jens Spahn, er habe nicht die gesamte Versorgungskette im Blick behalten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum weitere Heilmittelerbringer erst so spät hinzukommen. Die Vernetzung des Gesundheitswesens müsse endlich vorankommen. ⁠ Der Beschlussentwurf wurde in der 2. Beratung angenommen. (dad)⁠ ⁠ Gesetzesentwurf : Bundesgesundheitsministerium- Patientendaten-Schutz-Gesetz Weitere Artikel zum Thema: 2020/02/14/Anbindung-von-Physiotherapeuten-an-ePa 2019/11/13/Digitale-Versorgung-Gesetz-beschlossen