Monate: November 2020
Drittes Gesetz zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen auf dem Weg
Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (GDMVP) veröffentlicht. Gesundheitsminister Jens Spahn bringt damit das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg. Kurz zusammengefasst: Das Gesetz hat es in sich. Alle Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Gesetz beinhaltet also wichtige Änderungen und plant die konkrete Umsetzung digitaler Versorgungsanwendungen. Positiv ist: Zukünftig werden Leistungen von Therapeuten, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, vergütet, so steht es im Entwurf. Videosprechstunden sollen Heilmittelerbringern ermöglicht und bis zum 30. September 2021 die für den jeweiligen Heilmittelbereich geeigneten ergänzenden Leistungen, die als Videobehandlung erbracht werden können, festgelegt und dazu erforderlichen technischen Verfahren vereinbart werden. Darüber hinaus plant das BMG eine verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form ab Juli 2026. Damit dieses Vorhaben …