Abbildung einer elektronischen Patientenakte

Monate: November 2020

Drittes Gesetz zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen auf dem Weg

Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (GDMVP) veröffentlicht. Gesundheitsminister Jens Spahn bringt damit das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg. Kurz zusammengefasst: Das Gesetz hat es in sich. Alle Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Gesetz beinhaltet also wichtige Änderungen und plant die konkrete Umsetzung digitaler Versorgungsanwendungen. Positiv ist: Zukünftig werden Leistungen von Therapeuten, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, vergütet, so steht es im Entwurf. Videosprechstunden sollen Heilmittelerbringern ermöglicht und bis zum 30. September 2021 die für den jeweiligen Heilmittelbereich geeigneten ergänzenden Leistungen, die als Videobehandlung erbracht werden können, festgelegt und dazu erforderlichen technischen Verfahren vereinbart werden. Darüber hinaus plant das BMG eine verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form ab Juli 2026. Damit dieses Vorhaben …

Rueckengymnastik online

Monate: November 2020

Zertifiziertes Videotherapie-Tool für Physiotherapeuten

Die Sonderregelungen für ab 02.11.2020 verordnete Leistungen rücken Videobehandlungen als Therapieunterstützung wieder in den Fokus. Bis 31.01.2021 können Videobehandlungen für verordnete Therapiemaßnahmen eingesetzt und abgerechnet werden.  Die NOVENTI Videosprechstunde ist ein zertifizierter Videodienst und bietet Physiotherapeuten ein Tool für Videobehandlungen. Videobehandlungen können aktuell über die gesetzlichen Kostenträger abgerechnet werden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Die NOVENTI Videosprechstunde ist zertifiziert (Gütesiegelstandard ips®) und offiziell von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Videodienstanbieter gelistet. Das Tool ist auf allen Endgeräten, vom Smartphone bis Laptop, nutzbar. 3 Monate kostenfrei testen unter: https://videosprechstunde.noventi.healthcare/. So einfach geht´s: https://youtu.be/xlID9UMfKqE

Hände auf einem Laptop

Monate: November 2020

BMG arbeitet mit Google zusammen

Damit Gesundheitsinfos leichter gefunden werden, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit mit Google zusammen. Die Zusammenarbeit wird von Verlegern kritisiert. Wer im Internet nach verlässlichen Informationen zu Gesundheitsthemen wie Grippe, Migräne oder Allergien sucht, wird künftig leichter fündig, teilt die Pressestelle des BMG in einer Meldung mit. Das Bundesgesundheitsministerium arbeite nun mit Google zusammen. Bei einer medizinischen Stichwortsuche präsentiere die Suchmaschine künftig die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten. Diese Info-Kästen – sogenannte Knowledge Panels für Gesundheitsthemen – stehen bereits für mehr als 160 Krankheiten zur Verfügung. Durch einen Link innerhalb der Knowledge Panels gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum jeweiligen Artikel im Nationalen Gesundheitsportal. Auf dem Nationalen Gesundheitsportal können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die häufigsten Krankheitsbilder (u.a. Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Infektionserkrankungen) informieren. Außerdem werden zahlreiche Beiträge zu verbrauchernahen Themen wie Pflege, Prävention und Digitalisierung angeboten. Weitere Themenschwerpunkte sollen Schritt für Schritt hinzugefügt und das Spektrum an Angeboten kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dass Gesundheitsinformationen bei Nutzern besonders gefragt sind, zeigten aktuelle Google Trends aus Deutschland: So ist das Interesse an Gesundheitsthemen …

Nahaufnahme von Waage und Holzhammer

Monate: November 2020

News zum
Schiedsverfahren

Bundesrahmenvertrag: Physiotherapeutische Verbände reichen Begründungen bei der Heilmittel-Schiedsstelle ein   Am 09. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet. Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gemeinsam die Forderungen aus den Verhandlungen gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren. Über das Schiedsverfahren Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren. Verhandlungen im Oktober gescheitert Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema …

Monate: November 2020

Videotherapie – Patienten flexibel und individuell
betreuen

Die opta data stellt bis Ende des Jahres kostenlos einen KBV-zertifizierten Videosprechstunden-Dienst für alle Leistungserbringer bereit, informiert das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Um die Heilmittelversorgung aufrechtzuerhalten, können Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen unkompliziert auf den digitalen Videodienst sprechstunde-online zugreifen. Die opta data bietet zusammen mit ihrem Kooperationspartner Deutsche Arzt AG die KBV-zertifizierte Videosprechstunde kostenlos bis zum 31. Dezember 2020 an. Der große Vorteil der Videosprechstunde ist die flexible, ortsunabhängige Betreuung von Patienten. Vor allem in unterversorgten Gebieten können somit die Befundung und Therapie gewährleistet werden. Sowohl für die therapierenden Heilmittelerbringer als auch die Patienten zahlt sich der Entfall der Fahrtwege und Reisekosten sowie der verminderte Aufwand zur Einhaltung der Hygiene-Vorschriften positiv aus. Mit der Videosprechstunde steht Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen eine speziell für medizinische und therapeutische Zwecke zertifizierte Technologie zur Verfügung, die sicher dabei unterstützt Versorgungslücken zu schließen. Der Videodienst kann ganz einfach auf handelsüblichen Computern, Laptops, Tablets oder Smartphones genutzt werden. Das Installieren einer Software, um von der Videosprechstunde profitieren zu können, ist somit nicht notwendig. Mit dem Gerätetest der Videosprechstunde …

Ein aus einem 500 Euroschein gefaltetes Boot

Monate: November 2020

Außerordentliche
Wirtschaftshilfe: Details stehen fest

Wer seinen Betrieb auf staatliche Anordnung im November einstellen musste, erhält eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, teilten das Wirtschafts- und Finanzministerium nach Bekanntgabe des zweiten Lockdowns mit. Jetzt veröffentlichten beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Details der finanziellen Hilfen. „Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“ Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betrieb, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt betroffen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine …

Mann mit Taschentuch vor der Nase

Monate: November 2020

Erkältungssymptome
abklären!

„Bei Erkältungssymptomen gilt: Zu Hause bleiben und telefonisch medizinischen Rat einholen! “ Angesichts der seit Montag geltenden neuen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zur Eindämmung des Coronavirus betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke die Notwendigkeit, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, und ruft dazu auf, Erkältungssymptome nicht zu ignorieren: „In den vergangenen Jahren ist es gerade in der Herbstzeit fast schon zur Normalität geworden, Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halsschmerzen nicht zu beachten und z. B. weiter zur Arbeit zu gehen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist die Empfehlung des Robert Koch-Institutes jedoch ganz klar: Wer Erkältungssymptome hat, sollte soziale Kontakte vermeiden und sich zu Hause auskurieren. Da die Symptome bei Patienten individuell sehr unterschiedlich sein können, ist es kaum möglich, allein anhand dieser zu unterscheiden, ob es sich um Covid-19 oder eine Erkältung handelt.“ Betroffene sollten daher schnellstmöglich ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt anrufen, um sich medizinische Rat einzuholen. Eine Ärztin oder ein Arzt kann die Schwere der Erkrankung beurteilen und wird entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus erforderlich …

Geld und Taschenrechner

Monate: November 2020

Außerordentliche
Wirtschaftshilfe

Eine außerordentliche Wirtschaftshilfe soll helfen Einnahmeneinbußen infolge des erneuten Lockdowns abzumildern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird oder schon aufgrund bestehender Anordnung untersagt ist. Der Staat zahlt eine Unterstützungsleistung in der Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Die Leistung gilt für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige können für den Bezugsrahmen wahlweise auch den Durchschnittsumsatz von 2019 zu Grunde legen. Die Leistung wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Eine anderweitige beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den gleichen Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Betrag wird auch auf eventuell spätere Leistungen für den Zeitraum angerechnet.   Weitere Infos hier: Bundesfinanzministerium – Ausserordentliche Wirtschaftshilfe Die Auszahlung soll über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de   KfW-Schnellkredit Der KfW- Schnellkredit kann nun auch von Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern beantragt werden. Die maximale Antragshöhe beträgt 300.000 Euro und ist abhängig von dem Umsatz …

Bild zeigt ein Türschild mit der Aufschrift Come In

Monate: November 2020

Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet

Am 28. Oktober 2020 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland getroffen. Der Beschluss trifft unter anderem eine bindende Aussage zur beruflichen Tätigkeit von Physiotherapeuten: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.“ (Quelle: Beschluss MPK 28.10.2020) Medizinisch notwendig sind verordnete Heilmittelbehandlungen. Somit dürfen alle Behandlungen, die mit einer Heilmittelverordnung veranlasst werden, weiterhin durchgeführt werden. Dies schließt auch medizinisch verordnete Massagen und Lymphdrainagen ein.