Monate: August 2024
Revisionsbegründung eingereicht
Physiotherapieverbände reichen Revisionsbegründung beim Bundessozialgericht ein Das Bundessozialgericht prüft aktuell, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht im Klageverfahren um höhere Vergütungen in der Physiotherapie gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel richtig angewendet hat. Im Zentrum des Klageverfahrens steht die Feststellung eines wirtschaftlich angemessenen Preises in der Physiotherapie. Nachdem die Verbände der Physiotherapie Anfang Juni die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eingelegt hatten, haben sie nun die erforderliche Begründung zur Revision beim Bundessozialgericht, dem höchsten deutschen Gericht für sozialrechtliche Fragen mit Sitz in Kassel, eingereicht. Bei einer Revision müssen die sogenannten Revisionskläger – hier die vier Verbände der Physiotherapie – darlegen, dass das Landessozialgericht bestimmte Rechtsnormen nicht korrekt angewandt hat. Generell kann eine Revision nur auf Rechtsfehler des angefochtenen Urteils und nicht auf neue streitige Tatsachen gestützt werden. Das Bundessozialgericht prüft daher lediglich, ob das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das Recht richtig angewendet hat. Neue Beweise oder Dokumente können nicht mehr eingebracht werden. Verwaltungsakt Schiedsspruch erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen Im Speziellen kommen beispielsweise falsche Erwägungen des Landessozialgerichts zur korrekten Durchführung des Sozialverwaltungsverfahrens gemäß SGB X …