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Monate: April 2022

Coronavirus-Testverordnung-TestV verlängert

Abrechnung von Mitarbeitertestungen bis 30. Juni möglich. Der Gesetzgeber hat die Coronatestverordnung (Coronavirus-Testverordnung-TestV) jüngst geändert und die Abrechnung und Kostenerstattung von Mitarbeitertestungen verlängert. Aktuell besteht für selbständige Physiotherapeuten weiterhin die Möglichkeit zehn Tests pro Mitarbeiter im Monat bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen und eine Erstattung zu erhalten. Die Regel gilt bis zum 30.06.2022. (dad)