Autor: VDB Physiotherapieverband

Klarstellung der Heilmittelrichtlinie

Der G-BA veröffentlicht zur Klarstellung der Heilmittelrichtlinie( am 23.01.2023 im Bundesanzeiger erschienen und am 21.01.2023 in Kraft getreten). Der §7 und §12 wurden geändert und dienen der Klarstellung Für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf können notwendige Heilmittel je Verordnung für die Behandlungsdauer von 12 Wochen verordnet werden. Die im HMK angegebene Höchstmenge je Verordnung und die orientierende Behandlungsmenge sind hierbei nicht bindend. Ist die Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben, ist die höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. Sofern verordnete Behandlungseinheiten innerhalb der 12 Wochen Frist nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Beachtung des § 16 Absatz 4 ihre Gültigkeit. Die Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes für „besondere Versorgungsbedarfe“ (§ 106b Absatz 2 SGB V) enthält neben den relevanten ICD-10-Codes auch Hinweise für eine Verordnung beispielsweise zum Zeitraum nach einem Akutereignis, zu weiteren medizinischen Spezifikationen sowie Angaben zu Mindest- und Höchstalter der Patientin oder des Patienten. Die Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes für „besondere Versorgungsbedarfe“ (§ 106b Absatz 2 SGB V) enthält neben den …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Online-Seminar Rezeptionskräfte

Liebes VDB-Mitglied, liebe InteressentInnen, neues Jahr, neues Personal an der Rezeption?!? Auch für 2023 bieten wir wieder Seminare für die Qualifizierung der Rezeptionskräfte an. Dabei wird es zwei Neuerung geben, das Seminar bieten wir ab sofort nur noch alle 4 Monate an. Der Verlauf im Jahr 2022 hat uns gezeigt, dass ein monatliches Angebot zu viel ist. Aber keine Angst, sollten Sie Personal haben, welches außerhalb der vorgegebenen Daten qualifiziert werden soll, so können Sie uns persönlich auf ein Exklusiv-Seminar für Ihre Praxis ansprechen. Melden Sie sich wieder zu unserem beliebten Online-Seminar an und sorgen somit für eine stetige Qualifizierung „neuer, aber auch „alter“ Mitarbeiter. Die Inhalte sind dabei zum größten Teil immer gleich, werden aber auf die aktuellen Bedürfnisse an der Rezeption angepasst. Termine: Mi. 15.02.2023 von 19:30 – 21:00 Uhr Mi. 21.06.2023 von 19:30 – 21:00 Uhr Veranstalter: VDB-Physiotherapieverband LV NRW e.V. Gebühr: 75,00 € für Mitglieder p. Praxis / p. Termin, 150,00 € für Nichtmitglieder p. Praxis /p. Termin Exklusiv-Schulung, Preis auf Anfrage! Die Kursgebühr beinhaltet: Seminarunterlagen Seminarinhalt: ✓ Checkliste zur Bearbeitung …

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Der Schiedsspruch – die Physiotherapieverbände informieren live.

Online Veranstaltung Was ändert sich bei der Vergütung? Wann kommen die neuen Preislisten? Gibt es weitere Neuerungen? Im Live-Gespräch informieren VPT, IFK und VDB über die mit dem Schiedsspruch vom 13.12.22 beschlossene Vergütungserhöhung. Eine Infoveranstaltung für die ganze Branche Über den erfreulichen Schiedsspruch haben wir bereits berichtet. Jetzt folgt mit dem Live-Talk ein Infoabend, an dem wir alle Physiotherapeut*innen mit Hintergrundinformationen versorgen und die wichtigsten Entscheidungen des Schiedsverfahrens noch einmal kompakt aufbereiten wollen. Termin: Mittwoch, den 19.12. / 19.00 Uhr Ort: Facebook Live-Video Teilnehmer: Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer IFK) Marcus Troidl (Bundesvorsitzender VDB) Hans Ortmann (Bundesvorsitzender VPT) Moderation:     Thomas Ramm (Bundesgeschäftsführer VPT) Schalten Sie auf jeden Fall ein, wenn Sie sich rundum zum Thema informieren möchten. Die Veranstaltung richtet sich an alle Physiotherapeut*innen und ist selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

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Vergütungserhöhung

Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023 Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg …

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Pflicht Arbeitszeiterfassung

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, liegen nun die Entscheidungsgründe für den Beschluss vor. Die wesentlichsten Punkte sind: 1. Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Folglich besteht die Zeiterfassungspflicht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Arbeitgeber müssen auch stichprobenartig prüfen, ob die Arbeitnehmer das System der Arbeitszeiterfassung nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen. Zudem stellt das BAG fest, dass es möglich ist, die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren. In der Unternehmenspraxis bietet sich hierfür eine entsprechende Richtlinie sowie – in den mitbestimmten Unternehmen – eine Betriebsvereinbarung an, in denen das Verfahren zur Zeiterfassung verbindlich geregelt ist und die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Nutzung des Zeiterfassungssystems verpflichtet. 2. Form der Arbeitszeiterfassung bisher nicht vorgegeben Solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat, kann unter anderem die Form des Systems frei festgelegt werden. Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern …

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Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern wird aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat am 06. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern ab dem 10. Dezember 2022 aufzuheben. Dazu wird die 17. BayIfSMV geändert und im Übrigen bis zum 20. Januar 2023 verlängert. Sobald der rechtsverbindliche Text der Änderungsverordnung feststeht, stellen wir den neuen Inhalt im vorliegenden Artikel dar. Nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird sich außer der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV einstweilen nichts ändern. Die landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen werden in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt. Sie konkretisiert die bundeseinheitlichen Maßnahmen und trifft eigenständige Maßnahmen aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Den offiziellen Wortlaut der 17. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt. Man muss sie im Zusammenspiel mit dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lesen . Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen der 17. BayIfSMV. Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen § 1: Die Verordnung empfiehlt, freiwillig allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein Personenmindestabstand von 1,5 m, ausreichende Belüftung und das Tragen von Masken in Innenräumen. Betriebe, Einrichtungen und …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Mitgliederversammlung LV Hessen

Im November fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung des VDB Hessen in Alsfeld statt. Am Vormittag konnte der Vorsitzender Frank Börner 25 Teilnehmer zu einer Fortbildung „Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie” begrüßen. Unter der bewährten Leitung des erfahrenen Dozenten des Abrechnungszentrum OPTICA, Herrn Jens Danzeisen, wurden die Teilnehmer in Themen der digitalen Abrechnung, Videobehandlung, E-Rezept und zukünftigen Praxis- und Heilmittelausweis, eingeführt. Der Nachmittag stand nach einem gemeinsamen Mittagessen ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung unseres hessischen Verbandes. Als besonderen Ehrengast konnte Frank Börner neben unseren Landes- Ehrenvorsitzenden Karl Heinz Engel auch den Bundesvorsitzenden des VDB Marcus Troidl aus Berlin begrüßen. In seinem Grußwort und Vortrag ging Marcus Troidl insbesondere auf die bevorstehende gesetzliche Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Berufen der Physiotherapie ein. Der Bundesvorsitzende betonte ausführlich die Präferenzen.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Corona-Isolationspflicht soll entfallen.

Corona-Isolationspflicht soll in mehreren Bundesländern zum 16. November 2022 entfallen. Die Isolationspflicht bei Corona-Infektion soll für Bayern ab dem 16. November 2022 aufgehoben werden. Auf die Aufhebung haben sich die Gesundheitsminister mehrerer Bundesländer geeinigt: Außer in Bayern soll die Isolationspflicht auch in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein aufgehoben werden. Maskenpflicht für Infizierte Im Detail soll die Neuregelung vorsehen, dass sich positiv Getestete zwar nicht mehr häuslich isolieren, aber außerhalb der eigenen Wohnung für einige Zeit lang eine Maske tragen müssen. Wir berichten über weitere Details der Regelung, sobald diese rechtsverbindlich feststehen. Rechtsgrundlage Quarantäne- und Isolationspflichten (Absonderungspflichten) werden in Bayern in der sogenannten Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) geregelt. Die AV Isolation finden Sie hier auf der Website des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) veröffentlicht (Hinweis: Mit Stand 11. November 2022 enthält die dort veröffentlichte Version die geplante Neuregelung noch nicht). Die AV Isolation kann vom StMGP selbst geändert werden. Bundesgesetzlich bestehen keine Vorgaben, die eine Aufhebung der allgemeinen Absonderungspflicht verhindern würden. Über die bis dato geltenden Regelungen berichten wir im hier verlinkten Artikel. Implikationen für …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Forderungskatalog eingereicht.

Die Physiotherapieverbände haben einen Forderungskatalog zum Schiedsverfahren der Vergütungsverhandlungen eingereicht. Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt und darüber die Schiedsstelle informiert. Nach der formalen Einleitung des Schiedsverfahrens haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT nun ihre Forderungen dezidiert schriftlich gegenüber der Schiedsstelle begründet. Dazu haben die Verbände die Punkte und Sachverhalte zusammengefasst, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Der GKV-Spitzenverband hat nun vier Wochen Zeit, zu den Forderungen der Verbände Stellung zu nehmen und seine eigenen Forderungen inhaltlich zu begründen. Im Anschluss werden die Vertreter der maßgeblichen Verbände und des GKV-SV sowie der Schiedsstelle zu Verhandlungen zusammenkommen, in der die jeweiligen Forderungen erörtert und die Schiedspersonen ihre Entscheidungen treffen werden. Über den weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

Vergütungsverhandlung gescheitert

Autor: VDB Physiotherapieverband

Vergütungsverhandlungen gescheitert – Schiedsverfahren eingeleitet

Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt. Nun wurde auch die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert und das Schiedsverfahren formal eingeleitet. Hintergrund: Was wollen die Verbände erreichen? Wie bereits vermeldet, geht es für die Physiotherapieverbände im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen ging es um dringend notwendige Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Höhe der angemessenen Vergütung. Zum anderen um den Ausgleich der seit dem 01. April 2021 gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Höhe der Vergütung für Leistungserbringer von Heilmitteln nicht prospektiv, wie beispielsweise bei Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, d. h. mit Blick in die Zukunft gerichtet, verhandelt wird. Stattdessen werden sie retrospektiv, also mit Blick zurück zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des letzten Vergütungsabschlusses, geführt. Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung für die Physiotherapie gefordert. Denn nur Praxen, deren laufende Raum-, Sach- und Hygienekosten gegenfinanziert sind und die in Zeiten eines sich …