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Online-Seminar Rezeptionskräfte

Liebes VDB-Mitglied, liebe InteressentInnen, neues Jahr, neues Personal an der Rezeption?!? Auch für 2023 bieten wir wieder Seminare für die Qualifizierung der Rezeptionskräfte an. Dabei wird es zwei Neuerung geben, das Seminar bieten wir ab sofort nur noch alle 4 Monate an. Der Verlauf im Jahr 2022 hat uns gezeigt, dass ein monatliches Angebot zu viel ist. Aber keine Angst, sollten Sie Personal haben, welches außerhalb der vorgegebenen Daten qualifiziert werden soll, so können Sie uns persönlich auf ein Exklusiv-Seminar für Ihre Praxis ansprechen. Melden Sie sich wieder zu unserem beliebten Online-Seminar an und sorgen somit für eine stetige Qualifizierung „neuer, aber auch „alter“ Mitarbeiter. Die Inhalte sind dabei zum größten Teil immer gleich, werden aber auf die aktuellen Bedürfnisse an der Rezeption angepasst. Termine: Mi. 15.02.2023 von 19:30 – 21:00 Uhr Mi. 21.06.2023 von 19:30 – 21:00 Uhr Veranstalter: VDB-Physiotherapieverband LV NRW e.V. Gebühr: 75,00 € für Mitglieder p. Praxis / p. Termin, 150,00 € für Nichtmitglieder p. Praxis /p. Termin Exklusiv-Schulung, Preis auf Anfrage! Die Kursgebühr beinhaltet: Seminarunterlagen Seminarinhalt: ✓ Checkliste zur Bearbeitung …

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Der Schiedsspruch – die Physiotherapieverbände informieren live.

Online Veranstaltung Was ändert sich bei der Vergütung? Wann kommen die neuen Preislisten? Gibt es weitere Neuerungen? Im Live-Gespräch informieren VPT, IFK und VDB über die mit dem Schiedsspruch vom 13.12.22 beschlossene Vergütungserhöhung. Eine Infoveranstaltung für die ganze Branche Über den erfreulichen Schiedsspruch haben wir bereits berichtet. Jetzt folgt mit dem Live-Talk ein Infoabend, an dem wir alle Physiotherapeut*innen mit Hintergrundinformationen versorgen und die wichtigsten Entscheidungen des Schiedsverfahrens noch einmal kompakt aufbereiten wollen. Termin: Mittwoch, den 19.12. / 19.00 Uhr Ort: Facebook Live-Video Teilnehmer: Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer IFK) Marcus Troidl (Bundesvorsitzender VDB) Hans Ortmann (Bundesvorsitzender VPT) Moderation:     Thomas Ramm (Bundesgeschäftsführer VPT) Schalten Sie auf jeden Fall ein, wenn Sie sich rundum zum Thema informieren möchten. Die Veranstaltung richtet sich an alle Physiotherapeut*innen und ist selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

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Vergütungserhöhung

Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023 Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg …

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Pflicht Arbeitszeiterfassung

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, liegen nun die Entscheidungsgründe für den Beschluss vor. Die wesentlichsten Punkte sind: 1. Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Folglich besteht die Zeiterfassungspflicht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Arbeitgeber müssen auch stichprobenartig prüfen, ob die Arbeitnehmer das System der Arbeitszeiterfassung nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen. Zudem stellt das BAG fest, dass es möglich ist, die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren. In der Unternehmenspraxis bietet sich hierfür eine entsprechende Richtlinie sowie – in den mitbestimmten Unternehmen – eine Betriebsvereinbarung an, in denen das Verfahren zur Zeiterfassung verbindlich geregelt ist und die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Nutzung des Zeiterfassungssystems verpflichtet. 2. Form der Arbeitszeiterfassung bisher nicht vorgegeben Solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat, kann unter anderem die Form des Systems frei festgelegt werden. Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern …

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Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern wird aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat am 06. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern ab dem 10. Dezember 2022 aufzuheben. Dazu wird die 17. BayIfSMV geändert und im Übrigen bis zum 20. Januar 2023 verlängert. Sobald der rechtsverbindliche Text der Änderungsverordnung feststeht, stellen wir den neuen Inhalt im vorliegenden Artikel dar. Nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird sich außer der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV einstweilen nichts ändern. Die landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen werden in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt. Sie konkretisiert die bundeseinheitlichen Maßnahmen und trifft eigenständige Maßnahmen aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Den offiziellen Wortlaut der 17. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt. Man muss sie im Zusammenspiel mit dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lesen . Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen der 17. BayIfSMV. Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen § 1: Die Verordnung empfiehlt, freiwillig allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein Personenmindestabstand von 1,5 m, ausreichende Belüftung und das Tragen von Masken in Innenräumen. Betriebe, Einrichtungen und …

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Forderungskatalog eingereicht.

Die Physiotherapieverbände haben einen Forderungskatalog zum Schiedsverfahren der Vergütungsverhandlungen eingereicht. Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt und darüber die Schiedsstelle informiert. Nach der formalen Einleitung des Schiedsverfahrens haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT nun ihre Forderungen dezidiert schriftlich gegenüber der Schiedsstelle begründet. Dazu haben die Verbände die Punkte und Sachverhalte zusammengefasst, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Der GKV-Spitzenverband hat nun vier Wochen Zeit, zu den Forderungen der Verbände Stellung zu nehmen und seine eigenen Forderungen inhaltlich zu begründen. Im Anschluss werden die Vertreter der maßgeblichen Verbände und des GKV-SV sowie der Schiedsstelle zu Verhandlungen zusammenkommen, in der die jeweiligen Forderungen erörtert und die Schiedspersonen ihre Entscheidungen treffen werden. Über den weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

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Energiekostendämpfungsprogramm

Liebe KollegInnen, wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Antragsweg zum Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes eröffnet wurde. Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen betroffen sind, werden von der Bundesregierung unterstützt. Das Hilfspaket des Bundes enthält auch ein Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), das für die Monate Februar bis September 2022 entsprechend betroffenen Unternehmen einen Kostenzuschuss gewährt. Dieser Zuschuss kann seit dem 15. Juli 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Auf den Seiten des BAFA stehen auch für den Antrag erforderliche Rechtsquellen, Checklisten und Formulare zur Verfügung. Der Antrag selbst ist online zu stellen. Gestaffelter Zuschuss Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm in den Monaten Februar bis September 2022 einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil berechnet sich folgendermaßen: 30 Prozent bzw. ab Juli 20 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu zwei Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer in den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) aufgeführten energie- und handelsintensiven Branche angehören und mindestens drei Prozent …

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EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen

Die EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen bringt erst einmal einen erheblichen Mehraufwand für die Überprüfung und Ergänzung der bestehenden Arbeitsverträge. Zukünftig führt sie bei den Neuverträgen fortlaufend zu noch mehr Aufwand. Für den Arbeitnehmer ist aber kein Nutzen erkennbar. Der Arbeitgeber muss für Altverträge, Verträge vor dem 01.08.2022, einiges beachten. Wenn der Arbeitnehmer es verlangt muss der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen für besonders wichtige Angaben einen neuen Vertrag oder eine Ergänzung über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses aushändigen. Wichtige Angaben: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Der Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer und das Enddatum, der Arbeitsort, die Beschreibung der Tätigkeit, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, gegebenenfalls Regelungen für Arbeit auf Abruf sowie die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden. Wieder einmal ein EU-Papier bei dem der Nutzen nicht klar zu erkennen ist. Weniger Bürokratie?  

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Neue Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gestalten sich zäh.

Die zum 01. August 2021 in Kraft getretene „Vergütungsvereinbarung“ zum Bundesrahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Juli 2022. Rein formal könnte damit ab dem 01. August 2022 eine neue Vergütungsvereinbarung für die Physiotherapie im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten. Mit dieser Meldung informieren die Physiotherapieverbände gemeinsam über den aktuellen Stand. Fristgerecht gekündigt, zu konstruktiven Verhandlungen bereit, steiniger Weg Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT haben die Schwerpunkte in den Verhandlungen klar definiert. Für die Physiotherapieverbände geht es im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen soll besprochen werden, ob die Krankenkassen bereit sind, auf dem Verhandlungsweg Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Vergütungserhöhungen vorzunehmen. Zum anderen geht es um den Ausgleich der gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten für den Zeitraum vom 01. August 2021 bis 31. Juli 2022. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Vergütung nicht wie beispielsweise bei Verhandlungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für die Zukunft, sondern rückwirkend für die Vergangenheit verhandelt wird. Am 21. Juni 2022 fand der erste offizielle …

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Neuer Bundesvorstand 2022 gewählt.

Die Jahres-Bundesmitgliederversammlung hat am 21.05.2022 den neuen Bundesvorstand gewählt. Wir gratulieren Marcus Troidl erneut zum Vorstandsvorsitzenden, Bernd Liebenow zum stellv. Vorsitzenden, Wolfgang Oster zum Stellvertreter, Stefan Kraus und René Portwich zu den Rechnungsprüfern. Glückwunsch auch den Neuen im Team mit André Laufer als Schatzmeister und Jessey-Lee Chessa als Schriftführerin. Vielen herzlichen Dank an den vorherigen Bundesvorstand für die gute Arbeit.