Alle Artikel in: Corona

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern wird aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat am 06. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern ab dem 10. Dezember 2022 aufzuheben. Dazu wird die 17. BayIfSMV geändert und im Übrigen bis zum 20. Januar 2023 verlängert. Sobald der rechtsverbindliche Text der Änderungsverordnung feststeht, stellen wir den neuen Inhalt im vorliegenden Artikel dar. Nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird sich außer der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV einstweilen nichts ändern. Die landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen werden in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt. Sie konkretisiert die bundeseinheitlichen Maßnahmen und trifft eigenständige Maßnahmen aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Den offiziellen Wortlaut der 17. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt. Man muss sie im Zusammenspiel mit dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lesen . Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen der 17. BayIfSMV. Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen § 1: Die Verordnung empfiehlt, freiwillig allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein Personenmindestabstand von 1,5 m, ausreichende Belüftung und das Tragen von Masken in Innenräumen. Betriebe, Einrichtungen und …

Zwei Haende halten einen Zettel mit der Aufschrift Impfpflicht

Alle Artikel in: Corona

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh im Interview   Bis zum Ablauf des 15. März 2022 müssen Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung Nachweise über den Impf- oder Genesenenstatus oder ein Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen das Impfen vorlegen. Die T+P Redaktion hat mit RA Dr. Philipp Groteloh (Bundesjustiziar / VDB-Physiotherapieverband)  über die aktuell geltenden Regeln (Stand 01.02.2022) zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesprochen:   Aktuell erhalten wir viele Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Personal in Gesundheitseinrichtungen interessiert, was nach der Meldung eines ungeimpften Mitarbeiters und bis zum Betretungsverbot seitens des Gesundheitsamtes passiert. Darf ein Mitarbeiter in dieser Zeit – vor der offiziellen Anweisung des Gesundheitsamtes – seiner Tätigkeit in der Einrichtung weiter nachgehen? Groteloh: Es wird unterschieden zwischen ab dem 16.03.2022 neu einzustellenden Mitarbeitern und bereits beschäftigten Personen. Für erstere gilt ein gesetzliches Tätigkeitsverbot nach § 20a Abs. 3 IfSG. Für diejenigen, die beschäftigt sind, gilt, dass diese dem Arbeitgeber bis zum 15.03.2022 den Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Erfolgt dies nicht, muss der Arbeitgeber dies dem Gesundheitsamt …

Das Bild zeigt ein positives Testergebnis auf Covid-19 in Textform.

Alle Artikel in: Corona

Berufsbedingte Corona-Infektionen mit PCR-Test dokumentieren

Infektion mit Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein „Wer den Verdacht hat, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt zu haben, und typische Symptome einer Erkrankung an COVID-19 zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen“, informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Pressemitteilung. Ein positives Testergebnis gilt als Nachweis für die gesetzliche Unfallversicherung, dass es sich bei einer Erkrankung um COVID-19 handelt. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seinen Webseiten zur Corona-Testverordnung vom 11. Februar 2022 klargestellt habe, haben Personen, bei denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion besteht, weiterhin Anspruch auf einen PCR-Test, so die DGUV. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Antigentest sowie Hinweise darauf, dass die Infektion bei der Arbeit erfolgt ist. Hintergrund Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung sein. Versicherte haben dann Anspruch auf Leistungen insbesondere zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Voraussetzung hierfür ist: Die versicherte Person hat sich nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Infektion kann auf die versicherte Tätigkeit …

Coronavirus

Alle Artikel in: Corona

Fortbildung zum Thema Long-Covid

Update Long- und Post- Covid Am 06. April 2022 findet um 16 Uhr im Hörsaal der Ärztekammer Rostock in Kooperation mit dem VDB-Physiotherapieverband LV Mecklenburg-Vorpommern eine Fortbildung zum Thema Post- und Long-Covid als Hybrid-Veranstaltung statt. Dr. Jördis Frommhold (Heiligendamm) wird über die nach überstandener Erkrankung verbleibenden Funktionsstörungen und die Einschränkungen der Belastbarkeit referieren; Dr. Thomas Maibaum (Rostock) wird besondere Aspekte aus hausärztlicher Sicht beleuchten. Anschließend können die Referate diskutiert und Fragen an die Referenten gestellt werden (Moderation Dr. Wilfried Schimanke). Für die Veranstaltung ist ein Zeitfenster von zwei Stunden vorgesehen. Vor Ort ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt; nach gegenwärtiger Pandemie-Lage gilt die 2G+-Regel. Auch online ist die Teilnehmerzahl aus technischen Gründen auf maximal 100 Links für den Zugang beschränkt. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert; bitte geben Sie dabei an, ob Sie online oder in Präsenz teilnehmen wollen. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von € 20,00 erhoben, über die Sie nach der Anmeldung eine Rechnung erhalten werden. Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie die Zugangsdaten für den Online-Zugang. Anmeldungen erbeten an: Ärztekammer MV, …

Alle Artikel in: Corona

Corona-Regelungen für Physios

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen beschlossen. Die Regelungen für den Heilmittelbereich sind entsprechend aktualisiert worden. (Stand 02.12.2021) Im Anhang finden Sie noch einmal alle aktuell geltenden Regelungen für Physiotherapeuten im Überblick: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_02.12.2021

bunte FFP2 Masken

Alle Artikel in: Corona

Aktuelle Regel zum
Atemschutz

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine ergänzende Regelung zum Atemschutz für alle SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards herausgegegeben: Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Für Physiotherapeuten gilt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde und verwandte Berufsgruppen (Stand: 15. Dezember 2021). Mehr zum Thema: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen  

Das Bild zeigt eine lila FFP2-Maske vor grauem Hintergrund.

Alle Artikel in: Corona

PKV verlängert
Hygienepauschale

Der Verband der Privaten Krankenver­sicherung (PKV) hat zur Übernahme der Corona bedingten Mehrkosten die Hygienepauschale letztmalig bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, informiert eine Meldung im PKV Newsletter. Demnach erhalten Physiotherapeuten weiterhin eine Hygienepauschale von 1,50 Euro je Behandlung. Außerdem anerkennt die PKV im Heilmittelbereich weiterhin Behandlungen per Videotherapie. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versicherten vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Der behandelnde Arzt sollte die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (Quelle: PKV Newsletter)

Patienten zieht ein Therapieband im Sitzen auseinander

Alle Artikel in: Corona

Arbeitsschutzstandard für
Therapiepraxen
überarbeitet

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen ein weiteres Mal überarbeitet und der Neufassung der Arbeitsschutzverordnung angepasst. Um Mitarbeiter in der Pandemie vor einer Infektion zu schützen, bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt aus diesem Grund eine Handlungsanweisung – den sogenannten Arbeitsschutzstandard – für ihre Mitglieder heraus. Der Arbeitsschutzstandard dient als branchenspezifische Hilfestellung für UnternehmerInnen zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten. Am 22.07. 2021 veröffentlichte die BGW nun eine neue Version. Der Standard für Therapiepraxen wurde den neuen Richtlinien der Arbeitsschutzverordnung angepasst und mit den Standards für Podologie sowie für Hebammen zusammengelegt. Was steht drin? Es besteht weiterhin eine Verpflichtung zur Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und des betrieblichen Hygienekonzepts. Alle Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, und alle Arbeitsschutzmaßnahmen bleiben bestehen. Auch die Testangebotspflicht und AHA-L-Regeln bleiben aktuell. Die Vorgabe zur Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person ist aufgehoben. Die Abstandsregel ist auch in Sanitär- und Pausenräumen zu gewährleisten. Kann der Abstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden, besteht ein Verpflichtung zum Tragen mindestens einer MNS Maske. …

Lungendarstellung auf T-Shirt gezeichnet

Alle Artikel in: Corona

Physiotherapie:
Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer
Verordnungsbedarf

Hoher Versorgungsbedarf an Physiotherapie bei Post-Covid-Syndrom. Störungen der Atmung und Wirbelsäulenerkrankungen bei Post-Covid-Syndrom zählen ab 1. Juli 2021 zu den Indikationen für einen besonderen Versorgungsbedarf. Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt, teil die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung mit. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf werde zum 1. Juli entsprechend ergänzt. Grund sei der zu erwartende hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom.  KBV und GKV-Spitzenverband hätten sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung in den PraxisNachrichten. Die Anzahl der physiotherapeutischen Maßnahmen können demnach bei Post-COVID-Syndrom von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen andauern. Auch die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog aufgeführt ist, müsse nicht berücksichtigt werden. Folgende Indikation „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ (ICD-10-Code: U09.9) begründet ab 1. Juli 2021 einen besonderen Verordnungsbedarf bei Physiotherapie: AT – Störungen der Atmung WS – Wirbelsäulenerkrankungen Die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für …

Schriftzug safe work auf holfkloetzen

Alle Artikel in: Corona

Neuer
Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert. Welche Hygieneregeln gelten in der Physio- oder Massagepraxis? Wie können ArbeitgeberInnen MitarbeiterInnen vor einer Infektion schützen? Welche Aspekte sind in einem betrieblichen Hygienekonzept zu beachten? Verbindliche Antworten gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in dem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Physiotherapeuten. Jetzt hat die BGW eine Neuauflage, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen, herausgegeben. In der Aktualisierung handelt es sich um eine Zusammenführung der ehemaligen Standards Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Der Branchenstandard konkretisiert Maßnahmen um Beschäftigte und PatientInnen in Praxen für Physiotherapie, medizinische Massage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Der Inhalt basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) sowie der „SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und zeigt wie die Arbeitsschutzvorschriften in Therapiepraxen konkret umgesetzt werden. Enthalten sind auch Informationen zur Mindestfläche und Hinweisen zu Ausnahmen und weiteren Schutzmaßnahmen bei kurzzeitiger Erhöhung der Personendichte zu Ausbildungszwecken oder durch notwendige Begleitpersonen von PatientInnen. Der Branchenstandard bietet auch Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (§ 3 …