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EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen

Die EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen bringt erst einmal einen erheblichen Mehraufwand für die Überprüfung und Ergänzung der bestehenden Arbeitsverträge.
Zukünftig führt sie bei den Neuverträgen fortlaufend zu noch mehr Aufwand. Für den Arbeitnehmer ist aber kein Nutzen erkennbar.

Der Arbeitgeber muss für Altverträge, Verträge vor dem 01.08.2022, einiges beachten. Wenn der Arbeitnehmer es verlangt muss der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen für besonders wichtige Angaben einen neuen Vertrag oder eine Ergänzung über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses aushändigen.

Wichtige Angaben:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  • Der Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer und das Enddatum,
  • der Arbeitsort,
  • die Beschreibung der Tätigkeit,
  • die Dauer der Probezeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts,
  • die Arbeitszeit,
  • gegebenenfalls Regelungen für Arbeit auf Abruf sowie
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden.

Wieder einmal ein EU-Papier bei dem der Nutzen nicht klar zu erkennen ist. Weniger Bürokratie?