GB-A, André Laufer, 25. März 2025

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Neue Interessengemeinschaft Heilmittelerbringer im G-BA gegründet

– Eine starke Stimme für 400.000 Therapeut:innen   Am 25. März 2025 haben sich in Berlin 17 maßgebliche Heilmittelerbringer zusammengeschlossen und die Interessengemeinschaft (IG) Heilmittelerbringer im G-BA gegründet. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, eine stimmberechtigte Vertretung der Heilmittelerbringer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu fordern und damit die gesundheitspolitischen Entscheidungsprozesse zu reformieren. Wichtige Punkte der Pressemitteilung: – Gründung der IG Heilmittel: Die IG wurde ins Leben gerufen, um die Interessen von nahezu 400.000 Therapeut:innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie im G-BA zu vertreten. Als Sprecher:innen wurden Manuela Pintarelli-Rauschenbach (Verband für Physiotherapie) und Andreas Pfeiffer (Deutscher Verband Ergotherapie) gewählt. – Ziele der Interessengemeinschaft: Die Verbände fordern, dass die Gesundheitsversorgung als zentrale Priorität im Koalitionsvertrag verankert wird. Im Fokus stehen: – Bessere Arbeitsbedingungen* für Gesundheitsberufe, insbesondere familienfreundliche Strukturen. – Mehr Ausbildungs- und Studienplätze im Gesundheitsbereich. – Stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit und verbesserte Patientenkoordination. – Nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung, etwa durch Steuerfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen.   – Aktuelle Problematik: Derzeit entscheiden ausschließlich Ärzt:innen, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln – …

G-BA100325

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Wir fordern eine stimmberechtigte Vertretung im G-BA.

Die gemäß § 125 SGB V maßgeblichen Heilmittelverbände fordern eine stimmberechtigte Vertretung im G-BA In einem Treffen zu Beginn des Jahres haben sich alle 17 maßgeblichen Heilmittelverbände auf eine gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung der Heilmittelerbringer*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verständigt. Diese Forderung wird im nächsten Schritt an die politischen Entscheider herangetragen. Die maßgeblichen Verbände gemäß § 125 SGB V stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut*innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungs-, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. Sie übernehmen in Zusammenarbeit mit Ärzten, Hebammen und der Pflege wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen. Sie therapieren Menschen jeden Alters und sorgen für Teilhabe und mehr Lebensqualität. Sie verhindern dazu Krankheit und Pflegebedürftigkeit, arbeiten präventiv und vermitteln notwendige Gesundheitskompetenzen. Bislang noch kein Antrags- und Mitgebartungsrecht. Bislang gibt es jedoch für diese Berufsgruppen weder einen Sitz im G-BA noch Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Deshalb fordern diese maßgeblichen Verbände eine angemessene Beteiligung im G-BA. Die genannten Therapeuten müssen, in den für sie relevanten Aufgabenbereichen, eine stimmberechtigte Vertretung haben und ein Antrags- …

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Neuigkeiten zur Manuellen Lymphdrainage (MLD)

Manuelle Lymphdrainage (MLD): Empfehlung der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie zur Umsetzung der Richtlinienänderung zum 1. Oktober 2024 hinsichtlich der MLD ohne Zeitangabe Zum 1. Oktober 2024 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie (HMR) mit geänderten Bedingungen für die Verordnung von MLD in Kraft. Dazu sind jedoch noch einige Umsetzungsfragen offen. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben dazu intensiv diskutiert, konnten sich jedoch auf das Umsetzungsprozedere noch nicht abschließend einigen, so dass bei der Annahme der MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe Vorsicht geboten ist. Heikel sind beispielweise die sogenannten Ausnahmefälle mit MLD-45 (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 b cc HMR) im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme beziehungsweise beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf) geboten, bei denen die Umsetzungsmodalitäten bisher nicht zwischen Vertragspartnern konsentiert werden konnten. In diesem Fällen empfehlen wir, die Verordnung zurück zum Arzt zu geben und eine MLD-Verordnung mit Zeitangabe einzufordern. Unklar ist ebenfalls noch, wie der Arzt bei einem besonderen Versorgungsbedarf (BVB) das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben …

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Mitgliederversammlung LV Hessen

Im November fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung des VDB Hessen in Alsfeld statt. Am Vormittag konnte der Vorsitzender Frank Börner 25 Teilnehmer zu einer Fortbildung „Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie“ begrüßen. Unter der bewährten Leitung des erfahrenen Dozenten des Abrechnungszentrum OPTICA, Herrn Jens Danzeisen, wurden die Teilnehmer in Themen der digitalen Abrechnung, Videobehandlung, E-Rezept und zukünftigen Praxis- und Heilmittelausweis, eingeführt. Der Nachmittag stand nach einem gemeinsamen Mittagessen ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung unseres hessischen Verbandes. Als besonderen Ehrengast konnte Frank Börner neben unseren Landes- Ehrenvorsitzenden Karl Heinz Engel auch den Bundesvorsitzenden des VDB Marcus Troidl aus Berlin begrüßen. In seinem Grußwort und Vortrag ging Marcus Troidl insbesondere auf die bevorstehende gesetzliche Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Berufen der Physiotherapie ein. Der Bundesvorsitzende betonte ausführlich die Präferenzen.

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Online-Seminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, der Landesverband Bayern freut sich, Ihnen am 20.07.2022 ab 19.00 Uhr das Praxisseminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie – Welche Möglichkeiten und Pflichten habe ich als sektoraler Heilpraktiker und wie setze ich diese um?“ anbieten zu können. Kurzinhalte in der Übersicht: Praxiseröffnung Versicherung räuml. Voraussetzungen Liquidation Dokumentation Steuerliche Begebenheiten Allg. Rechtsvorschriften Das Online-Seminar soll Sie bei Ihrer Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker unterstützen. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot ausschließlich an Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie richtet. Der Landesverband Bayern erhebt für die Teilnahme eine Kostenpauschale: v · 50,-€ für VDB-Mitglieder · 100,-€ für Nicht-Mitglieder Anmeldung:: Kevin Helmberger / Leiter der Geschäftsstelle VDB-Physiotherapieverband Länderverbund Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern Tel.: 0941-63084334 oder

Schnelltest

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Coronavirus-Testverordnung-TestV verlängert

Abrechnung von Mitarbeitertestungen bis 30. Juni möglich. Der Gesetzgeber hat die Coronatestverordnung (Coronavirus-Testverordnung-TestV) jüngst geändert und die Abrechnung und Kostenerstattung von Mitarbeitertestungen verlängert. Aktuell besteht für selbständige Physiotherapeuten weiterhin die Möglichkeit zehn Tests pro Mitarbeiter im Monat bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen und eine Erstattung zu erhalten. Die Regel gilt bis zum 30.06.2022. (dad)

Frau mit FFP2 Maske

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Gesundheitsministerium plant Verlängerung der Hygienepauschale

Am 31. März 2022 läuft die Hygienepauschale für die Abrechnung von coronabedingten Mehraufwendungen im Heilmittelbereich aus. Doch wie schon so oft in der Pandemie, sickert auch diesmal kurz vor Fristende die Nachricht durch, dass das Bundesministerium eine Verlängerung plane. So berichtete gestern das Deutsche Ärzteblatt von einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale für alle abgerechneten Verordnungen bis zum 23. September 2022. Dieses Vorhaben bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit der T+P Redaktion. Die Verlängerung sei im Entwurf der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung“ enthalten, informiert ein Sprecher auf Nachfrage. Aktuell befinde sich die Verordnung in der Ressortabstimmung. (dad)

Eine Hand hält ein mobiles Telefon in der Hand.

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Digitaler Nachweis über Zuzahlungsbefreiung

Ab Ende Februar 2022 gibt es bei der AOK einen digitalen Befreiungsausweis. AOK Versicherte  können dann ihren Befreiungsstatus von der Zuzahlung digital in der „Meine AOK-App“ Leistungserbringern vorzeigen, informiert der AOK-Bundesverband in einer Mitteilung. Der digitale Befreiungsausweis besitze die gleiche Gültigkeit, wie der Nachweis in Papierform und sei diesem gleichzusetzen. Das Smartphone ergänzt den Papierausweis und bietet damit die Möglichkeit zum Beispiel in der Physiotherapiepraxis die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung digital anzuzeigen. (red.)