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Neuigkeiten zur Manuellen Lymphdrainage (MLD)

Manuelle Lymphdrainage (MLD): Empfehlung der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie zur Umsetzung der Richtlinienänderung zum 1. Oktober 2024 hinsichtlich der MLD ohne Zeitangabe Zum 1. Oktober 2024 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie (HMR) mit geänderten Bedingungen für die Verordnung von MLD in Kraft. Dazu sind jedoch noch einige Umsetzungsfragen offen. Die maßgeblichen Physiotherapieverbände und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben dazu intensiv diskutiert, konnten sich jedoch auf das Umsetzungsprozedere noch nicht abschließend einigen, so dass bei der Annahme der MLD-Verordnungen ohne Zeitangabe Vorsicht geboten ist. Heikel sind beispielweise die sogenannten Ausnahmefälle mit MLD-45 (§ 18 Abs. 2 Nr. 7 b cc HMR) im Stadium I zur Behandlung von zwei Körperteilen (beide Arme beziehungsweise beide Beine oder ein Arm und ein Bein oder eine Extremität und Kopf/Hals oder Rumpf) geboten, bei denen die Umsetzungsmodalitäten bisher nicht zwischen Vertragspartnern konsentiert werden konnten. In diesem Fällen empfehlen wir, die Verordnung zurück zum Arzt zu geben und eine MLD-Verordnung mit Zeitangabe einzufordern. Unklar ist ebenfalls noch, wie der Arzt bei einem besonderen Versorgungsbedarf (BVB) das benötigte Stadium in Form des ICD-10-Codes angeben …

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Mitgliederversammlung LV Hessen

Im November fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung des VDB Hessen in Alsfeld statt. Am Vormittag konnte der Vorsitzender Frank Börner 25 Teilnehmer zu einer Fortbildung „Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie“ begrüßen. Unter der bewährten Leitung des erfahrenen Dozenten des Abrechnungszentrum OPTICA, Herrn Jens Danzeisen, wurden die Teilnehmer in Themen der digitalen Abrechnung, Videobehandlung, E-Rezept und zukünftigen Praxis- und Heilmittelausweis, eingeführt. Der Nachmittag stand nach einem gemeinsamen Mittagessen ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung unseres hessischen Verbandes. Als besonderen Ehrengast konnte Frank Börner neben unseren Landes- Ehrenvorsitzenden Karl Heinz Engel auch den Bundesvorsitzenden des VDB Marcus Troidl aus Berlin begrüßen. In seinem Grußwort und Vortrag ging Marcus Troidl insbesondere auf die bevorstehende gesetzliche Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Berufen der Physiotherapie ein. Der Bundesvorsitzende betonte ausführlich die Präferenzen.

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Online-Seminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, der Landesverband Bayern freut sich, Ihnen am 20.07.2022 ab 19.00 Uhr das Praxisseminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie – Welche Möglichkeiten und Pflichten habe ich als sektoraler Heilpraktiker und wie setze ich diese um?“ anbieten zu können. Kurzinhalte in der Übersicht: Praxiseröffnung Versicherung räuml. Voraussetzungen Liquidation Dokumentation Steuerliche Begebenheiten Allg. Rechtsvorschriften Das Online-Seminar soll Sie bei Ihrer Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker unterstützen. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot ausschließlich an Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie richtet. Der Landesverband Bayern erhebt für die Teilnahme eine Kostenpauschale: v · 50,-€ für VDB-Mitglieder · 100,-€ für Nicht-Mitglieder Anmeldung:: Kevin Helmberger / Leiter der Geschäftsstelle VDB-Physiotherapieverband Länderverbund Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern Tel.: 0941-63084334 oder

Schnelltest

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Coronavirus-Testverordnung-TestV verlängert

Abrechnung von Mitarbeitertestungen bis 30. Juni möglich. Der Gesetzgeber hat die Coronatestverordnung (Coronavirus-Testverordnung-TestV) jüngst geändert und die Abrechnung und Kostenerstattung von Mitarbeitertestungen verlängert. Aktuell besteht für selbständige Physiotherapeuten weiterhin die Möglichkeit zehn Tests pro Mitarbeiter im Monat bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen und eine Erstattung zu erhalten. Die Regel gilt bis zum 30.06.2022. (dad)

Frau mit FFP2 Maske

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Gesundheitsministerium plant Verlängerung der Hygienepauschale

Am 31. März 2022 läuft die Hygienepauschale für die Abrechnung von coronabedingten Mehraufwendungen im Heilmittelbereich aus. Doch wie schon so oft in der Pandemie, sickert auch diesmal kurz vor Fristende die Nachricht durch, dass das Bundesministerium eine Verlängerung plane. So berichtete gestern das Deutsche Ärzteblatt von einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale für alle abgerechneten Verordnungen bis zum 23. September 2022. Dieses Vorhaben bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit der T+P Redaktion. Die Verlängerung sei im Entwurf der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung“ enthalten, informiert ein Sprecher auf Nachfrage. Aktuell befinde sich die Verordnung in der Ressortabstimmung. (dad)

Eine Hand hält ein mobiles Telefon in der Hand.

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Digitaler Nachweis über Zuzahlungsbefreiung

Ab Ende Februar 2022 gibt es bei der AOK einen digitalen Befreiungsausweis. AOK Versicherte  können dann ihren Befreiungsstatus von der Zuzahlung digital in der „Meine AOK-App“ Leistungserbringern vorzeigen, informiert der AOK-Bundesverband in einer Mitteilung. Der digitale Befreiungsausweis besitze die gleiche Gültigkeit, wie der Nachweis in Papierform und sei diesem gleichzusetzen. Das Smartphone ergänzt den Papierausweis und bietet damit die Möglichkeit zum Beispiel in der Physiotherapiepraxis die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung digital anzuzeigen. (red.)

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Neue Therapieoption bei Knorpelschäden

Knorpelschäden am Kniegelenk: G-BA beschließt neue ambulante Therapieoption Gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, steht zukünftig eine neue Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, informiert die G-BA Pressestelle in einer Mitteilung. Hierbei handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) – ein Verfahren, mit dem geschädigter Gelenkknorpel wiederaufgebaut wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konnte heute die neue Leistung aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt haben.   M-ACI: Methode zum Wiederaufbau von Gelenkknorpel Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist ein Verfahren zur biologischen Wiederherstellung von Gelenkknorpel, das seit Ende der 90er Jahre im Krankenhaus angewandt wird: In einem ersten operativen Eingriff wird dem betroffenen Gelenk etwas Knorpelgewebe entnommen und anschließend im Labor gezüchtet und vermehrt. Diese kultivierten Knorpelzellen werden bei einem zweiten operativen Eingriff im Bereich des Knorpeldefekts im Kniegelenk fixiert. Bei der matrixassoziierten ACI handelt es sich um die neueste Weiterentwicklung und dritte Generation der ACI-Verfahren: Die kultivierten Knorpelzellen werden direkt auf eine Trägermatrix aufgetragen und gemeinsam mit ihr im Bereich des Knorpeldefekts …

Viele Kleine Impflinjektionsflaschen

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STIKO empfiehlt Nuvaxovid und 2. Auffrischung für Gesundheitspersonal

Die STIKO hat die Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Empfohlen wird nun auch eine Grundimmunisierung mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax sowie eine zweite Auffrischung für Gesundheitspersonal mit einem mRNA Impfstoff. Eine neue Covid-19-Impfempfehlung der STIKO liegt vor. In der 18. Aktualisierung empfiehlt die STIKO den Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren.   Impfstoff Nuvaxovid Die Grundimmunisierung soll mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen erfolgen. Der Impfstoff Nuvaxovid sei insbesondere für Personen mit einer Impfschwäche geeignet oder Personen, für die eine Kontraindikation der bisher verfügbaren Impfstoffe vorliegt. Der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren und Stillenden erteilt die STIKO noch eine Absage. 2. Auffrischung Die 18.  Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung enthält darüber hinaus eine Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besondere Personengruppen. Unter diesen Personengruppen fallen auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischung erfolgen. Gesundheitspersonal erhält die zweite Auffrischung nach sechs Monaten – nach Möglichkeit mit dem …