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Digitaler Nachweis über Zuzahlungsbefreiung

Eine Hand hält ein mobiles Telefon in der Hand.

Ab Ende Februar 2022 gibt es bei der AOK einen digitalen Befreiungsausweis. AOK Versicherte  können dann ihren Befreiungsstatus von der Zuzahlung digital in der “Meine AOK-App” Leistungserbringern vorzeigen, informiert der AOK-Bundesverband in einer Mitteilung. Der digitale Befreiungsausweis besitze die gleiche Gültigkeit, wie der Nachweis in Papierform und sei diesem gleichzusetzen.
Das Smartphone ergänzt den Papierausweis und bietet damit die Möglichkeit zum Beispiel in der Physiotherapiepraxis die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung digital anzuzeigen. (red.)