Autor: Thomas Wein

Deutliche
Vergütungssteigerungen in den Therapieberufen
notwendig

In einer Online-Pressekonferenz stellte Prof. Dr. Günter Neubauer Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vor. Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, SprachtherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen, lautet das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, so das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten). Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sei es notwendig, ein angemessenes Einkommen der …

Ein Zeigefinger zegt auf ein Halswirbelsäulenmodell

Autor: Thomas Wein

Hessen übernimmt
Schulgebühren für
Gesundheitsfachberufe

Ab dem 1. August 2020 gilt auch in Hessen die Schulgeldfreiheit. „Wir fördern die Schulen für Gesundheitsfachberufe jährlich mit bis zu fünf Millionen Euro, damit sie kein Schuldgeld mehr von den Auszubildenden verlangen“, teilt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose in einer Pressemitteilung mit und verweist auf den Fachkräftemangel. „Wir räumen so finanzielle Hürden beiseite, um die Gesundheitsfachberufe für junge Menschen attraktiver zu machen und den Weg zur Ausbildung zu erleichtern. So tragen wir dazu bei, auf Dauer eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten“, betont Klose. Insgesamt profitieren von der Schulgeldfreiheit der Gesundheitsberufe in Hessen rund 2400 Schüler unabhängig vom Ausbildungsjahr, darunter auch angehende Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister. Die Übernahme der Schulgebühren erfolgt auf Antrag durch den jeweiligen Schulträger. Der Erstattungsbetrag wird alle zwei Jahre um 1,5 Prozent erhöht. (red.)

Haende auf Laptoptastatur

Autor: Thomas Wein

Online-Studium für
Therapeuten

Ab dem kommenden Wintersemester startet an der Alice Salomon Hochschule Berlin ein neuer Studiengang: der Bachelor Interprofessionelle Gesundheitsversorgung – online. Es handelt sich um ein berufsbegleitendes onlinebasiertes Studium für Berufserfahrene aus Pflege und Therapie (Ergo-, Physiotherapie, Logopädie). Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Durch den hohen Anteil an Online-Lehre bietet der Studiengang eine gute Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Da es sich hier um einen grundständigen Bachelorstudiengang an einer staatlichen Hochschule handelt, werden keine grundsätzlichen Studiengebühren erhoben. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester. Der aktuelle Bewerbungszeitraum läuft noch bis zum 20.08.2020. Einen ersten Überblick zum Studium hier: Flyer_IGO Neben individuellen Beratungsmöglichkeiten, können Interessierte, ohne vorherige Anmeldung, am 30.07. (19:00h – 20:00h) und 12.08. (19:00h – 20:00h) per Zoom an einer Online-Informationsveranstaltung zum Studiengang teilnehmen (Zoom-Meeting: zoom.us/j/97135074228 Meeting-ID: 971 3507 4228 Passwort: 330689). Alle Informationen sind auch auf der Homepage des Studiengangs zu finden: www.ash-berlin.eu/igo  

Autor: Thomas Wein

Überbrückungshilfe

Der Bund unterstützt Unternehmen mit einer Überbrückungshilfe. Ab dem 10. Juli können kleine und mittelständische Betriebe, Soloselbständige und Freiberufler eine Überbrückungshilfe beantragen. Der Zuschuss gehört zum Konjunkturpaket, gilt als Liquiditätshilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Die finanzielle Hilfe soll die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberuflern sichern. Die Umsetzung und Auszahlung übernehmen das jeweilige Bundesland.   Voraussetzung: Berechtigt sind Unternehmer aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückging. Wo und wann kann der Antrag gestellt werden? Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt. Eine Antragstellung ist vom 10. Juli bis 30. September 2020 möglich. Die  Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit dem 8. Juli am Start. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umsatzrückgang und liegt zwischen 40 und 60 Prozent der Fixkosten. (dad)   Alle Infos im Detail hier: Bundesfinanzministerium – Ueberbrueckungshilfe Foto: iStock.com/peshkov

Autor: Thomas Wein

Bundestag beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen.⁠ ⁠Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte, das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie es Dirk Heidenblut von der SPD ausdrückte, mit Inhalten gefüllt werden kann.⁠ Physiotherapeuten erhalten ab Juli 2021 einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Weitere Heilmittelerbringer sollen zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden. ⁠ Kritik in der Debatte kam von Seiten der FDP, Grünen und DIE LINKE. So führte Dr. Achim Kessler (DIE LINKE) schwerwiegende datenschutzrechtliche Bedenken an und sieht das Gesetz daher nicht im Sinne der Patienten.⁠ Maria Klein-Schmeinck ( B90/GRÜNE) kritisierte Jens Spahn, er habe nicht die gesamte Versorgungskette im Blick behalten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum weitere Heilmittelerbringer erst so spät hinzukommen. Die Vernetzung des Gesundheitswesens müsse endlich vorankommen. ⁠ Der Beschlussentwurf wurde in der 2. Beratung angenommen. (dad)⁠ ⁠ Gesetzesentwurf : Bundesgesundheitsministerium- Patientendaten-Schutz-Gesetz Weitere Artikel zum Thema: 2020/02/14/Anbindung-von-Physiotherapeuten-an-ePa 2019/11/13/Digitale-Versorgung-Gesetz-beschlossen

Eine Krankenschwester haelt einen Covid-Test in der Hand

Autor: Thomas Wein

Berufskrankheit COVID-19

Zu den beruflichen Risiken im Gesundheitswesen gehört die Infektion mit Krankheitserregern. Die Erkrankung an COVID-19 kann unter anderem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen, informieren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Beschäftigte in stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen erfüllen die Voraussetzungen einer Berufskrankheit, wenn • Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und • relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber, Husten und • ein positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test vorliegt. Weisen sie frühzeitig den behandelnden Arzt daraufhin, wenn ein Verdacht für einen beruflichen Zusammenhang mit der Erkrankung besteht. Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet einen begründeten Verdacht der gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Zuständige Versicherungsträger für Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist die regional zuständige Unfallkasse oder der regional zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Für Einrichtungen in privater oder kirchlicher Trägerschaft ist es die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen …

roter Paragraph steht inmktten weißer Paragrapen

Autor: Thomas Wein

G-BA
Corona-Sonderregelungen

G-BA passt befristete Corona-Sonderregelungen an. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert, teilt die Presseabteilung des G-BA in einer Mitteilung mit. Damit soll einem in den Praxen möglicherweise bestehenden Terminstau bei Heilmittelbehandlungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnten, entgegengewirkt werden. Die Sonderregelung gilt bis zum 30. September 2020. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien künftig regelhaft die Frist von 28 Tagen zum Beginn einer Heilmittelbehandlung. Folgende Sonderreglungen für Heilmittel laufen zum 1. Juli 2020 aus: • Folgeverordnungen nach telefonischer Anamnese Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, Krankentransporte und Krankenfahrten sowie Heilmittel (letztere auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten verordnete) können nicht länger nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Ebenso kann die Verordnung nicht länger postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Die Beschlüsse wurden aufgrund des Vorliegens besonderer Umstände gemäß § 9 Absatz 2 Satz 4 Geschäftsordnung des G-BA im schriftlichen Abstimmungsverfahren gefasst. …

Frau mit MNS, Visier und Schutzanzug

Autor: Thomas Wein

„Mach dich stark für mehr Mitarbeiter- und
Patientensicherheit“

Mitmachen beim Tag der Patientensicherheit am 17. September: Einrichtungen können zeigen, wie wichtig sie Mitarbeiter- und Patientensicherheit nehmen Die Corona-Pandemie bringt die Beschäftigten im Gesundheitswesen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch nur mit gesunden Mitarbeitenden ist eine stabile Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Der diesjährige Welttag der Patientensicherheit (WTPS) stellt daher das Thema Mitarbeitersicherheit in den Mittelpunkt. Unter dem Motto „Mach Dich stark für mehr Patientensicherheit“ ruft das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) Deutschlands Gesundheitseinrichtungen auf, sich am 17. September mit eigenen Aktionen rund um eine sichere Gesundheitsversorgung zu engagieren. Dabei ist aufgrund der Pandemie-Situation neue Kreativität bei den Aktionen gefragt. Wie wichtig gesunde Mitarbeiter für das Gesundheitssystem sind, wird auch durch die Entscheidung der WHO betont: Sie hat den diesjährigen Welttag der Patientensicherheit, der am 17. September 2020 stattfindet, unter das Motto „Safe Health Workers, Safe Patients“ gestellt. „Schon lange betonen wir, dass Patientensicherheit und Mitarbeitersicherheit nicht zu trennen sind. Das ist nie so deutlich geworden wie in der Corona-Krise“, erklärt auch Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende im APS. „Gerade unter den aktuellen Umständen ist der Tag der …

Autor: Thomas Wein

Arbeitszufriedenheit von Physiotherapeuten

Umfrageteilnehmer für eine Studie zur Arbeitszufriedenheit von Physiotherapeuten gesucht. Kilian Großmann ist Physiotherapeut und schreibt derzeit an seiner Masterarbeit an der Hochschule Neubrandenburg. Für eine Umfrage zum Thema Arbeitszufriedenheit hat er uns auf der Suche nach Teilnehmern um Unterstützung gebeten. Das machen wir sehr gerne! Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten des Coronavirus SARS-CoV-2 wird deutlich wie wichtig jeder einzelne Teil des Gesundheitswesens ist. Die Fachkräfte des Gesundheitssystems arbeiten unter Hochdruck, um die Patientenversorgung sicherzustellen und jedes einzelne gesundheitliche Problem zu behandeln. Durch den bekannten Fachkräftemangel, bei vor allem Pflege und Physiotherapie, ist es für das noch arbeitende Personal im Gesundheitswesen die doppelte und dreifache Belastung, um die Versorgung sicherzustellen. In der zuvor von mir durchgeführten Forschungsarbeit zum Thema „Die Berufszufriedenheit von in Krankenhäusern arbeitenden Physiotherapeuten: Ursachen, Folgen und Notwendige Ableitungen“ wurde die Berufszufriedenheit in einer Qualitativen Befragung von leitenden Physiotherapeuten in Krankenhäusern untersucht. Werden die Aussagen und Prädiktoren in einer Quantitativen Umfrage bestätigt? Die Umfrage findet ihr hier: https://www.umfrageonline.com/s/Arbeitszufriedenheitvonphys…

Autor: Thomas Wein

„Man muss den Beruf schon lieben“

Velten: VDB-Mitglied Britta Kositz im Portrait Unweit von Berlin entfernt liegt Velten, einst weltbekannt für seine weißglasierten Ofenkacheln, heute beschauliches Städtchen in Brandenburg mit bester Anbindung an die Hauptstadt. Hier lebt und arbeitet Britta Kositz. Ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin absolvierte die gebürtige Veltenerin in Ostberlin. In der ehemaligen DDR war die Physiotherapie, die dort schon immer so hieß und auch die Ausbildung zum medizinischen Bademeister und Masseur integrierte, in verschiedene Fachrichtungen unterteilt: Sportmedizin, cerebrale Paresen sowie Amputationen und Extremitätendefekte. Den Abschluss als diplomierte Fachphysiotherapeutin cerebrale Paresen machte Britta Kositz im Jahr 1981. Im Anschluss arbeitete sie zunächst für einige Jahre in einer orthopädischen Klinik in Birkenwerder, wo sie bis zur Geburt ihres zweiten Kindes 1988 blieb. Britta Kositz ist diese Zeit als Umbruchphase im Gedächtnis geblieben. Ihr eigener Wandel – von angestellter Physiotherapeutin zur Praxisinhaberin – vollzog sich im Jahr 1991. Waren es zunächst nur zwei kleine Behandlungsräume in Velten, so konnte sie schon zwei Jahre später die großzügigen Räumlichkeiten mitten in ihrer Heimatstadt beziehen, in denen sie seither arbeitet. Dass sie einmal Physiotherapeutin werden …