Autor: Thomas Wein
Falsche Weichenstellung:
Gesundheitsversorgung ist Investition in Erwerbsfähigkeit Pressemitteiung der Berufsverbände zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Politischer Selbstwiderspruch: So kritisieren, vor der für den 29. April geplanten Befassung des Bundeskabinetts, die unterzeichnenden Berufsverbände den Referentenentwurf zum BStabG. Sie vertreten Therapeutinnen und Therapeuten aus Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Diätassistenz und Ernährungstherapie, also genau jene ambulanten, präventiven und rehabilitativen Versorgungsbereiche, die Erwerbsfähigkeit erhalten und Frühverrentungen vermeiden helfen. Ausgerechnet Parteien, die für sich soziale und wirtschaftspolitische Kernkompetenzen beanspruchen, legen einen Vorschlag vor, der zentrale Lasten in das Versorgungssystem, auf Leistungserbringer und auf Versicherte verlagert. Damit bevorzugt der Entwurf aus sozialer und gesamtwirtschaftlicher Sicht brandgefährliche Eingriffe, obwohl mildere und sachlichere Lösungen längst auf dem Tisch liegen. Der Fehler des Entwurfs liegt nicht darin, dass über Einsparungen gesprochen wird. Der Fehler liegt darin, wo diese Lasten verortet werden: In einer alternden Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel muss die Gesundheitsversorgung gestärkt werden, weil sie Arbeitsfähigkeit erhält, Ausfallzeiten verringert und Erwerbsaustritte vermeiden hilft. Stattdessen wird genau dieser Wachstums- und Engpasssektor fiskalisch unter Druck gesetzt. Der Entwurf blendet damit genau jene Folgekosten aus, die später in Produktion, Beschäftigung und Sozialversicherungen …










