VDB-Bericht: AOK-Tag in Dortmund – Primärversorgung neu denken, aber nicht zu Ende gedacht!

Autor: Thomas Wein

Primärversorgung neu denken …

… aber nicht zu Ende gedacht! AOK-Tag in Dortmund | 03.09.2026 VDB-Bundesvorsitzender André Laufer nahm am AOK-Tag „Primärversorgung neu denken, politische Ziele und praktische Umsetzung“ der AOK NordWest in Dortmund teil. Auf dem Podium diskutierten Tom Ackermann von der AOK NordWest, Dr. Jan Böcken von der Bertelsmann Stiftung, Prof. Dr. Margarete Halek von der Universität Witten/Herdecke sowie Dr. Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer über die Zukunft der hausärztlichen Versorgung. Ausgangspunkt der Veranstaltung war eine ernüchternde Datenlage. Ein Viertel der Hausärztinnen und Hausärzte plant, die eigene Tätigkeit in den kommenden fünf Jahren zu beenden. Zugleich ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Hausarztpraxis seit 2012 spürbar gesunken. Die Konsequenz, die auf der Bühne gezogen wurde, war eindeutig. Ohne strukturelle Entlastung droht eine dauerhafte Verknappung hausärztlicher Kapazitäten. Als Lösungsansatz stand vor allem die Neuorganisation der Versorgung rund um Medizinische Versorgungszentren im Mittelpunkt. Aufgaben sollen künftig stärker delegiert werden, etwa an Physician Assistants oder an Pflegekräfte mit entsprechender Aufbauqualifikation. Diskussion unvollständig Aus Sicht des VDB blieb die Diskussion an einem entscheidenden Punkt unvollständig. Der interprofessionelle Austausch fand faktisch nicht …

Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung ans BMG.Warum jetzt Rechtssicherheit für Therapiepraxen auf dem Spiel steht

Autor: Thomas Wein

Gemeinsame Forderung

Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung ans BMG. Warum jetzt Rechtssicherheit für Therapiepraxen auf dem Spiel steht 👇 Sechs Verbände: BED, DVE, IFK, Physio Deutschland, VDB &VPT ziehen an einem Strang: Sie fordern vom BMG Klarstellung, weil der GKV-Spitzenverband eine Übergangsregelung enger auslegt als das Gesetz es vorsieht. Konkret: Wurde vor dem 30. Juli 2026 bereits ein Behandlungstermin vereinbart, soll die versorgungsbezogene Pauschale weiter abrechenbar sein, so die Gesetzesbegründung. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders und verlangt zusätzlich eine bereits erbrachte Leistung. Die Folge: drohende Absetzungen und Widerspruchsverfahren für Praxen, die sich auf die gesetzliche Regelung verlassen haben. 💬 Betrifft dich das? Schreib es uns an: oder nimm Kontakt zu uns auf. Wir sammeln Fälle für den Austausch mit dem BMG Unsere Forderung zum Download: Sechs Verbände – eine gemeinsame Forderung.

Da dieser immer noch gerne angeführt wird, stellen wir das nochmal raus: Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt

Autor: Thomas Wein

Immer noch irreführend.

Da dieser immer noch gerne angeführt wird, stellen wir das nochmal raus: Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte erschienen am 05.05.2025 Unser VDB-Physiotherapieverband e.V. sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 (Schmitt & Wende, 2024) weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des VDB waren berechtigt. Der VDB hatte bereits frühzeitig auf irreführende Darstellungen im Heilmittelreport der Barmer hingewiesen und die Datengrundlage des Reports öffentlich in Frage gestellt. Nun hat das BAS bestätigt, dass es inhaltlich viele der von uns vorgetragenen Kritikpunkte teilt, auch wenn kein formaler Rechtsverstoß festgestellt werden konnte (up unternehmen praxis, 2025). Seit der Fusion mit der GEK im Jahr 2010 veröffentlicht die Barmer einen jährlichen Bericht über die Versorgung der Versicherten mit Hilfs- und Heilmitteln. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt des Berichts sehr einseitig in Richtung einer politischen Agenda verschoben, die schwerpunktmäßig die Ausgabensteigerungen in der …

Autor: Thomas Wein

Das steht auf dem Spiel:

📣 Blankoverordnung: 59,41 € pro Verordnung auf Kosten einer fragwürdigen Auslegung Ein Stichtag, zwei Lesarten, ein handfester finanzieller Unterschied für jede einzelne Praxis. Worum es geht: Der Streitpunkt Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden? Die Antwort entscheidet, ob eine Verordnung 59,41 Euro wert ist oder nicht. Was im Gesetz steht § 125a Abs. 2: Eine Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung darf grundsätzlich nicht vereinbart werden. Ausnahme: Hat die Heilmittelversorgung bereits vor dem 30. Juli 2026 begonnen, wird sie von der Krankenkasse vergütet. Was die Gesetzesbegründung dazu sagt Auf Seite 118 wird konkretisiert, wann eine Versorgung als „begonnen“ gilt, zum Beispiel durch die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins. Nicht durch den tatsächlichen Behandlungsbeginn. Zwei Lesarten, ein Konflikt Für den VDB ist das eindeutig: Wurde der Termin bis spätestens 29. Juli vereinbart, ist die Pauschale abrechenbar, unabhängig davon, wann die erste Behandlung tatsächlich stattfindet. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders. Er stellt auf den ersten Behandlungstag ab. Liegt dieser nach dem 29. Juli, soll die Pauschale nicht mehr abrechenbar sein, selbst wenn der Termin längst vereinbart …

GKV-BStabG ist in Kraft getreten

Autor: Thomas Wein

GKV-BStabG ist in Kraft getreten

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist in Kraft getreten. Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen   Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.  Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.   Was ab jetzt gilt:  Für alle Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli ausgestellt werden, entfällt die Pauschale bei der Abrechnung.   Für alle am 29. Juli 2026 schon begonnenen Blankoverordnungen besteht weiterhin Anspruch auf die versorgungsbezogenen Pauschale.   Was heißt „begonnen“: Nach juristischer Auffassung der Physiotherapie– und Ergotherapieverbände ist die betreffende Pauschale für alle Verordnungen abrechnungsfähig, bei denen bereits vor dem Inkin Kraft treten am 30. Juli 2026 ein Behandlungs– bzw. Diagnostiktermin vereinbart wurde. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass die Pauschale ausschließlich für Verordnungen zu zahlen sei, deren erste Behandlungs- und Diagnostikleistungr vor dem Stichtag 30. Juli 2026 lieget. Dieser Auslegung schließen sich die physio- und ergotherapeutischen Verbände nicht …

Rote Karte für die Gesundheits­politik. Das geplante GKV-BStabG bedroht die Zukunft der Heilmittelberufe.

Autor: Thomas Wein

Rote Karte …

Nur gemeinsam sind wir stärker – der VDB-Physiotherapievertband unterstützt daher die Aktion vom Bündnis Zukunft Therapieberufe: Rote Karte für die Gesundheits­politik. Das geplante GKV-BStabG bedroht die Zukunft der Heilmittelberufe. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie sind unverzichtbare Bestandteile der Gesundheitsversorgung. Trotzdem drohen politische Entscheidungen, die die wirtschaftlichen Grundlagen vieler Praxen – und damit die Versorgung von Millionen Patient*innen – gefährden können. Mit der Roten Karte fordern wir Gesundheitsministerin Nina Warken auf, die Interessen der Heilmittelberufe ernst zu nehmen und die Versorgung langfristig zu sichern. Wir machen es ganz einfach! Ihr tragt Eure Kontaktdaten in ein Formular auf deren Website, natürlich datenschutzkonform. Sie sammeln diese Adressen dann, um sie rechtzeitig vor der nächsten Lesung im Bundestag direkt auf die Roten Karten drucken zu lassen. Das Bündnis bringt die Karten dann persönlich zum BMG. Rote Karten schicken und #5monateLAUT sein! Hier eintragen.

Wenn der Nachbar brennt - Kollaps in der Schweiz

Autor: Thomas Wein

Wenn der Nachbar brennt …

Wenn der Nachbar brennt: Schweizer Kollaps als Warnung für Deutschland Der größte Schweizer Physiotherapie-Anbieter schlägt Alarm. VDB-Bundesvorsitzender André Laufer: „Was in der Schweiz passiert, ist kein Einzelfall, es ist das Muster, das überall entsteht, wenn Politik Heilmittelerbringer systematisch unterbezahlt.“ Nachrichten aus der Schweiz sollten aufschrecken Es ist nicht weit bis zur Schweiz. Und die Nachrichten von dort sollten jeden aufschrecken, der glaubt, die Versorgungsprobleme in der Physiotherapie seien ein deutsches Phänomen. Alexandra Helbling, CEO des Physiozentrum mit 32 Standorten und 400 Mitarbeitenden der größte Physiotherapie-Anbieter der Schweiz, nennt die geplante Tarifreform ihres Landes „eine absolute Katastrophe“. Ihre Prognose: längere Wartezeiten, Versorgungslücken in ländlichen Gebieten, verstärkter Fachkräftemangel. Das klingt erschreckend vertraut. 30 Jahre Stillstand, dann ein System, das Praxen ruiniert Die Schweiz hat jahrelang auf Reformen gewartet. Der Grundtarif im Physiotherapiebereich war seit rund 30 Jahren unverändert. Nun haben Physioswiss, der Spitalverband H+ und der Krankenversichererverband Prio Swiss eine komplett neue Tarifstruktur beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Das Ergebnis: Praxen, die nicht kostendeckend arbeiten können. Inhaberinnen und Inhaber, die vor dem Aus stehen. Eine Branche, die …

Offener Austausch mit Dr. Tanja Machalet

Autor: Thomas Wein

Offener Austausch…

Austausch mit Dr. Tanja Machalet Am 12. Juni hatten Vertreterinnen und Vertreter aus allen fünf Heilmittelbereichen direkt im Anschluss an die erste Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) Gelegenheit zu einem ausführlichen Gespräch mit Dr. Tanja Machalet MdB, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Herausforderungen dargestellt In dem rund einstündigen Austausch konnten die Herausforderungen und Anliegen der Heilmittelberufe im Zusammenhang mit dem Kabinettsentwurf zum BStabG dargestellt werden.. Dabei wurde insbesondere die Bedeutung einer nachhaltigen Kostensteuerung hervorgehoben: Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass durch vermeidbare Folgekosten langfristig höhere Belastungen entstehen. Darüber hinaus informierten die Vertreterinnen und Vertreter der fünf Verbände über die unterschiedlichen Berufsbilder, Aufgaben und Versorgungsbeiträge ihrer Professionen. Deutlich wurde, dass die Heilmittelberufe nicht immer pauschal betrachtet werden können und bisweilen auch differenzierte Lösungen erforderlich sind. Die Gesprächsatmosphäre war offen und wertschätzend. Wenn die angekündigten Strukturreformen vorgestellt worden sind, sollte der Austausch fortgesetzt werden.

Autor: Thomas Wein

Pure Panikmache

1,2 MILLIARDEN EURO ÜBERSCHUSS UND TROTZDEM SOLLEN WIR NOCH MEHR ZAHLEN?! Die gesetzlichen Krankenkassen machen Milliardenplus. Gleichzeitig wird uns Bürgern Angst vor neuen Beitragserhöhungen gemacht. Wie bitte?! PURE PANIKMACHE Ersatzkassen: +567 Mio. € AOK: +206 Mio. € Gesamtüberschuss: +1,2 Milliarden € Und wer hat das bezahlt? DU / WIR Mit höheren Zusatzbeiträgen, steigenden Abgaben und immer weniger Vertrauen in dieses System. Jetzt wird das sogenannte „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ verkauft wie eine Rettungsaktion, während die Kassen längst Milliarden einsammeln. Für den VDB ist klar: Das ist keine Stabilisierung. Das ist politisches Täuschungsmanöver auf dem Rücken der Beitragszahler. Erst Beiträge erhöhen. Dann Überschüsse feiern. Dann neue Belastungen ankündigen. Und da stellt sich die entscheidende Frage: WOFÜR SIND DANN DIE SPARMAẞNAHMEN? Für Versicherte? Für Patienten? Oder nur, um immer neue Belastungen politisch zu rechtfertigen? Genau so zerstört man Vertrauen. Wir haben ein Recht auf Transparenz statt Panikmache. Schluss mit Taschenspielertricks. Schluss mit Dauerbelastungen für Versicherte und Leistungserbringer. Was denkt ihr: Werden wir Bürger hier bewusst hinters Licht geführt? Schreibt uns eure Meinung. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung. (2026, Juni). Krankenkassen erwirtschaften …

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbande zur Blankoverordnung

Autor: Thomas Wein

Bundesregierung ignoriert …

Bundesregierung ignoriert laufende Evaluation der Blankoverordnung Der Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, der sogenannten Blankoverordnung für die Physiotherapie, ist am 1. November 2024 für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter in Kraft getreten. In der Blankoverordnung entscheiden Physiotherapeuten selbst über Art, Umfang und Frequenz der Heilmittel, was ihre Autonomie stärkt und eine individuellere, flexiblere Versorgung ermöglicht. Das Gesundheitsministerium plant im derzeitigen Referentenentwurf schon jetzt Einschränkungen bei dieser erst vor Kurzem eingeführten neuen Versorgungsform. Die durch die Vertragspartner festgelegte Mehraufwandspauschale soll wegfallen, noch bevor die gesetzlich vorgesehene und aktuell noch laufende Evaluation abgeschlossen ist. Eine geplante Streichung verkennt die erweiterte Versorgungsverantwortung der Therapeuten sowie den damit verbundenen administrativen und koordinativen Mehraufwand. Die Annahme, dieses Instrument führe zu keiner Verbesserung der Versorgung, weisen wir entschieden zurück, insbesondere weil uns bereits Zwischenergebnisse vorliegen, die die Erhaltung der Pauschale unterstützen. Erste Zwischenergebnisse zeigen ein klares positives Feedback sowohl von Therapeuten als auch Patienten Seit Sommer 2025 erheben die Physiotherapieverbände VPT, VDB und IFK, gemeinsam mit der Hochschule Trier und der Hochschule Bochum – in einem Evaluationsprojekt …