Autor: Thomas Wein

Das steht auf dem Spiel:

📣 Blankoverordnung: 59,41 € pro Verordnung auf Kosten einer fragwürdigen Auslegung Ein Stichtag, zwei Lesarten, ein handfester finanzieller Unterschied für jede einzelne Praxis. Worum es geht: Der Streitpunkt Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden? Die Antwort entscheidet, ob eine Verordnung 59,41 Euro wert ist oder nicht. Was im Gesetz steht § 125a Abs. 2: Eine Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung darf grundsätzlich nicht vereinbart werden. Ausnahme: Hat die Heilmittelversorgung bereits vor dem 30. Juli 2026 begonnen, wird sie von der Krankenkasse vergütet. Was die Gesetzesbegründung dazu sagt Auf Seite 118 wird konkretisiert, wann eine Versorgung als „begonnen“ gilt, zum Beispiel durch die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins. Nicht durch den tatsächlichen Behandlungsbeginn. Zwei Lesarten, ein Konflikt Für den VDB ist das eindeutig: Wurde der Termin bis spätestens 29. Juli vereinbart, ist die Pauschale abrechenbar, unabhängig davon, wann die erste Behandlung tatsächlich stattfindet. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders. Er stellt auf den ersten Behandlungstag ab. Liegt dieser nach dem 29. Juli, soll die Pauschale nicht mehr abrechenbar sein, selbst wenn der Termin längst vereinbart …

GKV-BStabG ist in Kraft getreten

Autor: Thomas Wein

GKV-BStabG ist in Kraft getreten

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist in Kraft getreten. Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen   Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam.  Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.   Was ab jetzt gilt:  Für alle Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli ausgestellt werden, entfällt die Pauschale bei der Abrechnung.   Für alle am 29. Juli 2026 schon begonnenen Blankoverordnungen besteht weiterhin Anspruch auf die versorgungsbezogenen Pauschale.   Was heißt „begonnen“: Nach juristischer Auffassung der Physiotherapie– und Ergotherapieverbände ist die betreffende Pauschale für alle Verordnungen abrechnungsfähig, bei denen bereits vor dem Inkin Kraft treten am 30. Juli 2026 ein Behandlungs– bzw. Diagnostiktermin vereinbart wurde. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass die Pauschale ausschließlich für Verordnungen zu zahlen sei, deren erste Behandlungs- und Diagnostikleistungr vor dem Stichtag 30. Juli 2026 lieget. Dieser Auslegung schließen sich die physio- und ergotherapeutischen Verbände nicht …

Rote Karte für die Gesundheits­politik. Das geplante GKV-BStabG bedroht die Zukunft der Heilmittelberufe.

Autor: Thomas Wein

Rote Karte …

Nur gemeinsam sind wir stärker – der VDB-Physiotherapievertband unterstützt daher die Aktion vom Bündnis Zukunft Therapieberufe: Rote Karte für die Gesundheits­politik. Das geplante GKV-BStabG bedroht die Zukunft der Heilmittelberufe. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Podologie sind unverzichtbare Bestandteile der Gesundheitsversorgung. Trotzdem drohen politische Entscheidungen, die die wirtschaftlichen Grundlagen vieler Praxen – und damit die Versorgung von Millionen Patient*innen – gefährden können. Mit der Roten Karte fordern wir Gesundheitsministerin Nina Warken auf, die Interessen der Heilmittelberufe ernst zu nehmen und die Versorgung langfristig zu sichern. Wir machen es ganz einfach! Ihr tragt Eure Kontaktdaten in ein Formular auf deren Website, natürlich datenschutzkonform. Sie sammeln diese Adressen dann, um sie rechtzeitig vor der nächsten Lesung im Bundestag direkt auf die Roten Karten drucken zu lassen. Das Bündnis bringt die Karten dann persönlich zum BMG. Rote Karten schicken und #5monateLAUT sein! Hier eintragen.

Wenn der Nachbar brennt - Kollaps in der Schweiz

Autor: Thomas Wein

Wenn der Nachbar brennt …

Wenn der Nachbar brennt: Schweizer Kollaps als Warnung für Deutschland Der größte Schweizer Physiotherapie-Anbieter schlägt Alarm. VDB-Bundesvorsitzender André Laufer: „Was in der Schweiz passiert, ist kein Einzelfall, es ist das Muster, das überall entsteht, wenn Politik Heilmittelerbringer systematisch unterbezahlt.“ Nachrichten aus der Schweiz sollten aufschrecken Es ist nicht weit bis zur Schweiz. Und die Nachrichten von dort sollten jeden aufschrecken, der glaubt, die Versorgungsprobleme in der Physiotherapie seien ein deutsches Phänomen. Alexandra Helbling, CEO des Physiozentrum mit 32 Standorten und 400 Mitarbeitenden der größte Physiotherapie-Anbieter der Schweiz, nennt die geplante Tarifreform ihres Landes „eine absolute Katastrophe“. Ihre Prognose: längere Wartezeiten, Versorgungslücken in ländlichen Gebieten, verstärkter Fachkräftemangel. Das klingt erschreckend vertraut. 30 Jahre Stillstand, dann ein System, das Praxen ruiniert Die Schweiz hat jahrelang auf Reformen gewartet. Der Grundtarif im Physiotherapiebereich war seit rund 30 Jahren unverändert. Nun haben Physioswiss, der Spitalverband H+ und der Krankenversichererverband Prio Swiss eine komplett neue Tarifstruktur beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Das Ergebnis: Praxen, die nicht kostendeckend arbeiten können. Inhaberinnen und Inhaber, die vor dem Aus stehen. Eine Branche, die …

Offener Austausch mit Dr. Tanja Machalet

Autor: Thomas Wein

Offener Austausch…

Austausch mit Dr. Tanja Machalet Am 12. Juni hatten Vertreterinnen und Vertreter aus allen fünf Heilmittelbereichen direkt im Anschluss an die erste Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG) Gelegenheit zu einem ausführlichen Gespräch mit Dr. Tanja Machalet MdB, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Herausforderungen dargestellt In dem rund einstündigen Austausch konnten die Herausforderungen und Anliegen der Heilmittelberufe im Zusammenhang mit dem Kabinettsentwurf zum BStabG dargestellt werden.. Dabei wurde insbesondere die Bedeutung einer nachhaltigen Kostensteuerung hervorgehoben: Kurzfristige Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass durch vermeidbare Folgekosten langfristig höhere Belastungen entstehen. Darüber hinaus informierten die Vertreterinnen und Vertreter der fünf Verbände über die unterschiedlichen Berufsbilder, Aufgaben und Versorgungsbeiträge ihrer Professionen. Deutlich wurde, dass die Heilmittelberufe nicht immer pauschal betrachtet werden können und bisweilen auch differenzierte Lösungen erforderlich sind. Die Gesprächsatmosphäre war offen und wertschätzend. Wenn die angekündigten Strukturreformen vorgestellt worden sind, sollte der Austausch fortgesetzt werden.

Autor: Thomas Wein

Pure Panikmache

1,2 MILLIARDEN EURO ÜBERSCHUSS UND TROTZDEM SOLLEN WIR NOCH MEHR ZAHLEN?! Die gesetzlichen Krankenkassen machen Milliardenplus. Gleichzeitig wird uns Bürgern Angst vor neuen Beitragserhöhungen gemacht. Wie bitte?! PURE PANIKMACHE Ersatzkassen: +567 Mio. € AOK: +206 Mio. € Gesamtüberschuss: +1,2 Milliarden € Und wer hat das bezahlt? DU / WIR Mit höheren Zusatzbeiträgen, steigenden Abgaben und immer weniger Vertrauen in dieses System. Jetzt wird das sogenannte „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ verkauft wie eine Rettungsaktion, während die Kassen längst Milliarden einsammeln. Für den VDB ist klar: Das ist keine Stabilisierung. Das ist politisches Täuschungsmanöver auf dem Rücken der Beitragszahler. Erst Beiträge erhöhen. Dann Überschüsse feiern. Dann neue Belastungen ankündigen. Und da stellt sich die entscheidende Frage: WOFÜR SIND DANN DIE SPARMAẞNAHMEN? Für Versicherte? Für Patienten? Oder nur, um immer neue Belastungen politisch zu rechtfertigen? Genau so zerstört man Vertrauen. Wir haben ein Recht auf Transparenz statt Panikmache. Schluss mit Taschenspielertricks. Schluss mit Dauerbelastungen für Versicherte und Leistungserbringer. Was denkt ihr: Werden wir Bürger hier bewusst hinters Licht geführt? Schreibt uns eure Meinung. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung. (2026, Juni). Krankenkassen erwirtschaften …

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbande zur Blankoverordnung

Autor: Thomas Wein

Bundesregierung ignoriert …

Bundesregierung ignoriert laufende Evaluation der Blankoverordnung Der Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, der sogenannten Blankoverordnung für die Physiotherapie, ist am 1. November 2024 für Patienten mit unterschiedlichen Diagnosen rund um die Schulter in Kraft getreten. In der Blankoverordnung entscheiden Physiotherapeuten selbst über Art, Umfang und Frequenz der Heilmittel, was ihre Autonomie stärkt und eine individuellere, flexiblere Versorgung ermöglicht. Das Gesundheitsministerium plant im derzeitigen Referentenentwurf schon jetzt Einschränkungen bei dieser erst vor Kurzem eingeführten neuen Versorgungsform. Die durch die Vertragspartner festgelegte Mehraufwandspauschale soll wegfallen, noch bevor die gesetzlich vorgesehene und aktuell noch laufende Evaluation abgeschlossen ist. Eine geplante Streichung verkennt die erweiterte Versorgungsverantwortung der Therapeuten sowie den damit verbundenen administrativen und koordinativen Mehraufwand. Die Annahme, dieses Instrument führe zu keiner Verbesserung der Versorgung, weisen wir entschieden zurück, insbesondere weil uns bereits Zwischenergebnisse vorliegen, die die Erhaltung der Pauschale unterstützen. Erste Zwischenergebnisse zeigen ein klares positives Feedback sowohl von Therapeuten als auch Patienten Seit Sommer 2025 erheben die Physiotherapieverbände VPT, VDB und IFK, gemeinsam mit der Hochschule Trier und der Hochschule Bochum – in einem Evaluationsprojekt …

Resolution vom Bündnis der Gesundheit – Geseztliche Krankenversicherung stabilisieren

Autor: Thomas Wein

Stabilisierung der GKV

Resolution – Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven …

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

Autor: Thomas Wein

Anlage 7 modernisiert

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie Der GKV‑Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG‑Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert. Ziel der Überarbeitung ist eine stärkere Kompetenz- und Therapieprozessorientierung, die Öffnung für digitale Lehrformate in den theoretischen Anteilen sowie angepasste Anforderungen an Fachlehrkräfte, Prüfungskommissionen und den strukturellen Aufbau der Weiterbildungen. Neu ist beispielsweise, dass Studierende in den letzten beiden Semestern und Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr künftig bereits mit der Weiterbildung KG-Gerät starten können. Alle weiteren Änderungen im Detail finden Interessierte hier. Inkrafttreten und Übergangsregelungen Die neue Anlage 7 wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und tritt am 01. Juni 2026 in Kraft. Sie ist spätestens ab dem 01. Juni 2027 verbindlich anzuwenden. Weiterbildungsträger wurden bereits durch den GKV-Spitzenverband über die Änderungen informiert und werden ihre Angebote entsprechend anpassen. Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Qualifikationen von Fachlehrkräften behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit (Bestandsschutz). Für Weiterbildungen, die vor dem 01. Juni 2027 nach den bisherigen Regelungen begonnen …

Reform der Notfallversorgung

Autor: Thomas Wein

Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung (Beschluss vom 22.04.2026) – Relevanz für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Das Bundeskabinett hat am 22.04.2026 eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ausgangspunkt ist die bislang fragmentierte Struktur mit drei weitgehend getrennten Bereichen: Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117) Rettungsdienst (112) Notaufnahmen der Krankenhäuser Ziel der Reform ist eine verbesserte Steuerung der Patienten sowie eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Zentrale Elemente der Reform 1. 116117 als Steuerungszentrale Die Telefonnummer 116 117 wird als zentraler Zugangspunkt deutlich gestärkt: bundesweit einheitliche Ersteinschätzung (Triage) gezielte Weiterleitung in geeignete Versorgungsstrukturen perspektivisch digitale Integration aller Akteure Ziel ist die Reduktion unnötiger Notaufnahmebesuche. Die politische Einordnung als „zentraler Dreh- und Angelpunkt“ entspricht der offiziellen Linie. 2. Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) Ein wesentliches Strukturmerkmal ist die Einrichtung von INZ an Krankenhäusern: gemeinsame Organisation durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kliniken zentrale Ersteinschätzung vor Ort Steuerung in ambulante oder stationäre Behandlung Damit erfolgt erstmals eine systematische Verknüpfung ambulanter und stationärer Notfallversorgung. 3. Standardisierte Ersteinschätzung Entwicklung eines bundeseinheitlichen Triage-Systems durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Übergangsweise Nutzung bestehender Systeme Ziel ist eine medizinisch konsistente und verbindliche Patientensteuerung. 4. …