Resolution vom Bündnis der Gesundheit – Geseztliche Krankenversicherung stabilisieren

Monate: April 2026

Stabilisierung der GKV

Resolution – Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven …

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

Monate: April 2026

Anlage 7 modernisiert

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie Der GKV‑Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG‑Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert. Ziel der Überarbeitung ist eine stärkere Kompetenz- und Therapieprozessorientierung, die Öffnung für digitale Lehrformate in den theoretischen Anteilen sowie angepasste Anforderungen an Fachlehrkräfte, Prüfungskommissionen und den strukturellen Aufbau der Weiterbildungen. Neu ist beispielsweise, dass Studierende in den letzten beiden Semestern und Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr künftig bereits mit der Weiterbildung KG-Gerät starten können. Alle weiteren Änderungen im Detail finden Interessierte hier. Inkrafttreten und Übergangsregelungen Die neue Anlage 7 wurde zwischenzeitlich unterzeichnet und tritt am 01. Juni 2026 in Kraft. Sie ist spätestens ab dem 01. Juni 2027 verbindlich anzuwenden. Weiterbildungsträger wurden bereits durch den GKV-Spitzenverband über die Änderungen informiert und werden ihre Angebote entsprechend anpassen. Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Qualifikationen von Fachlehrkräften behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit (Bestandsschutz). Für Weiterbildungen, die vor dem 01. Juni 2027 nach den bisherigen Regelungen begonnen …

Reform der Notfallversorgung

Monate: April 2026

Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung (Beschluss vom 22.04.2026) – Relevanz für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Das Bundeskabinett hat am 22.04.2026 eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ausgangspunkt ist die bislang fragmentierte Struktur mit drei weitgehend getrennten Bereichen: Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117) Rettungsdienst (112) Notaufnahmen der Krankenhäuser Ziel der Reform ist eine verbesserte Steuerung der Patienten sowie eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen. Zentrale Elemente der Reform 1. 116117 als Steuerungszentrale Die Telefonnummer 116 117 wird als zentraler Zugangspunkt deutlich gestärkt: bundesweit einheitliche Ersteinschätzung (Triage) gezielte Weiterleitung in geeignete Versorgungsstrukturen perspektivisch digitale Integration aller Akteure Ziel ist die Reduktion unnötiger Notaufnahmebesuche. Die politische Einordnung als „zentraler Dreh- und Angelpunkt“ entspricht der offiziellen Linie. 2. Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) Ein wesentliches Strukturmerkmal ist die Einrichtung von INZ an Krankenhäusern: gemeinsame Organisation durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kliniken zentrale Ersteinschätzung vor Ort Steuerung in ambulante oder stationäre Behandlung Damit erfolgt erstmals eine systematische Verknüpfung ambulanter und stationärer Notfallversorgung. 3. Standardisierte Ersteinschätzung Entwicklung eines bundeseinheitlichen Triage-Systems durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Übergangsweise Nutzung bestehender Systeme Ziel ist eine medizinisch konsistente und verbindliche Patientensteuerung. 4. …

Falsche Weichenstellung - PM der Verbände

Monate: April 2026

Falsche Weichenstellung:

Gesundheitsversorgung ist Investition in Erwerbsfähigkeit Pressemitteiung der Berufsverbände zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Politischer Selbstwiderspruch: So kritisieren, vor der für den 29. April geplanten Befassung des Bundeskabinetts, die unterzeichnenden Berufsverbände den Referentenentwurf zum BStabG. Sie vertreten Therapeutinnen und Therapeuten aus Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Diätassistenz und Ernährungstherapie, also genau jene ambulanten, präventiven und rehabilitativen Versorgungsbereiche, die Erwerbsfähigkeit erhalten und Frühverrentungen vermeiden helfen. Ausgerechnet Parteien, die für sich soziale und wirtschaftspolitische Kernkompetenzen beanspruchen, legen einen Vorschlag vor, der zentrale Lasten in das Versorgungssystem, auf Leistungserbringer und auf Versicherte verlagert. Damit bevorzugt der Entwurf aus sozialer und gesamtwirtschaftlicher Sicht brandgefährliche Eingriffe, obwohl mildere und sachlichere Lösungen längst auf dem Tisch liegen. Der Fehler des Entwurfs liegt nicht darin, dass über Einsparungen gesprochen wird. Der Fehler liegt darin, wo diese Lasten verortet werden: In einer alternden Volkswirtschaft mit Fachkräftemangel muss die Gesundheitsversorgung gestärkt werden, weil sie Arbeitsfähigkeit erhält, Ausfallzeiten verringert und Erwerbsaustritte vermeiden hilft. Stattdessen wird genau dieser Wachstums- und Engpasssektor fiskalisch unter Druck gesetzt. Der Entwurf blendet damit genau jene Folgekosten aus, die später in Produktion, Beschäftigung und Sozialversicherungen …

André Laufer VDB-Bundesvorsitzender rordert zum Mitmachen auf: Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

Monate: April 2026

Heilmittelversorgung nicht kaputtsparen !

Jetzt handeln für eine Versorgung, die trägt. Die aktuellen Pläne im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) bedrohen die Grundlage der ambulanten Heilmittelversorgung in Deutschland. Was auf den ersten Blick wie Haushaltsdisziplin wirkt, ist in der Realität ein gefährlicher Eingriff in ein ohnehin sehr belastetes System. Drei zentrale Maßnahmen zeigen die Richtung und die Risiken: 1. Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung Ein bereits gescheitertes Steuerungsinstrument soll wieder eingeführt werden. Vergütung würde sich erneut an politischen Kennzahlen statt an realen Kosten orientieren, mit absehbaren Folgen: Unterfinanzierung steigender Druck auf Praxen im schlimmsten Fall Praxisschließungen. 2. Höhere und dynamisierte Zuzahlungen Patientinnen und Patienten werden weiter belastet. Schon heute zahlen sie im Heilmittelbereich überproportional zu. Die Folge: Therapien werden seltener in Anspruch genommen und dies hat höhere Kosten für das gesamte System zur Folge. 3. Einschränkung moderner Versorgungsmodelle Versorgungsbezogene Pauschalen in der Blankoverordnung sollen verhindert werden. Damit wird genau das geschwächt, was Versorgung effizienter und patientenorientierter machen kann. Die Konsequenz ist klar: Eine schlechtere Versorgung führt zu längeren Krankheitsverläufen, mehr Pflegebedürftigkeit und steigenden Kosten für das Gesundheitssystem insgesamt. Die Heilmittelversorgung ist keine …

Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr zur Fehlsteuerung im Heilmittelbereich

Monate: April 2026

Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr …

Heilmittelverbände warnen vor Rückkehr zur Fehlsteuerung im Heilmittelbereich Bezug auf den Koalitionsbeschluss zur GKV-Reform: Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird aus einigen Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) Regierungspolitik. Die Koalition will die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen, die Beitragssätze stabilisieren, alle Leistungsbereiche in die Pflicht nehmen und die Ausgaben stärker an den Einnahmen ausrichten. Bereits zum 29. April soll ein Kabinettsbeschluss vorliegen. Die politische Linie folgt einer einfachen Erzählung: wissenschaftlich fundiert, alle müssen beitragen, die Versorgung bleibt erhalten. Genau diese Formel greift im Heilmittelbereich zu kurz. Hier geht es nicht um technische Korrekturen, sondern um Verteilungsentscheidungen mit direkten Folgen für die Versorgung. Gerade hier wird sichtbar, was diese Entscheidungen bedeuten. Preismoratorium, Streichung versorgungsbezogener Pauschalen und eine erneute Orientierung an der Grundlohnsumme sind keine neutralen Instrumente. Sie greifen in Vergütung, Verhandlungssysteme und Versorgungsstrukturen ein und entscheiden damit auch über Refinanzierung, Einkommen und die Zukunft personalintensiver Gesundheitsberufe. Die Preisentwicklungen seit 2019 sind kein Zeichen eines entgleisten Systems. Sie sind Folge politischer Entscheidungen. Bundeseinheitliche Verträge und Vergütungsanpassungen sollten die Versorgung stärken und die Attraktivität der Berufe erhöhen. Diese …

Der VDB fordert Schulgeldfreiheit in ganz Deutschland.

Monate: April 2026

Schulgeldfreiheit …

Schulgeldfreiheit klingt selbstverständlich – ist es aber leider nicht. 👇 Die Ausbildung in den Therapieberufen ist in Deutschland bis heute unsicher finanziert – je nach Bundesland, je nach Regelung, je nach Jahr. So will Schleswig-Holstein die Schulgeldfreiheit jetzt verlängern. Ein wichtiger Schritt. Weil die aktuelle Regelung 2027 ausläuft. Und weil ohne klare Nachfolgeregelung vieles kippt. Was viele nicht auf dem Schirm haben: ➡️ Je nach Bundesland gelten völlig andere Regeln ➡️ Förderungen laufen aus, ohne gesicherte Anschlussfinanzierung ➡️ Es gibt keinen echten Rechtsanspruch Das Ergebnis? Menschen entscheiden sich gegen eine Ausbildung in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Aber nicht weil sie keinen Bock haben. Sondern weil sie sich die Ausbildung schlicht nicht leisten können. Und das ist das eigentliche Problem. Denn Versorgung beginnt nicht im Job. Sie beginnt in der Ausbildung. Wer heute keine Planungssicherheit hat, wird morgen keine Fachkraft sein. Und übermorgen fehlt sie – bei dir, bei mir, bei uns allen. Was es jetzt braucht und was wir schon lange fordern: ✔️ Verlässliche Finanzierung, bundesweit und dauerhaft ✔️ Klare, einheitliche Regelungen für alle …