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Bundestag beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Bundestag das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen.⁠ ⁠Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte, das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie es Dirk Heidenblut von der SPD ausdrückte, mit Inhalten gefüllt werden kann.⁠ Physiotherapeuten erhalten ab Juli 2021 einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Weitere Heilmittelerbringer sollen zu einem späteren Zeitpunkt angeschlossen werden. ⁠ Kritik in der Debatte kam von Seiten der FDP, Grünen und DIE LINKE. So führte Dr. Achim Kessler (DIE LINKE) schwerwiegende datenschutzrechtliche Bedenken an und sieht das Gesetz daher nicht im Sinne der Patienten.⁠ Maria Klein-Schmeinck ( B90/GRÜNE) kritisierte Jens Spahn, er habe nicht die gesamte Versorgungskette im Blick behalten. Es sei nicht nachvollziehbar, warum weitere Heilmittelerbringer erst so spät hinzukommen. Die Vernetzung des Gesundheitswesens müsse endlich vorankommen. ⁠

Der Beschlussentwurf wurde in der 2. Beratung angenommen. (dad)⁠ ⁠