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Deutliche
Vergütungssteigerungen in den Therapieberufen
notwendig

In einer Online-Pressekonferenz stellte Prof. Dr. Günter Neubauer Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vor.

Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, SprachtherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen, lautet das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, so das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten).

Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich.

Um langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sei es notwendig, ein angemessenes Einkommen der PraxisinhaberInnnen erzielen zu können, dies machte Neubauer mehrfach in der Pressekonferenz deutlich. Der erzielbare Überschuss mit der Behandlung von GKV- PatientInnen bliebe weit hinter einem angemessenen Einkommen zurück.

Zusätzlich zu der Frage, wie stark die Vergütung steigen muss, beschäftigte sich das IfG auch mit dem Verwaltungsaufwand in Heilmittelpraxen. Ergebnis: Dafür fällt in allen Heilmittelbereichen ein erheblicher Arbeitsaufwand an. Dieser Verwaltungsaufwand müsse in der Vergütung ebenfalls Berücksichtigung finden, so das IfG. Andernfalls drohe unter anderem, dass es immer weniger kleinere Heilmittelpraxen geben werde. Diese seien aber für die flächendeckende Versorgung der PatientInnen in Deutschland eklatant wichtig.

Sollte sich die unbefriedigende betriebswirtschaftliche Lage der Heilmittelerbringer nicht ändern, drohe zudem ein Risko der Kommerzialisierung der Heilmittelbranche, eine Verdrängung kleiner Praxen und Monopolisierung durch Kettenbildung, mahnt Neubauer.