Autor: Thomas Wein

Dialogprozess
„Bürokratieabbau im
Heilmittelbereich“

Im Rahmen einer Videokonferenz startete jüngst der Dialogprozess „Bürokratieabbau im Heilmittelbereich“. Zum Arbeitstreffen in digitaler Form hatte das Bundesministerium für Gesundheit eingeladen. An der Konferenz nahmen Gesundheitsminister Jens Spahn, Vertreter der maßgeblichen Verbände, des GKV Spitzenverbandes, der Krankenkassen und des Bundesministeriums für Gesundheit teil.   Außerhalb der Tagungsordnung informierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über aktuelle Zahlen zum Rettungsschirm. Rund zwei Drittel der Anträge seien gestellt und bis dato 630 Millionen Euro ausbezahlt, weitere Zahlungen angewiesen. Jens Spahn stellte allerdings auch klar: Eine Erweiterung oder eine Nachbesserung des Rettungsschirmes werde es nicht geben. Ziel war es, unbürokratisch und schnell Zahlungen zu leisten, dabei sei es nicht möglich alle Besonderheiten zu erfassen. In der Auftaktsitzung zum Dialogprozess Bürokratieabbau schlugen die Vertreter des Bundesministeriums die Themen Zuzahlungseinzug, Prüfpflichten und Verjährungsfristen vor. Vertreter der Verbände ergänzten die Inhalte mit den Problematiken der Prävention /ZPP. Darüber hinaus forderten die Verbände eine generelle Beteiligung an Themen, die den Heilmittelbereich betreffen. Bundesgesundheitsminister Spahn plant den weiteren Prozess in drei Arbeitsgruppen fortzuführen. Die Themenfelder werden durch das BMG erarbeitet und in Kürze den Verbänden …

rotes ausrufezeichen vor weisser wand

Autor: Thomas Wein

Rückruf Therapieliegen

Der Hersteller Özpinar Therapie-Geräte GmbH ruft elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen zurück. Die Firma Özpinar Therapie-Geräte GmbH führt eine Rückholaktion elektrisch höhenverstellbarer Therapieliegen durch. Die Sicherheitsinformation teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte  Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. Die Rückholaktion bezieht sich auf verschiedene Modelle der Firma Özpinar, die zwischen 1994 und Mai 2000 hergestellt wurden: Modelle Elektro, Elektro-Lift, Kippliege, Optiflex, Optika, Optimed, ÖT, Osteopathenliege, Praktika, Praktika N, Praktika S, Robusta, Select, Select S, Vojta, Vojta Minimax, Vojta Spezial, Vojta Spezial 1. Im laufenden Betrieb der Therapieliege kann es beim Verstellen des Antriebes zu einer plötzlichen unkontrollierten Bewegung und einem plötzlichen Absinken der Liegefläche kommen. Durch ein plötzliches Absenken der Liegefläche kann es zu erheblichen Verletzungen von Patient, Anwender oder Dritter kommen. Ernsthafte Verletzungen und sogar Todesfälle könnten die Folge sein. Bitte überprüfen sie den Bestand ihrer Therapieliegen. Betroffene Liegen sind unverzüglich stillzulegen. Der Hersteller bietet einen Austausch des Motors an.

Ein schwarz-weißes Bild mit Aufschriften Corona-virus

Autor: Thomas Wein

Arbeitssituation von
Therapeuten in der
Covid-19-Pandemie

Uni Heidelberg sucht Studienteilnehmer Eine Arbeitsgruppe am Universitätsklinikum Heidelberg erfasst den Unterstützungsbedarf von Therapeuten in der aktuellen Krisensituation. Die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universitätsklinikums Heidelberg führt eine Studie zur Arbeitssituation von ambulant tätigen Therapeut*innen (Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen) durch. Mit dieser Studie möchten die Arbeitsgruppe bestehend aus Physio-/Ergo-Therapeut*innen & Logopädie*innen, einen Überblick über das aktuelle Versorgungsgeschehen erstellen und den Unterstützungsbedarf der Therapeut*innen in der aktuellen Krisensituation erfassen. Erkenntnisse, die durch diese Studie erlangt werden, sollen dazu beitragen, Therapeut*innen in zukünftigen Situationen adäquat zu unterstützen und die kontinuierliche Versorgung der Patienten auch in Krisensituationen zu gewährleisten. Teilnehmen können alle ambulant tätigen Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen, sowie Geschäftsführer*innen und/oder Inhaber*innen von ambulanten Therapiepraxen und Rehazentren. Die anonyme Befragung nimmt ca. 10-15 Minuten in Anspruch und ist unter folgendem Link aufrufbar: Befragung

Grafi stellt Corona-Warn-App dar

Autor: Thomas Wein

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann ab sofort im App Store und bei Google Play heruntergeladen werden. Um das Ansteckungsrisiko in der Corona-Pandemie zu minimieren und Infektionsketten zu durchbrechen, hat die Bundesregierung eine Corona-Warn-App in Auftrag gegeben, die vom Robert-Koch-Institut herausgegeben wird. Die Anwendung ist freiwillig und kann ab sofort im App Store und bei Google Play kostenlos heruntergeladen werden. Die Deutsche Telekom und SAP entwickelten die Anwendung unter Beteiligung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Fraunhofer Gesellschaft und das Helmholtz Institut standen beratend zur Seite.   Wie funktioniert die Corona-Warn-App? Die App speichert über die Bluetooth-Technik den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen, die eine Corona-Warn-App installiert haben. Eine Speicherung der Standorte oder wer infiziert ist, findet nicht statt. Das Ziel ist es, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu unterbrechen. Je schneller die Info, desto geringer die Gefahr, dass sich viele Menschen anstecken. Damit unterstützt die App die Aufgabe der Gesundheitsämter, Kontaktpersonen von Infizierten zu ermitteln und Infektionsketten zu stoppen. Findet Kontakt mit Corona-Infizierten statt, warnt die App nicht in …

Autor: Thomas Wein

Aus für
Videobehandlungen im Therapiebereich?

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband kündigen ein Auslaufen der Videobehandlung zum 30.06.2020 an. Die Krankenkassenverbände und der GKV Spitzenverband informierten heute über eine erneute Anpassung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 ab dem 1. Juli 2020.   Zur Mitteilung geht es hier: 20200612_Aktualisierung_Empfehlungen_Sars_gültig ab 01.07.2020 In einer begleitenden Information kündigen die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV Spitzenverband ein Auslaufen der Videotherapie zum 30.06.2020 an. Der Gesetzgeber habe zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Heilmittelerbringer Ausgleichszahlungen vorgesehen, welche von Seiten der Kassen schnell ausgezahlt wurden. Damit seien die eingeräumten und zeitlich befristeten Möglichkeiten zur Videobehandlung oder telefonischen Beratung, die insbesondere zur Abfederung von Umsatzeinbrüchen der Heilmittelerbringer eingeführt wurden, aus Sicht der Kassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbands mit Blick auf die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen nicht mehr sachgerecht, lautet die Begründung. Weitere befristete Sonderregelungen – auch für die Heilmittel-Richtlinien – werde der G-BA ebenfalls voraussichtlich zum 01.07.2020 aufheben. Es werde geplant, zukünftig auf regional begrenzte dramatische Entwicklungen des Infektionsgeschehens zielgenau und schnell in Abstimmung mit den örtlichen Verantwortungsträgern zu reagieren und …

Zwei Frauen und ein Mann sitzen lachend beisammen

Autor: Thomas Wein

Stammtisch für
Physiotherapeuten und Masseure in
Berlin-Brandenburg

Der VDB-Physiotherapieverband LV Berlin-Brandenburg lädt am 23. Juni  2020 zum Stammtisch für Physiotherapeuten und Masseure in die VDB-Bundesgeschäftsstelle in Steglitz-Zehlendorf ein. Bei schönem Wetter treffen wir uns im Garten der Bundesgeschäftsstelle. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Selbstverständlich halten wir uns an die aktuellen Hygieneauflagen. Stammtisch LV BB Wann: 23. Juni 20.00 Uhr Wo: Bundesgeschäftsstelle 12207 Berlin, Marienstraße 27 Achtung: Aufgrund der aktuellen Hygienebestimmungen sind wir verpflichtet alle Teilnehmer namentlich zu erfassen. Wir bitten daher um eine schriftliche Anmeldung per Mail: Foto: iStock.com/william87

Autor: Thomas Wein

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

Befristete Corona-Sonderregelungen vom G-BA zum großen Teil verlängert Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen großen Teil seiner befristeten Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – wie beispielsweise Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege – bis zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Für einige weitere Ausnahmeregelungen in diesem Bereich stellte der G-BA klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit verknüpft ist. Die weiterhin befristet geltenden Sonderregelungen oder deren Aufhebung betreffen folgende Richtlinien bzw. Regelungen im Heilmittelbereich: Verordnung von ambulanten Leistungen durch Krankenhäuser Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements weiterhin nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll und solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt ist. …

Roter Schriftzug GKV Spitzenverband

Autor: Thomas Wein

Krankenkassen verlängern die Empfehlungen für den Heilmittelbereich

Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverbandes haben die Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 bis zum 30.06.2020 verlängert. Sie ersetzen die Empfehlungen vom 05.05.2020. Die Ausnahmen gelten auch für die Angabe von Hausbesuchen.   Alle Infos hier: 20200525_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_25.05.2020_16.00 Uhr

Rettungsschirm

Autor: Thomas Wein

Rettungsschirm für
Physiotherapeuten:
Anträge online

Die Anträge für die Einmalzahlung zum Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise können bis zum 30. Juni 2020 bei den zuständigen ARGEn gestellt werden. Bitte beachten sie bei der Antragstellung: Keine eigenen Anträge konstruieren. Diese werden abgelehnt, da bei den ARGEn vollautomatische Prozesse hinterlegt sind. Bitte stellen sie die Anträge direkt bei der zuständigen ARGE per Email. Sie finden alle wichtigen Infos auf der Homepage der ARGE. Den Link finden sie hier: Hier können Sie den Antrag stellen

Autor: Thomas Wein

Zweites Sozialschutzpaket passiert Bundesrat

Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat der Bundestag das Sozialschutzpaket II beschlossen. Am 15. Mai passierte das Gesetz den Bundesrat.   Die Höhe des Kurzarbeitergelds soll unter anderem nach längerer Bezugsdauer erhöht werden. Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Änderungen im Kurzarbeitergeld im Detail: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.