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Impfzentrum Landkreis Stade informiert Heilmittelerbringer

Nach aktuellem Kenntnisstand wird ab Freitag (12.03.2021) die Möglichkeit bestehen, sich telefonisch unter 0800 9988665 und online unter http://www.impfportal-niedersachsen.de zur Impfung anzumelden, informiert das Impfzentrum Landkreis Stade in einer Mail an den VDB-Physiotherapieverband. Es bestehe nun endlich (!) die Möglichkeit zur Anmeldung für Berechtigte mit beruflicher Indikation. Ausdrücklich richtet sich das Impfzentrum mit dieser Info auch an Heilmittelerbringer.

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Schiedsspruch: Erste
gemeinsame Onlinerunde der vier PT-Verbände stößt auf großes Interesse

Knapp eine Stunde lang informierten die vier Vorsitzenden von IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT am 03. März 2021 gemeinsam über den Ablauf der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, das Ergebnis des Schiedsverfahrens und wie es jetzt weitergeht mit dem neuen Bundesrahmenvertrag. Eine erste politische Bewertung gab es von Dr. Roy Kühne, MdB, der als Gast an dieser Runde teilnahm. Erstmals seit Beginn der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband Ende 2019 konnten die vier PT-Verbände über die konkreten Forderungen der Verbände, die Angebote der Krankenkassen, den Verhandlungsverlauf, über konstruktive Ansätze, aber auch über das sehr enttäuschende Zwischenergebnis dieser historischen Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag in der Physiotherapie berichten. Die Themen Vergütung, die Modernisierung der Leistungsbeschreibung und die Forderung nach der Einführung neuer Positionen waren dabei die Schwerpunkte in der gestrigen Veranstaltung. Hier der Link zur Aufzeichnung, für alle, die nicht live dabei sein konnten. WebTalk Physioverände Die Live-Veranstaltung war auf den Facebook-Seiten der vier Verbände zu sehen und zu Spitzenzeiten 1250 Zuschauer online. Aktuell sammeln die Verbände die eingegangenen Fragen und bereiten diese in einer gemeinsamen FAQ-Liste zum Bundesrahmenvertrag …

Rezeptprueftool

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Funktionsumfang von
thevea eVO-Check
erweitert

Jetzt mit Prüfung von langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf. Mit dem kostenfreien thevea eVO-Check prüfen Therapeutinnen und Therapeuten in wenigen Sekunden, ob die Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie korrekt ausgestellt wurde. Das kostenlose Prüftool, das auch direkt Korrekturmöglichkeiten für eine fehlerfreie Abrechnung angibt, hat nun eine wichtige Funktionserweiterung erhalten. Ab sofort werden auch der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf berücksichtigt. Damit werden auch bei der Überschreitung der Höchstmenge je Verordnung die Ausnahmefälle des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs berücksichtigt. Wird die Höchstmenge je Verordnung der jeweiligen Diagnosegruppe überschritten, fragt der thevea eVOCheck zusätzlich den ICD-10-Code sowie die Therapiefrequenz ab. Die Prüfung erfolgt auf Basis der jeweiligen Diagnoselisten. In Kooperation mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen hat opta data mit dem thevea eVO-Check ein kostenloses Prüftool entwickelt, um Heilmittelerbringer im Praxisalltag und Umgang mit der neuen Heilmittel-Verordnung und -Richtlinie noch effektiver zu unterstützen, damit sie Sicherheit in der Abrechnung gewinnen und Absetzungen vermeiden. Weitere Informationen unter www.thevea.de.

Impfdosen

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Impfangebot des
Impfzentrums LK Vechta

Im Pflegeheim tätige Physiotherapeuten im Kreis Vechta erhalten aktuell ein Impfangebot. Das niedersächsische Sozialministerium habe auf starken politischen Druck eine Neubewertung der bundesweiten Impfverordnung vorgenommen und mit abgeändertem Erlass vom 12.02.21  Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten, die im Rahmen der heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime zu Behandlungszwecken besuchen,  in die höchste Priorität nach § 2 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV gesetzt, teilt der Landkreis in einem Schreiben an den VDB-Physiotherapieverband mit. Der Landkreis sucht nun Kontakt zu selbständigen PraxisinhaberInnen und bittet den Verband um Mithilfe. Weiter heißt es: „Prüfen Sie bitte in eigener Verantwortlichkeit, ob Sie und/oder Ihre Beschäftigten zu der aufgeführten Personengruppe gehören, die im Rahmen der heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime im Landkreis Vechta zu Behandlungszwecken mit direktem Patientenkontakt besucht.  Nur in diesem Fall wird es möglich sein, das jetzige Impfangebot des Impfzentrums des Landkreises Vechta wahrzunehmen.“ (Wichtig: Personen, die in den letzten 6 Monaten eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus durchgemacht haben sowie schwangere und stillende Frauen sowie Personen <16 Jahre können sich vorerst nicht impfen lassen). Sowohl die Erst- als auch …

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Digital Health: Start-ups gesucht

Opta data Gruppe startet Kooperations-Programm zum Thema Digital Health. „Gesucht werden Start-ups, die sich mit ihren Produkten und Lösungen rund um das Thema Digital Health zur effizienten Gestaltung und digitalen Zukunftsfähigkeit der Kunden der opta data Gruppe und damit der gesamten Gesundheitsbranche einsetzen“, erklärt Mark Steinbach, Geschäftsführer der opta data Gruppe in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung. Durch eine Kooperation im Rahmen des opta data Start-up-Programms werden Möglichkeiten geschaffen, schnell und effektiv auf Impulse aus der Gesundheitsbranche zu reagieren und einen nachhaltigen Mehrwert durch innovative Lösungen für Kunden zu erzielen. Gemeinsam mit den Start-ups will die opta data Gruppe dieses Thema nun ein entscheidendes Stück vorantreiben, um auch weiterhin auf den Bedarf der Branche zu reagieren. Ob Webplattform, App oder allgemeines Serviceangebot spielt dabei keine Rolle. „Mit unserem großen Erfahrungsschatz und einer breiten Kundenbasis in der Gesundheitsbranche bieten wir zahlreiche Anknüpfungspunkte für junge Unternehmen, die Lust haben, gemeinsam mehr zu erreichen“, ergänzt Andreas Fischer, Geschäftsführer der opta data Gruppe. Mit nahezu 60 000 Kunden aus sämtlichen Teilbereichen der Gesundheitsbranche ermöglicht opta data den Start-ups, von der …

Eine Frau sitzt auf der Gymnastikmatte und haelt ein Smartphone in der Hand

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BMG sucht
Physiotherapeuten in
Berlin und Brandenburg für DiVAs

Physiotherapeuten erhalten für die Teilnahme an Testungen digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen eine Aufwandsentschädigung. Die Zukunftsregion digitale Gesundheit (ZDG) ist eine bis Ende 2022 angelegte Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie verfolgt das Ziel, digitale Lösungen in der Testregion Berlin / Brandenburg in eine stärkere Praxisanwendung zu bringen und Erkenntnisse über deren Einsatz im deutschen Gesundheitswesen zu gewinnen. Innerhalb der ZDG startet ab April 2021 die Testung digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen. Für die Teilnahme und Mitwirkung an diesem Projekt werden aktuell engagierte Physiotherapeuten in Berlin / Brandenburg gesucht. Diese können CE-zertifizierte Apps gemeinsam mit Ihren Patienten erproben und dadurch das BMG wertvolle Erkenntnisse sammeln. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von bis zu 900,-€ je Quartal, abhängig von der Anzahl gewonnener Patienten. Nähere Informationen hier: ZDG-Geschäftsstelle Mail Tel. 030 257 679 473 Alle Infos im Detail hier: Zukunftsregion Deutschland Flyer digitale Versorgungsangebote im Praxisalltag  

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Update: Regelungen für den Heilmittelbereich

Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ein weiteres Mal die Regelungen für den Heilmittelbereich aktualisiert. (Stand 22.01.2021) „Mit der  Aktualisierung vom 22.01.2021 wird den Beschlüssen des G-BA vom 21.01.2021 zur Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen und ein strukturierendes Inhaltsverzeichnis eingefügt.“ Quelle:  Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_22.01.2021

drei FFP2 Masken

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FFP2-Maskenpflicht in Bayern gilt auch für
Patienten in Physiopraxen

Ab Montag gilt in Bayern nicht nur die FFP2-Maskenpflicht in Handels-und Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichem Personennahverkehr. Auch in Physiotherapiepraxen wird das Tragen der FFP2-Masken für Patienten Pflicht, wie aus der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar hervorgeht: „Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels-und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bezw. Kunden und Patienten.“ Das heißt für Sie, dass in Ihren Praxen weiterhin die Hygienemaßnahmen der BGW gelten und als Erweiterung Ihre Patienten ebenso eine FFP2-Maske tragen müssen. „Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht bestehen weiterhin für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Darüber hinaus sind Kinder bis zum …

Maedchen und Vater beim Homeschooling

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Anspruch auf
Kinderkrankengeld bei
geschlossener Schule oder Kita

Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Bundeskabinett beschlossen, berichtet das Gesundheitsministerium in einer Meldung. Der Anspruch bestehe auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern könnten das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wurde im Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Bundestag soll in Kürze innerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens darüber beraten und entscheiden, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine …

Desinfektionsmittel, Masken und Handschuhe vor blauem Hintergrund

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Gesetzliche
Unfallversicherung
verlängert
Hygienepauschale

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert in einer Mitteilung an den VDB-Physiotherapieverband / Bundesverband über die Verlängerung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung schließt sich damit den Empfehlungen der Krankenkassenverbände an. Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 6. Januar 2021 wird die Regelung bis zum 31.03.2021 verlängert.