drei Schnelltests

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Testpflicht

Pflicht für betriebliche Testangebote auch in Physiotherapiepraxen. Das Bundesarbeitsministerium hat den betrieblichen Infektionsschutz in der Pandemie erweitert. UnternehmerInnen müssen MitarbeiterInnen ein Testangebot unterbreiten. Auch für Unternehmen in der Physiotherapie gilt diese Regel. MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sollen mindestens zweimal pro Woche ein Schnell- oder Selbsttestangebot erhalten. Die MitarbeiterInnen sind jedoch nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Heilmittelerbringer erhalten die Möglichkeit eine Erstattung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. Weitere Infos hier: Schnelltest in der Praxis Die rechtliche Grundlage der Maßnahme beruht auf einer Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) per Verordnung.

Blaues Verkehrsschild mit Fahrradsymbol

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Therapeuten-Workshop „Radfahren nach
Schlaganfall“

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe veranstaltet in Kooperation mit dem ZAR Bielefeld einen ganztägigen Workshop für Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten zum Thema „Radfahren nach Schlaganfall“. Am Samstag, 29. Mai 2021, geht es in Bielefeld darum, wie man Schlaganfall-Patienten Schritt für Schritt wieder an das Radfahren heranführen kann. Lähmungen und Taubheitsgefühle, Gleichgewichtsstörungen oder eine veränderte Wahrnehmung schrecken viele Betroffene davon ab, sich nach einem Schlaganfall wieder auf den Sattel zu wagen. „Das muss nicht sein“, sagt Christian Burmeister, „denn bei vielen Menschen lässt sich die Sicherheit langsam wieder aufbauen“. Der Hamburger ist Sportwissenschaftler und zertifizierter Radfahrlehrer. Seit den 1980er-Jahren gibt er Radfahrkurse, bildet Radfahrlehrer aus und gründete einen Verband, dem mittlerweile mehr als 40 ausgebildete Lehrer angehören. In seinem ganztägigen Workshop (von 9 bis 17 Uhr) für Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten am Samstag, 29. Mai 2021 in Bielefeld, wird es darum gehen, wie man Schlaganfall-Patienten Schritt für Schritt wieder an das Radfahren heranführen kann. Neben konzeptionellen, bewegungswissenschaftlichen Inhalten kommt die Praxis mit Übungen auf Rollern und Rädern nicht zu kurz. Veranstalter ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Kooperation mit …

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BewegtVersorgt

Trotz des gesundheitlichen Mehrwerts von regelmäßiger körperlicher Aktivität erfüllen 50-85 Prozent  der Menschen mit nichtübertragbaren Erkrankungen (NCDs) die (inter-)nationalen Empfehlungen nicht. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt BewegtVersorgt der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat zusammen mit verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems, wie dem VDB-Physiotherapieverband e.V., eine Versorgungskette zur Bewegungsförderung für Menschen mit NCDs entwickelt und möchte diese im nächsten Schritt in der Routinepraxis erproben. Langfristig gesehen soll die so entstandene Versorgungskette mit dem Schwerpunkt der verhaltensbezogenen Bewegungsförderung in die Regelversorgung des Gesundheitssystems überführt und dadurch nachhaltig verankert werden.   Die Grundidee der gemeinsam entwickelten Versorgungskette liegt in einer ärztlich-initiieren verhaltensbezogenen Bewegungsförderung, die in einem zweiten Schritt durch Bewegungsfachberufe, wie PhysiotherapeutInnen, intensiviert wird. Durch dieses Vorgehen möchte man das Ziel einer langfristigen Verhaltensänderung der PatientInnen durch eine individuelle Bewegungsberatung erreichen und sicherstellen, dass körperliche Aktivität ein fester Bestandteil ihres Lebensstils wird. Zur modellhaften Umsetzung und Evaluation dieses innovativen Projekts (ab Sommer 2021) suchen die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg daher engagierte PhysiotherapeutInnen und Sport- und BewegungstherapeutenInnen in der Region Erlangen-Nürnberg-Fürth.   Das Mitwirken lohnt sich, da: eine hochaktuelle Thematik aufgegriffen wird, …

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Prio 2: Berlin impft
Therapeuten

Die Berliner Senatsverwaltung lädt aktuell Therapeuten mit der Prioritätsstufe 2 zur Impfung ein.  Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben nach der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 01.04.2021 § 3 Abs. 1 Nr. 5: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (…)“. Gem. der Begründung zu § 3 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV können unter medizinische Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Absatz 1 Nummer 5) neben Krankenhäusern, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren insbesondere auch Praxen von Heilmittelerbringern fallen, legt die Senatsverwaltung in einem Schreiben an den VDB-Physiotherapieverband dar. Anmeldeverfahren: Die Senatsverwaltung bittet alle Therapeuten, die sich impfen lassen möchten, um Kontaktangaben zum Unternehmen und MitarbeiterInnen per Mail an . Nach Eingang der Angaben versendet die Senatsverwaltung an die angegebenen Kontaktadressen die personalisierten Einladungen, mittels derer sich die MitarbeiterInnen Termine zur Durchführung einer Schutzimpfung in …

Parkinson-Patient mit Tremor in den Haenden

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Leben mit Parkinson

Frank Elstner beim digitalen Welt-Parkinson-Tag 2021 Frank Elstner im Gespräch mit Menschen, die wie er mit der Diagnose Parkinson leben – wer das live erleben möchte, kann sich unter www.welt-parkinson-tag.org kostenlos registrieren. Der digitale Welt-Parkinson-Tag wird am 14. April 2021 von 15 – 18 Uhr von der Parkinson Stiftung gemeinsam mit Partnern angeboten, um auf die Erkrankung und die Situation von Betroffenen aufmerksam zu machen. Patienten und deren Angehörige sowie andere Interessierte und Unterstützer der Stiftung haben außerdem Gelegenheit, sich bei Experten aus Medizin und Wissenschaft über aktuelle Fortschritte der Parkinson-Forschung zu informieren und Fragen dazu zu stellen. Die richtige Gestaltung der Wohnung für Menschen mit Parkinson ist ein weiteres Thema, an dem sich der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Parkinson Vereinigung sowie die Thiemann Stiftung beteiligen. Weitere Informationen: www.parkinsonstiftung.de

Smartphone mit Gesundheitsapp

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Gesundheits-Apps in der Therapie

TeilnehmerInnen für eine Online-Befragung gesucht. Silke Frey, Studentin der Hochschule Stralsund im Studiengang M.Sc. Gesundheitsökonomie sucht TeilnehmerInnen an einer Umfrage zum Thema Gesundheits-Apps auf Rezept im Rahmen ihrer Masterthesis und bitet um ihre Meinung zu den Chancen und Risken „digitalen Helfer“ in der Therapie. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym, freiwillig und unabhängig von Ihren bisherigen Erfahrungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zehn Minuten. Unter diesem Link gelangen sie zu der Umfrage: Digitale Gesundheitsanwendungen Kontakt: Silke Frey Studentin der Hochschule Stralsund im Studiengang M.Sc. Gesundheitsökonomie E-Mail:

Fragezeichen und Ausrufezeichen

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Kanzlerin kippt
Ruhetage

Angela Merkel teilt in einer Pressekonferenz die Rücknahme der Ruhetage mit. Bund und Länder haben in Ihrem Beschluss vom 22. März zwei sogenannte Ruhetage für Gründonnerstag und Ostersamstag definiert. Diese Maßnahme hat Bundeskanzlerin Merkel nun zurückgenommen. In einer Pressekonferenz am Mittag teilte die Kanzlerin den Entschluss, die Ruhetage nicht auf den Weg zu bringen, sondern zu stoppen, der Öffentlichkeit mit. Vorab fand eine kurzfristig einberufene Bund-Länder-Konferenz statt. Die Ruhetage seien in bester Absicht entschieden worden, erklärte Merkel, doch ein Fehler, da viele Fragen der Umsetzung in der Kürze der Zeit nicht gelöst werden konnten. Angela Merkel bat in der Pressekonferenz ausdrücklich für die Verunsicherung um Verzeihung und sagte: „Es ist einzig und allein mein Fehler“. Ein Fehler müsse als Fehler benannt werden und er müsse korrigiert werden. Insbesondere Arbeitgeber hatten in den letzten Stunden über die rechtliche Umsetzung der Maßnahme gerätselt. Nun dürfte mit der Rücknahme der Ruhetage wieder Ruhe einkehren. (dad)

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Hygienepauschale für Therapeuten weiterhin
unangemessen niedrig

Aktuell liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Dritten Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vor. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und dem weiterhin bestehenden erhöhten Schutzbedarf bei der Durchführung der therapeutischen Behandlungen soll die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fortgeführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beziffert im Referentenentwurf die Erstattung der erhöhten Hygienekosten für Heilmittelerbringer weiterhin auf 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung. Damit bleibt die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für die gestiegenen Hygienekosten im Heilmittelbereich unangemessen niedrig und nicht kostendeckend. Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen voraussichtlich je eine Million Heilmittelverordnungen Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Quartal. In Kraft treten soll die Verordnung am 1. April 2021. (dad)

Preis und Wert in einer Waage

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Keine Einigung:
Verhandlungen mit den Krankenkassen erneut
vertagt

Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit dem GKV-Spitzenverband gingen am 18. März 2021 in die nächste Runde. Die Verbände sind mit mehreren Kompromissvorschlägen auf die Kassen zugegangen. Ein Gegenangebot der Kassen steht jedoch weiter aus, sodass im Ergebnis ein neuer Verhandlungstermin in der nächsten Woche vereinbart werden musste. Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für eine angemessene Vergütung und eine gute Patientenversorgung einsetzen. Allerdings wird der Unmut unter den beteiligten Verbänden und der gesamten Branche weiter wachsen, wenn es nicht bald zu einer Lösung kommt.

Baukloetze mit der Aufschrift RULES

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Heilmittel:
G-BA verlängert
Corona-Sonderregeln

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen über den 31. März 2021 hinaus verlängert. Im Bereich Heilmittel bezieht sich die Verlängerung auf Regelungen im Entlassmanagement, die Gültigkeit der Heilmittel-Verordnung bei Leistungsunterbrechung, Folgeverordnung und Videobehandlung. Krankenhausärztinnen und Ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements für die Dauer von bis zu 14 Tagen Heilmittel verordnen. Die Maßnahme gilt bis Ende der epidemischen Lage. Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Gilt bis 30. September 2021. Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Gilt bis 30. September 2021. Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von …