Wuerfel mit dem Aufdruck Newsauf einer Zeitung mit

Autor: VDB Physiotherapieverband

Weiterentwicklung der Physiotherapie

Die Beratung über das GVWG am 21.5.2021 wurde abgesagt. Weitere Infos hier: Link Bundestag Am Freitag berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und die Verlängerung der Modellklausel. Darüber hinaus bereitet das BMG einen Referentenentwurf zur Reform und Modernisierung der Ausbildungen in den Berufen der Physiotherapie vor.   „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken.“ Dieser Satz stammt aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Umgesetzt hat die Regierung ihre Zielvereinbarung nicht – doch scheint kurz vor dem Ende der Legislaturperiode der entgleiste Zug  wieder an Fahrt aufzunehmen. Am 21. Mai berät der Bundestag in zweiter und dritter Beratung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Spannend wird der Termin, da hier über Stillstand oder Weiterentwicklung der Therapieberufe im Hinblick der Akademisierung beraten wird. Verlängerung der Modellklausel Kurz zum Sachverhalt: Der Gesetzesentwurf  GVWG enthält eine Verlängerung der Modellklausel für fünf Jahre zur Erprobung akademischer Ausbildungen in den Therapieberufen. Die Regierung verschiebt damit eine Entscheidung über eine regelhafte Einführung einer primärqualifizierenden akademischen Ausbildung in die übernächste Legislaturperiode. Der Bundesrat …

Autor: VDB Physiotherapieverband

FIBO und TheraPro
kooperieren im Bereich Gesundheit

Foto: FIBO Ausbau der Partnerschaft im Rahmenprogramm Die FIBO und die TheraPro bauen ihre Partnerschaft aus, informieren beide Veranstalter in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ziel sei eine noch engere Verzahnung von gesundheitsorientierter Fitness, Physiotherapie und Rehabilitationssport, um die Branche als Ganzes zu stärken. Damit baut die FIBO, die in diesem Jahr vom 4. bis 7. November stattfindet, ihr Angebot im Bereich Gesundheit aus und vereint die wichtigsten Branchenakteure. Die TheraPro, die in diesem Jahr online als TheraPro Kompakt vom 1. bis 2. Oktober und nächstes Jahr vom 28. bis 30. Januar 2022 in Stuttgart stattfindet, erweitert ihr Partnernetzwerk um die Expertise im internationalen Fitnessmarkt. Weiterbildung im Fokus Bereits seit letztem Jahr arbeiten die Fachmesse für Therapie, Rehabilitation und Prävention und die Internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit zusammen, um neue Zielgruppen für die Fitnessbranche und die Physiotherapie zu erschließen. Nun werden beide auch Partner beim Rahmenprogramm. Das Thema Weiterbildung sei für die Zielgruppen aus dem Gesundheitsbereich fundamental, so die Veranstalter. Viele therapeutische Einrichtungen verfügten bereits über angeschlossene Fitnesscenter, viele Fitnessstudios setzten zusätzlich auf therapeutische Angebote. …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Drittes
Digitalisierungsgesetz

Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Meldung mit. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Regelungen im Überblick: Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert. Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die …

Kleingeld, Taschenrechner und Graduiertenhut

Autor: VDB Physiotherapieverband

Stipendium an Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Die IST-Hochschule vergibt zum Wintersemester 2021 ein Stipendium für den dualen Bachelor-Studiengang „Management im Gesundheitswesen“ an einen Arbeitgeber, informiert die Hochschule in einer Pressemitteilung. Bewerbungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Organisationen des Gesundheitswesens werden ab sofort entgegengenommen. Die IST-Hochschule vergibt zum Wintersemester ein Stipendium an einen Arbeitgeber, der einen dual Studierenden der Fachrichtung „Management im Gesundheitswesen“ anstellt – die monatlichen Studiengebühren werden für alle sieben Semester übernommen, was einem Wert von rund 14.000 Euro entspreche. Das duale Studium „Management im Gesundheitswesen“ dauert sieben Semester, ist modular aufgebaut und mit über 50 Prozent gesundheitsspezifischen Inhalten passgenau auf die Gesundheitswirtschaft ausgerichtet. Umfassendes betriebswirtschaftliches und managementbezogenes Wissen bereitet die Studierenden intensiv auf verantwortungsvolle Tätigkeiten im Gesundheitsmanagement vor, so die IST-Hochschule. Das Fernstudium gebe den Studierenden die Freiheit, sich Lernzeiten in eigener Verantwortung einzuteilen und das hohe Maß an Flexibilität ermögliche Gesundheitseinrichtungen eine praxisorientierte Ausbildung der Studierenden mit kontinuierlichen Präsenzzeiten im Betrieb. Arbeitgeber, die auf der Suche nach motivierten Mitarbeitern sind und selbst ihre Nachwuchskräfte ausbilden möchten, können sich um das Stipendium bewerben. Bei der Suche nach einem passenden …

Online Survey steht auf einem weißen Blatt Papier

Autor: VDB Physiotherapieverband

Umfrage zur
interprofessionellen
Zusammenarbeit

Luisa Mayer, Ergotherapeutin und Studentin im Masterstudiengang Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim erfasst im Rahmen einer Masterarbeit die Umsetzung der interprofessionellen Zusammenarbeit in der neurologischen Akutversorgung in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) aus Sicht von Ärzt*innen, Pfleger*innen sowie Ergo-, Physio- und Sprachtherapeut*innen/Logopäd*innen. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten sucht Luisa Mayer Teilnehmer für eine Online-Befragung. Den Fragebogen können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.soscisurvey.de/interprofneuro/?q=Interprof_Neuro_Verbaende    

rotes Paragraphensymbol

Autor: VDB Physiotherapieverband

Quarantäne – wann
besteht ein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (lfSG) setzt einen Verdienstausfall voraus. Im Rahmen einer Pandemie treffen Behörden amtliche Anweisungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Im Infektionsfall ordnen Gesundheitsämter Absonderungen an, Tätigkeitsverbote, Schließungen oder Betretungsverbote von Einrichtungen. In der Folge kommt es für die Beschäftigten zu erheblichen Verdienstausfällen. Das Infektionsschutzgesetz sieht für diese Fälle eine Entschädigung vor. Das klingt zunächst gut. Doch in der praktischen Anwendung der Ansprüche stellt sich die Rechtslage nicht eindeutig dar. Eine behördliche Anweisung garantiert noch keine Entschädigung. Deutlich formuliert VDB-Bundesjustiziar Dr. Philipp Groteloh: „Ob Ansprüche aus Paragraph 56 IfSG bestehen, wenn ein Mitarbeiter abgesondert wird, ist vollkommen offen.“ Die Voraussetzung für den Anspruch nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz (lfSG) setzt einen Verdienstausfall voraus. Dieser liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Weist das Gesundheitsamt eine Quarantäne für eine Kontaktperson ohne Krankheitssymptome an, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Aber  – und nun wird es kompliziert – liegt in diesem Fall eine vorübergehende Verhinderung gemäß § 616 BGB vor, solange …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Corona-Bonus für MitarbeiterInnen

Für ArbeitgeberInnen, die MitarbeiterInnen für in der Pandemie geleistete Arbeit besonders honorieren möchten, besteht die Möglichkeit einen sogenannten Corona-Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat den dafür vorgesehenen Auszahlungszeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 20021 verlängert. Ursprünglich lief der Auszahlungszeitraum am 31.12.2020 ab. Eine Aufteilung der Gesamtsumme in Teilzahlungen ist möglich. Die Verlängerung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtsumme von 1.500 Euro. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer aller Branchen.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Medizinische
Kinderschutzhotline

Telefonisches Beratungsangebot für Fachpersonal bei Kinderschutzfragen. Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein kostenfreies Beratungsangebot für Fachkräfte der Heilberufe, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit. Sie ist rund um dir Uhr erreichbar bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung und medizinischen Kinderschutzfragen. Die Hotline bietet bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, vertrauliche (auf Wunsch anonyme) kollegiale Beratung durch ÄrztInnen mit Fachexpertise im Kinderschutz. Angeboten wird die medizinische Kinderschutzhotline von der Klinik für Kinder-und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Universitätsklinikum Ulm in Kooperation mit den DRK Kliniken Westend, Berlin. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Medizinische Kinderschutzhotline Tel.: 0800 192 1000 Weitere Infos hier: Flyer_Medizinische_Kinderschutzhotline_020321

drei Schnelltests

Autor: VDB Physiotherapieverband

Testpflicht

Pflicht für betriebliche Testangebote auch in Physiotherapiepraxen. Das Bundesarbeitsministerium hat den betrieblichen Infektionsschutz in der Pandemie erweitert. UnternehmerInnen müssen MitarbeiterInnen ein Testangebot unterbreiten. Auch für Unternehmen in der Physiotherapie gilt diese Regel. MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sollen mindestens zweimal pro Woche ein Schnell- oder Selbsttestangebot erhalten. Die MitarbeiterInnen sind jedoch nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Heilmittelerbringer erhalten die Möglichkeit eine Erstattung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. Weitere Infos hier: Schnelltest in der Praxis Die rechtliche Grundlage der Maßnahme beruht auf einer Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) per Verordnung.

FFP2 Masken in den Farben gruen, gelb weiß und rot

Autor: VDB Physiotherapieverband

Infektionsschutzgesetz: FFP2-Maske bundesweit Pflicht in
Physiotherapiepraxen

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz regelt in Paragraph 28b bundesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen. Medizinische Behandlungen in Heilmittelpraxen finden weiterhin statt. Lediglich die FFP2 Maske wird in der Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Grundsätzlich untersagt die neue Regelung – ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner – die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist. Ausgenommen sind davon unter anderem Dienstleistungen, die medizinischen und therapeutischen Zwecken dienen. Bitte berücksichtigen sie auch die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Länder und Landkreise. (dad) Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html