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Klage gegen Teile des Schiedsspruchs:
Begründung eingereicht
Verbände reichen Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs ein. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam ihre Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. In dieser Begründung erläutern die beiden Verbände ausführlich, welche formalen und inhaltlichen Fehler sie in Teilen des Schiedsspruchs vom 8. März 2021 sehen. In dem Schiedsspruch hatte die Schiedsstelle unter anderem eine Erhöhung der physiotherapeutischen Vergütungssätze um 1,51 Prozent festgesetzt. Dabei ging es noch nicht um eine Anhebung der Preise auf ein Niveau, das eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht. Die 1,51 Prozent sollten eine Kompensation der Kostensteigerungen darstellen, die in den Physiotherapiepraxen zwischen Juli 2019 und März 2021 entstanden sind. Die Höhe dieser Kompensation erachten die beiden Verbände IFK und VDB jedoch als unverhältnismäßig niedrig und haben sich deshalb zu einer gemeinsamen Klage entschlossen. In der nun eingereichten Klagebegründung kritisieren sie zum einen, dass die Kostensteigerungen im ersten Quartal 2021 bei der Kalkulation der 1,51 Prozent vollständig außer Acht gelassen wurden. Außerdem beklagen sie die Ermittlung der Steigerung der Sach-, Personal- und Betriebskosten. Das Ergebnis der Berechnung …









