Monate: August 2026

Das steht auf dem Spiel:

📣 Blankoverordnung: 59,41 € pro Verordnung auf Kosten einer fragwürdigen Auslegung Ein Stichtag, zwei Lesarten, ein handfester finanzieller Unterschied für jede einzelne Praxis. Worum es geht: Der Streitpunkt Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden? Die Antwort entscheidet, ob eine Verordnung 59,41 Euro wert ist oder nicht. Was im Gesetz steht § 125a Abs. 2: Eine Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung darf grundsätzlich nicht vereinbart werden. Ausnahme: Hat die Heilmittelversorgung bereits vor dem 30. Juli 2026 begonnen, wird sie von der Krankenkasse vergütet. Was die Gesetzesbegründung dazu sagt Auf Seite 118 wird konkretisiert, wann eine Versorgung als „begonnen“ gilt, zum Beispiel durch die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins. Nicht durch den tatsächlichen Behandlungsbeginn. Zwei Lesarten, ein Konflikt Für den VDB ist das eindeutig: Wurde der Termin bis spätestens 29. Juli vereinbart, ist die Pauschale abrechenbar, unabhängig davon, wann die erste Behandlung tatsächlich stattfindet. Der GKV-Spitzenverband sieht das anders. Er stellt auf den ersten Behandlungstag ab. Liegt dieser nach dem 29. Juli, soll die Pauschale nicht mehr abrechenbar sein, selbst wenn der Termin längst vereinbart …