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Ergebnisse der
Bund-Länderkonferenz – was müssen Therapeuten nun beachten?
Am 10.08. 2021 fand eine weitere Bund-Länderkonferenz statt. Im Fokus stand der Aufruf an die Bevölkerung zur zügigen Impfung und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Was ändert sich für Therapiepraxen? Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft. Wichtig für alle Physiotherapiepraxen mit angeschlossenen Fitness-Studios: Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines …









