Monate: Juli 2026
GKV-BStabG ist in Kraft getreten
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist in Kraft getreten. Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale bei Blankoverordnungen Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. Was ab jetzt gilt: Für alle Blankoverordnungen, die ab dem 30. Juli ausgestellt werden, entfällt die Pauschale bei der Abrechnung. Für alle am 29. Juli 2026 schon begonnenen Blankoverordnungen besteht weiterhin Anspruch auf die versorgungsbezogenen Pauschale. Was heißt „begonnen“: Nach juristischer Auffassung der Physiotherapie– und Ergotherapieverbände ist die betreffende Pauschale für alle Verordnungen abrechnungsfähig, bei denen bereits vor dem Inkin Kraft treten am 30. Juli 2026 ein Behandlungs– bzw. Diagnostiktermin vereinbart wurde. Der GKV-Spitzenverband vertritt hingegen die Auffassung, dass die Pauschale ausschließlich für Verordnungen zu zahlen sei, deren erste Behandlungs- und Diagnostikleistungr vor dem Stichtag 30. Juli 2026 lieget. Dieser Auslegung schließen sich die physio- und ergotherapeutischen Verbände nicht …

