Monate: Dezember 2022

Der Schiedsspruch – die Physiotherapieverbände informieren live.

Online Veranstaltung Was ändert sich bei der Vergütung? Wann kommen die neuen Preislisten? Gibt es weitere Neuerungen? Im Live-Gespräch informieren VPT, IFK und VDB über die mit dem Schiedsspruch vom 13.12.22 beschlossene Vergütungserhöhung. Eine Infoveranstaltung für die ganze Branche Über den erfreulichen Schiedsspruch haben wir bereits berichtet. Jetzt folgt mit dem Live-Talk ein Infoabend, an dem wir alle Physiotherapeut*innen mit Hintergrundinformationen versorgen und die wichtigsten Entscheidungen des Schiedsverfahrens noch einmal kompakt aufbereiten wollen. Termin: Mittwoch, den 19.12. / 19.00 Uhr Ort: Facebook Live-Video Teilnehmer: Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer IFK) Marcus Troidl (Bundesvorsitzender VDB) Hans Ortmann (Bundesvorsitzender VPT) Moderation:     Thomas Ramm (Bundesgeschäftsführer VPT) Schalten Sie auf jeden Fall ein, wenn Sie sich rundum zum Thema informieren möchten. Die Veranstaltung richtet sich an alle Physiotherapeut*innen und ist selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

Monate: Dezember 2022

Vergütungserhöhung

Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023 Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg …

Monate: Dezember 2022

Pflicht Arbeitszeiterfassung

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, liegen nun die Entscheidungsgründe für den Beschluss vor. Die wesentlichsten Punkte sind: 1. Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Folglich besteht die Zeiterfassungspflicht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Arbeitgeber müssen auch stichprobenartig prüfen, ob die Arbeitnehmer das System der Arbeitszeiterfassung nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen. Zudem stellt das BAG fest, dass es möglich ist, die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren. In der Unternehmenspraxis bietet sich hierfür eine entsprechende Richtlinie sowie – in den mitbestimmten Unternehmen – eine Betriebsvereinbarung an, in denen das Verfahren zur Zeiterfassung verbindlich geregelt ist und die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Nutzung des Zeiterfassungssystems verpflichtet. 2. Form der Arbeitszeiterfassung bisher nicht vorgegeben Solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat, kann unter anderem die Form des Systems frei festgelegt werden. Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern …

Monate: Dezember 2022

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern wird aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat am 06. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern ab dem 10. Dezember 2022 aufzuheben. Dazu wird die 17. BayIfSMV geändert und im Übrigen bis zum 20. Januar 2023 verlängert. Sobald der rechtsverbindliche Text der Änderungsverordnung feststeht, stellen wir den neuen Inhalt im vorliegenden Artikel dar. Nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird sich außer der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV einstweilen nichts ändern. Die landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen werden in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt. Sie konkretisiert die bundeseinheitlichen Maßnahmen und trifft eigenständige Maßnahmen aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Den offiziellen Wortlaut der 17. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt. Man muss sie im Zusammenspiel mit dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lesen . Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen der 17. BayIfSMV. Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen § 1: Die Verordnung empfiehlt, freiwillig allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein Personenmindestabstand von 1,5 m, ausreichende Belüftung und das Tragen von Masken in Innenräumen. Betriebe, Einrichtungen und …

Monate: Dezember 2022

Mitgliederversammlung LV Hessen

Im November fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung des VDB Hessen in Alsfeld statt. Am Vormittag konnte der Vorsitzender Frank Börner 25 Teilnehmer zu einer Fortbildung „Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie“ begrüßen. Unter der bewährten Leitung des erfahrenen Dozenten des Abrechnungszentrum OPTICA, Herrn Jens Danzeisen, wurden die Teilnehmer in Themen der digitalen Abrechnung, Videobehandlung, E-Rezept und zukünftigen Praxis- und Heilmittelausweis, eingeführt. Der Nachmittag stand nach einem gemeinsamen Mittagessen ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung unseres hessischen Verbandes. Als besonderen Ehrengast konnte Frank Börner neben unseren Landes- Ehrenvorsitzenden Karl Heinz Engel auch den Bundesvorsitzenden des VDB Marcus Troidl aus Berlin begrüßen. In seinem Grußwort und Vortrag ging Marcus Troidl insbesondere auf die bevorstehende gesetzliche Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Berufen der Physiotherapie ein. Der Bundesvorsitzende betonte ausführlich die Präferenzen.