Bund und-Länder haben in einer Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen Öffnungsfahrplan aus der Pandemie beschlossen.
Kurz und Knapp zusammengefasst: Bis zum 20. März sollen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in drei Stufen zurückgenommen werden. Die erste Stufe betrifft private Zusammenkünfte. Geimpfte und Genese dürfen sich wieder ohne personelle Obergrenze treffen. Vorausgesetzt es ist keine ungeimpfte Person dabei. Da diese einer besonderen Gefährdung unterliegen, bleiben die bestehenden Einschränkungen für Nicht-Geimpfte zunächst bis zum 19. März bestehen. Anders beim Einzelhandel, der soll für alle Personen ohne Kontrollen aber mindestens mit einer medizinischen Maske zugänglich sein. Empfohlen wird eine FFP2 Maske.
In der zweiten Stufe dürfen ab dem 4. März auch ungeimpfte Personen Restaurants (3-G-Regel) besuchen und Übernachtungsmöglichkeiten nutzen. Allerdings besteht Testpflicht. Clubs werden mit der 2G + Regel geöffnet.
Ab dem 20. März entfallen alle weitreichenden Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern es zulasse. Auch die verpflichtende Homeoffice- Regelung fällt weg. Arbeitgeber können aber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern die Homeoffice-Regelung im Sinne des Infektionsschutz weiterführen.
Das Tragen von Masken als Basisinfektionsschutzmaßnahme bleibt.
Trotz aller Öffnungsschritte kommt die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie geplant. Ab dem 15. März haben Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest dem Arbeitgeber vorzulegen. Im Beschluss legten die Teilnehmer der Bund-Länder-Konferenz fest, dass die Gesundheitsminister ein Ermessen bei der Umsetzung haben und ein Betretungsverbot die letzte Stufe darstelle. Daher werde es nicht flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gelte das Opportunitätsprinzip.
Wer finanziell in Not geraten ist, erhält weiterhin Wirtschaftshilfe. Das Kurzarbeit wird über den 31. März verlängert und auch die Überbrückungshilfe IV sowie die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden bis zum 30. Juni verlängert.
Wichtig auch: Die Delegation der Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus auf das Paul-Ehrlich Institut und Robert-Koch-Institut entfällt. (dad)