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PKV verlängert
Hygienepauschale bis
30. September

Der Verband der Privaten Krankenversicherung informiert über eine Verlängerung der Pandemie-Sonderregeln in der Heilmittelbranche.  Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten befristet bis zum 30. September die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der PatientInnen werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (Quelle: PKV-Newsletter)

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Verhandlungen
Bundesrahmenvertrag, Schiedsstelle und
attraktives Berufsbild

Austausch der Verbände mit den heilmittelpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU, SPD und FDP. Am 21. Juni 2021 haben sich IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband (VDB) und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit den heilmittelpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU, FDP und SPD ausgetauscht. Hauptthema waren die Verhandlungen der maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband zum Bundesrahmenvertrag. Dabei machten die politischen Entscheidungsträger deutlich, dass die bisherige Umsetzung aus ihrer Sicht nicht vollständig dem Willen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) entspricht. Im Gespräch mit Dr. Roy Kühne (CDU), Bettina Müller (SPD) und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) berichteten die Verbände über den aktuellen Stand der Rahmenvertragsverhandlungen, die Schiedsverfahren und die dringend notwendigen Veränderungen in den Berufen der Physiotherapie. Insbesondere die unzureichende Umsetzung der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgeschriebenen deutlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer wurde intensiv diskutiert. Denn diese Verbesserungen lassen weiter auf sich warten. Grund dafür ist, dass die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielen konnten, weil der GKV aus Sicht der Verbände kein auch nur annähernd akzeptables Angebot unterbreitete. Bis jetzt brachte auch das anschließende Schiedsverfahren …

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Informationsportal der BZgA zum Thema
Klimawandel, Hitze und Gesundheit

Der Klimawandel wirkt sich auf die Gesundheit aus. Der Klimawandel beeinflusst die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, teilt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Bundesministerium für Gesundheit in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Darum sei es wichtig, das Wissen über Anpassungs- und Schutzmöglichkeiten für sich selbst und andere zu stärken. Aus diesem Grund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) das Informationsportal www.klima-mensch-gesundheit.de erstellt. Auf der neuen Website finden BürgerInnen qualitätsgeprüfte und unabhängige Informationen, wie sie Hitzebelastungen vorbeugen können. Darüber hinaus erhalten Fachpersonen Informationen, um Lebenswelten hitzetauglich zu gestalten und Menschen gezielt in ihrer alltäglichen Umgebung anzusprechen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Klimawandel stellt uns auch im Gesundheitsschutz vor erhebliche Herausforderungen. Gerade ältere Menschen kommen mit anhaltend hohen Temperaturen nicht gut zurecht. Wir sehen leider mittlerweile auch im August eine Übersterblichkeit. Angesichts von 4200 durch Hitze beeinflusster Todesfälle im vergangenen August brauchen wir geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Das Wissen um den Zusammenhang von Klimawandel und Gesundheit muss Alltagswissen werden. Das Portal ist hierfür ein wichtiger Schritt. …

Liste mit gruenen Haken

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Langfristiger
Heilmittelbedarf für
weitere Diagnosen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Patientinnen und Patienten mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss folgende Krankheitsbilder hinzu: Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems) Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion) blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica) Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes) Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta) angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten schwere Verbrennungen oder Verätzungen Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft.  

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Einige
Corona-Sonderregeln bis 30. September 2021
verlängert

Bundestag stellt weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag am 11. Juni weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Meldung mit. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf, informiert der G-BA. Ziel sei es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen seien, so der G-BA. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, werde er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten. So stehe z. B. die telefonische Krankschreibung am 17. Juni 2021 auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums. Für Heilmittelerbringer interessant: Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis …

Wuerfel auf Kleingeld mit der Aufschrift Bonus

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Corona-Bonus noch
einmal verlängert

Einen finanziellen Zuschuss für besonders gefordertes Personal in der Pandemie – das ist die Idee für den sogenannten Corona-Bonus. Diese Idee hat die Bundesregierung im Rahmen der Steuergesetzgebung umgesetzt. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Der Auszahlungszeitraum wurde nun bis Ende März 2022 verlängert. Ursprünglich führte die Bundesregierung die Regel im Frühjahr 2020 ein und wollte vor allem systemrelevantes Personal belohnen. Da im Steuerrecht aber nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in allen Branchen. Auch die Auszahlungsfrist wurde mehrfach verlängert – zunächst bis Ende 2020, dann Mitte 2021 und nun gilt die Regel bis Ende März 2022. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern mehrere Teilzahlungen auszahlen. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtsumme von 1500 Euro nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus ist die Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungspflichtbefreiung, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden muss. Eine ohnehin vertraglich vereinbarte Prämie muss normal versteuert und der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden. (dad)

Eine Gruppe wandert im Wald

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Wandern für Körper,
Seele, Geist

DWV-Gesundheitswanderführer® Vom Deutschen Wanderverband ausgebildete DWV-Gesundheitswanderführer*innen® bringen Menschen nachhaltig in Bewegung und sorgen damit für mehr Gesundheit für Körper, Seele und Geist. Am Wochenende wurde der 1000. DWV-Gesundheitswanderführer® zertifiziert, informiert der Deutsche Wanderverband in einer Pressemitteilung. Die Ausbildung zum / zur DWV-Gesundheitswanderführer*in entwickelte der Deutsche Wanderverband (DWV) gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, Fachbereich Physiotherapie. Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen Mit dem DWV-Gesundheitswandern©, das der Deutsche Wanderverband (DWV) bereits 2008 gemeinsam mit der Universität Osnabrück entwickelte, setzte der Verband einen neuen Trend. „Die Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen findet sich heute in diversen Angeboten, vom Achtsamkeitswandern bis hin zum Waldbaden. Der Deutsche Wanderverband war in Deutschland die erste Institution, die Wandern und Gesundheit gezielt miteinander kombiniert hat“, so Ute Dicks, Geschäftsführerin des DWV. Die positive Wirksamkeit auf die Gesundheit des DWV-Gesundheitswanderns© ist inzwischen in drei Studien des Instituts für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung ILUG an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der SRH Hochschule für Gesundheit in Karlsruhe nachgewiesen. Deshalb ist das Programm bei den gesetzlichen Krankenversicherungen präventionsanerkannt und wird beispielsweise auch bei Gesundheitsreiseangeboten eingesetzt. Das Bewegungsprogramm …

Bunte Post-It Zettel mit Fragezeichen

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Schulgeld in den
Therapieberufen

Welche Maßnahmen planen SPD und CDU  gegen den Fachkräftemangel in der Physiotherapie in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landespolitiker Julian Barlen, MdL, SPD und Sebastian Ehlers, MdL, CDU geben auf Nachfrage der Therapie + Praxis Auskunft. T+P: 1. Herr Barlen, Herr Ehlers,  als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD und CDU Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sind sie an maßgeblichen Entscheidungen auf Landesebene beteiligt. Auf Bundesebene haben die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD in der Koalitionsvereinbarung 2018  die Abschaffung der Schulgelder in den Gesundheitsfachberufen festgelegt. Leider wurde diese Vereinbarung bis heute nicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Warum wird das Schulgeld in den Gesundheitsberufen PhysiotherapeutIn und MasseurIn in Mecklenburg-Vorpommern nicht abgeschafft? Julian Barlen MdL, Sprecher für Gesundheitspolitik / SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Foto: Susi Knoll Julian Barlen, SPD: In Mecklenburg-Vorpommern ist die Ausbildung an den staatlichen Schulen schon heute komplett kostenfrei und über die Landesgrenzen hinaus anerkannt. Die Ausbildung an den privaten Schulen im Land wird staatlich gefördert, um das Schuldgeld zu reduzieren. Unser Ziel ist aber – und darauf zielt Ihre Frage ja zu Recht ab -, dass die Ausbildung an allen Ausbildungsstandorten …

Das Bild zeigt Mund-Nasenschutz-Masken und FFP2 Masken

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Maskenpflicht in
Therapiepraxen auch für Geimpfte und Genesene

Die Maskenpflicht in Therapiepraxen besteht weiterhin – auch für Geimpfte und Genesene. Doch ändert sich bei sinkenden Infektionszahlen die Maßgabe für Patienten.   Die aktuellen Regeln zusammengefasst: Die FFP2 Maske ist in einer Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 100 und der Landkreis oder die Stadt hebt die Bundesnotbremse auf, gilt der BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021. BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021 zur Maskenpflicht „Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patienten ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig. Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes …

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Beschluss zur
Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung abgesagt

Die abschließende Beratung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)am 21.05.2021 im Bundestag wurde abgesagt. Eine Begründung liegt nicht vor. Mit der Absage entfallen Entscheidungen über acht Anträge. Es liegt unter anderem ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ vor. Der Gesetzesentwurf GVWG legt eine Verlängerung der Modellklausel für eine regelhafte akademische Ausbildung in den Therapieberufe um weitere fünf Jahre fest. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht und befürwortet in einer Stellungnahme lediglich eine Verlängerung bis 2022. Update: Die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs steht nun auf der Tagesordnung der 234. Sitzung im Bundestag am 11. Juni. (dad)