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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz enttabuisieren

Pflege- und Betreuungspersonal oft von sexueller Belästigung und Gewalt betroffen Wie viele Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben bereits sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt durch Menschen, die von ihnen beruflich betreut und gepflegt werden? Das hat eine aktuelle Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) untersucht. Erforscht wurde auch, welche Formen sexueller Belästigung und Gewalt vorkamen und welche Branchen besonders häufig betroffen sind.   Verbreitung, Häufigkeit und Folgen ermitteln Befragt wurden 901 Beschäftigte aus 60 Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ziel war es, differenziertes Wissen zu erhalten über die Verbreitung sexueller Belästigung und Gewalt, die von Patienten und Patientinnen, Klienten und Klientinnen oder Bewohnern und Bewohnerinnen sowie deren Angehörigen ausgeht. Neben der Frage, wie oft diese vorkommt, stand auch die Frage im Mittelpunkt, was für Folgen das für die Beschäftigten hat. Bei der Befragung wurden nonverbale, verbale und körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt unterschieden. 62,5 Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal nonverbale sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt zu haben. 67,1 Prozent hatten …

Boxerfaust gegen das Coronavirus.

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Ergebnisse der
Bund-Länderkonferenz – was müssen Therapeuten nun beachten?

Am 10.08. 2021 fand eine weitere Bund-Länderkonferenz statt. Im Fokus stand der Aufruf an die Bevölkerung zur zügigen Impfung und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Was ändert sich für Therapiepraxen? Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft. Wichtig für alle Physiotherapiepraxen mit angeschlossenen Fitness-Studios: Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines …

Taschenrechner, Block und eine Tasse Kaffee

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Abgabefrist
Steuererklärung

In diesem Jahr ist der letzte Abgabetermin für die Steuerklärung der 1. November. Grundsätzlich soll die Steuererklärung für das Vorjahr bis Ende Juli beim Finanzamt vorliegen. In diesem Jahr hat der Steuerzahler bis zum 1. November Zeit. Wer einen Steuerberater beauftragt, dessen Frist verlängert sich sogar bis zum 31. Mai 2022. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie verlängerte der Gesetzgeber die Erklärfristen um drei Monate. Eine Steuererklärung einreichen müssen alle Steuerzahler, die zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten haben, die mehr als 410,00 Euro betragen. Das gleiche gilt für Steuerzahler, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Das ist  der Fall, wenn eine Entschädigung wegen behördlich angeordneter Quarantäne gezahlt wurde, oder weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren. Die Zahlungen werden als Lohnersatzleistungen bezeichnet, die zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen (Progressionsvorbehalt). Dieser Lohnsteuerabzug wird nicht durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern wird im Zuge der Steuererklärung nachgeholt.

Trauriger Mann

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Hochwasserkatastrophe:
telefonische
Krisenberatung

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet Beschäftigten von Mitgliedsbetrieben im Hochwasserkatastrophengebiet eine telefonische Krisenberatung an. Eine Flutkatastrophe ist eine Extremsituation, die eine psychische Krisensituation auslösen kann.  Wer von der Hochwasserkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen betroffen ist und in einem BGW Mitgliedsbetrieb arbeitet, kann eine kostenfreie telefonische Krisenberatung in Anspruch nehmen. „Die telefonische Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention durch erfahrene PsychtherapeutInnen“, informiert die BGW auf ihrer Website. Es können bis zu fünf Termine telefonischer Einzelberatung in Anspruch genommen werden. Mehr Infos hier: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Psyche-und-Gesundheit/Flutkatastrophe-Telefon-Krisenberatung_node.html  

Buntstife mit einer Sprechblase auf der steht your opinion matters

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Umfrage zur
psychosozialen
Arbeitsbelastung in
Therapieberufen

Befragung über die psychosoziale Arbeitsbelastung (PSA) in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Vier Studentinnen an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim führen eine Befragung im Rahmen ihres Masterstudiengangs Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie über die psychosoziale Arbeitsbelastung (PSA) in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie durch. Die Durchführung des Projektes erfolgt unter der Leitung von Herr Prof. Dr. B. Borgetto, Herr Prof. Dr. A. Schäfer und Herr M. Köhler M.Sc.. Um möglichst viele aktive Therapeut:innen aus der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie zu erreichen, bitten Katharina Anders, Lea Bürkle, Alexandra Djuric, Hedwig Lembcke, Irini Tsangaveli um Ihre Hilfe und Teilnahme an einer Umfrage zum Thema. Die Umfrage findet ihr hier: https://www.soscisurvey.de/PSATherapie/ Die Umfrage dauert nicht länger als 15 Minuten und wird bis Ende Oktober online sein. (red.)

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Weitere Hilfe für vom Hochwasser betroffene Heilmittelpraxen

Der GKV Spitzenverband informiert über weitere Hilfestellungen für vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen. Alle Infos hier: Hochwasserhinweise Heilmittel_Stand_28.07.2021 Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vgl. Fallgestaltung 4. des anliegenden Papiers), bittet der GKV- Spitzenverband, sich bei ihrem Berufsverband zu melden. Wichtig: Heilmittelpraxen die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse heilmittel@gkv-spitzenverband.de melden. Der GKV-Spitzenverband wird gemeinsam mit den Krankenkassen zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.    

Das Bild zeigt Hochwasser auf der Straße.

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Hochwasserhilfe

Physiotherapieverbände bündeln Hilfsaktion. Die vier Physiotherapie-Verbände bündeln ihre Hilfs- und Informationsangebote für betroffene Physiotherapiepraxen in den Hochwassergebieten und richteten eine Task Force  mit folgenden Zielen ein: Ermittlung des Bedarfs vor Ort, Koordination von konkreten Sach-, Organisations- und Finanzhilfen sowie die unbürokratische Unterstützung der KollegInnen in den Krisenregionen. Fortlaufend haben der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) die aktuelle Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten analysiert und regionale Rückmeldungen aus betroffenen Praxen gesammelt. Bereits seit vergangener Woche laufen konkrete Gespräche beispielsweise mit dem GKV-Spitzenverband, den ARGEn vor Ort sowie den Kostenträgern in den jeweiligen Regionen. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt  in einer schriftlichen Mitteilung die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; …

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REHACARE erst wieder 2022

Foto: MesseDüsseldorf, Constanze Tillmann Die Messe Düsseldorf hat sich in enger Absprache mit ihren Ausstellern und Partnern entschieden, die Weltleitmesse für Rehabilitation und Pflege dieses Jahr nicht durchzuführen, informiert die Pressestelle in einer Mitteilung. Die ursprünglich für den 6. bis 9. Oktober 2021 geplante REHACARE findet nun turnusgemäß im kommenden Jahr vom 14. bis. 17. September auf dem Düsseldorfer Messegelände statt. „Wir bedauern die Absage der diesjährigen REHACARE sehr, aber sie ist ein Treffpunkt für Menschen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind. Hier sind eine hohe Sensibilität und große Vorsicht geboten. Unter diesen speziellen Gegebenheiten kann die REHACARE ihrer Rolle als Leitmesse und Treffpunkt der Community rund um das Thema Rehabilitation und Pflege in diesem Jahr nicht gerecht werden. Gesundheit und Planungssicherheit aller Beteiligten haben für uns höchste Priorität“, erläutert Erhard Wienkamp, Geschäftsführer der Messe Düsseldorf. Die REHACARE dient vielen Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken als direkte Informationsquelle. Zur letzten Messe stellten sie einen großen Teil der Besucher. Auch zahlreiche Mitarbeiter der Aussteller gehören zu dieser Covid-19-Risikogruppe. Hannes Niemann, Director der REHACARE, blickt optimistisch …

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Physioverbände schreiben offenen Brief an die Politik

Kritik an der mangelnden Umsetzung des TSVG und den bisherigen Ergebnissen des Schiedsverfahrens. Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband (VDB) und Verband Physikalische Therapie (VPT) bewerten die Umsetzung der Vorgaben des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) für den Bereich der Physiotherapie und die bisherigen Ergebnisse des aktuellen Schiedsverfahrens als unzureichend. Nach Auffassung der maßgeblichen Verbände folgt die Entwicklung des Heilmittelbereichs nicht der vom Gesetzgeber vorgesehenen Richtung. Gleichzeitig sind die bisherigen Angebote des GKV-Spitzenverbandes zur dringend notwendigen Anhebung der Vergütung und zur neuen Leistungsbeschreibung nicht ausreichend, um die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen im Heilmittelbereich ausreichend zu verbessern. Deshalb haben sich die Verbände, neben ihren Anträgen im Rahmen des zweiten Schiedsverfahrens, in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister und den Ausschuss für Gesundheit gewandt. Die Forderungen sind eindeutig. Es braucht eine rechtmäßige Umsetzung des TSVG und damit eine adäquate Anpassung der Vergütung der Leistungen, die die Kosten einer wirtschaftlichen Praxisführung deckt und Gehälter der Beschäftigten in Anlehnung an den TVöD ermöglicht. Da die bisherige Preisfindung höchst unterschiedliche Bewertungen durch die Physiotherapieverbände und die Krankenkassen zeigte, ist mittelfristig eine Bewertung …

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PKV verlängert
Hygienepauschale bis
30. September

Der Verband der Privaten Krankenversicherung informiert über eine Verlängerung der Pandemie-Sonderregeln in der Heilmittelbranche.  Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten befristet bis zum 30. September die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der PatientInnen werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (Quelle: PKV-Newsletter)