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Corona-Bonus noch
einmal verlängert

Wuerfel auf Kleingeld mit der Aufschrift Bonus

Einen finanziellen Zuschuss für besonders gefordertes Personal in der Pandemie – das ist die Idee für den sogenannten Corona-Bonus. Diese Idee hat die Bundesregierung im Rahmen der Steuergesetzgebung umgesetzt. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Der Auszahlungszeitraum wurde nun bis Ende März 2022 verlängert.

Ursprünglich führte die Bundesregierung die Regel im Frühjahr 2020 ein und wollte vor allem systemrelevantes Personal belohnen. Da im Steuerrecht aber nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in allen Branchen. Auch die Auszahlungsfrist wurde mehrfach verlängert – zunächst bis Ende 2020, dann Mitte 2021 und nun gilt die Regel bis Ende März 2022. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern mehrere Teilzahlungen auszahlen. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtsumme von 1500 Euro nicht überschritten werden darf.

Darüber hinaus ist die Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungspflichtbefreiung, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden muss. Eine ohnehin vertraglich vereinbarte Prämie muss normal versteuert und der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden. (dad)