Autor: Thomas Wein
Corona-Impfung:
Physiotherapeuten zählen je nach Tätigkeit zur
Gruppe mit höchster oder hoher Priorität
Update 09.02.2021: Nach der aktualisierten Impfverordnung vom 08.02.2021 gehören nun auch Physiotherapeuten, die Patienten regelmäßig im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs betreuen, zu den Anspruchsberechtigten einer Corona- Schutzimpfung in der höchsten Prioritätsstufe: (Impfverordnung § 2 Nr. 3). „Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen… “ . (Quelle: Cornavirus-Impfverordnung 08.02.2021) In der Begründung zu § 2 konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit die anspruchsberechtigte Personengruppe: „Unter Absatz 1 Nummer 3 fallen beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer sowie Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung. Zudem zählen im ambulanten Bereich tätige Prüf- und Begutachtungskräfte der Medizinischen Dienste zu den Personen, die mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.“ (Quelle: CoronaImpfV_mit_Begruendung_080221(1)) Diese Änderung hatte der VDB-Physiotherapieverband in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerien der Länder angeregt. Wir freuen uns sehr über die Aufhebung der zuvor bestehenden Regelungslücke. Offener Brief: VDB BV Corona-Impf 190121 S.1 VDB BV Corona-Impf 190121 S.2 Auch wenn uns die Pandemie schon ewig vorkommt: Dass nach zehn Monaten ein Impfstoff zur …








