Ein Arzt zieht den Corona-Impfstoff in einer Spritze auf

Autor: Thomas Wein

Corona-Impfung:
Physiotherapeuten zählen je nach Tätigkeit zur
Gruppe mit höchster oder hoher Priorität

Update 09.02.2021: Nach der aktualisierten Impfverordnung vom 08.02.2021 gehören nun auch Physiotherapeuten, die Patienten regelmäßig im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs betreuen, zu den Anspruchsberechtigten einer Corona- Schutzimpfung in der höchsten Prioritätsstufe: (Impfverordnung § 2 Nr. 3).  „Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen… “ . (Quelle: Cornavirus-Impfverordnung 08.02.2021) In der Begründung zu § 2 konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit die anspruchsberechtigte Personengruppe: „Unter Absatz 1 Nummer 3 fallen beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer sowie Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung. Zudem zählen im ambulanten Bereich tätige Prüf- und Begutachtungskräfte der Medizinischen Dienste zu den Personen, die mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.“ (Quelle: CoronaImpfV_mit_Begruendung_080221(1)) Diese Änderung hatte der VDB-Physiotherapieverband  in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerien der Länder angeregt. Wir freuen uns sehr über die Aufhebung der zuvor bestehenden Regelungslücke. Offener Brief: VDB BV Corona-Impf 190121 S.1 VDB BV Corona-Impf 190121 S.2   Auch wenn uns die Pandemie schon ewig vorkommt: Dass nach zehn Monaten ein Impfstoff zur …

Maedchen und Vater beim Homeschooling

Autor: Thomas Wein

Anspruch auf
Kinderkrankengeld bei
geschlossener Schule oder Kita

Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Bundeskabinett beschlossen, berichtet das Gesundheitsministerium in einer Meldung. Der Anspruch bestehe auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern könnten das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wurde im Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Bundestag soll in Kürze innerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens darüber beraten und entscheiden, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine …

Desinfektionsmittel, Masken und Handschuhe vor blauem Hintergrund

Autor: Thomas Wein

Gesetzliche
Unfallversicherung
verlängert
Hygienepauschale

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert in einer Mitteilung an den VDB-Physiotherapieverband / Bundesverband über die Verlängerung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung schließt sich damit den Empfehlungen der Krankenkassenverbände an. Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 6. Januar 2021 wird die Regelung bis zum 31.03.2021 verlängert.

FFP2 Maske, Einmalhandschule und Desinfektionsmittel

Autor: Thomas Wein

Regelungen im
Heilmittelbereich
aktualisiert

Eine rechtsverbindliche Regelung für eine Verlängerung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich liegt vor. Die Rechtsverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit einigen Tagen Verspätung besteht endlich Rechtssicherheit für die Abrechnung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich. Die Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft. Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben die gesetzliche Änderung in den Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie, gültig ab 01.01.2021, Stand: 08.01.2021 bezugnehmend auf die Hygienepauschale aktualisiert: „Aufgrund § 2 Abs. 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer in dem in der Rechtsverordnung bestimmten Zeitraum (derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.“ Quellen: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_08.01.2021 Veroeffentlichung Bundesanzeiger 07.01.2021    

Eine Hand hält fallende Dominosteine auf

Autor: Thomas Wein

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die direkt oder indirekt von den behördlichen Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III schließt sich an die Überbrückungshilfe II an und unterstützt mit Fixkosten-Zuschüssen. Alle Infos hier: Überbrückungshilfe III

Autor: Thomas Wein

Physiotherapie geöffnet

Bund und Länder haben am 5. Januar eine Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Covid-19 Infektionen beschlossen. Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet. Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Physiotherapiepraxen betreffen die Einschränkungen nicht. Heilmittelpraxen bleiben weiterhin geöffnet und Physiotherapeuten führen medizinisch notwendige Behandlungen durch. Restaurants, Kultur- und Bildungseinrichtungen und Teile des Einzelhandels bleiben allerdings geschlossen. Regelunterricht findet an Schulen nicht statt. Die Bundeskanzlerin und die MinisterpräsidentInnen beschlossen zusätzlich zur Verlängerung der Maßnahmen weitergehende Beschränkungen für Bewohner in Hotspot-Regionen, private Zusammentreffen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen auf 100.000 EinwohnerInnen schränken die Länder den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ein. Ausgenommen sind triftige Gründe. Für Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland wird neben der grundsätzlichen Quarantäne und der digitalen Einreiseanmeldung eine Testpflicht bei Einreise eingeführt. Familien beabsichtigt der Bund mit einer neuen Maßnahme zu entlasten. Eine …

Autor: Thomas Wein

BMG will
Hygienepauschale für GKV Heilmittelverordnungen verlängern

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vorgelegt. Der wesentliche Inhalt des Entwurfes regelt die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 31. März 2021. Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bestimmt die pauschale Abgeltung der Kosten erhöhter Hygieneaufwendungen für Heilmittelerbringer in der aktuellen Pandemie. Für jede abgerechnete Heilmittelverordnung vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen eine Pauschale von 1,50 Euro bis zum 31. Dezember 2020. Diese Abrechnungsmöglichkeit soll fortgeführt werden und nach Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten. (dad)

Eine Waage symbolisiert das Recht

Autor: Thomas Wein

Erster Erörterungstermin
der Schiedsstelle
Physiotherapie

Am 16. Dezember 2020 fand der erste Erörterungstermin der Schiedsstelle für den Bereich Physiotherapie unter Leitung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Ulrich Orlowski statt. In dem über vierstündigen Austausch kamen alle relevanten streitigen Themen zur Sprache. Beiden Parteien – Physiotherapie-Verbänden und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – wurde die Möglichkeit gegeben, ihre schriftlich begründeten Forderungen noch einmal mündlich zu konkretisieren. Das Schiedsverfahren war von den vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbänden, IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND, nach den gescheiterten Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband beantragt worden, weil die Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag scheiterten. Der Erörterungstermin kann durchaus als wegweisend bezeichnet werden. Schließlich trafen zum ersten Mal in ihrer Geschichte Physiotherapie-Verbände und Kassenvertreter in einer bundesweiten Schiedsstelle aufeinander. Möglich gemacht hatte dies das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 2019 ein Schiedsverfahren auf Bundesebene ermöglicht. Die mündliche Verhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens wird voraussichtlich Ende Januar 2021 stattfinden. Zur Vorbereitung dieser mündlichen Verhandlung wurden die Verbände und der GKV-SV von der Schiedsstelle aufgefordert, die verbleibende Zeit für weitere Gespräche zu verschiedenen strittigen Punkten zu nutzen.  

Autor: Thomas Wein

FIBO findet im Juni statt

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung findet die FIBO – Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit – nicht wie geplant vom 8. bis 11. April, sondern vom 24. bis 27. Juni in Köln statt, teilt der Veranstalter in einer Pressemitteilung mit. „Wir sind zuversichtlich, mit dem neuen Sommer-Termin optimalere Bedingungen für eine sichere Veranstaltung schaffen zu können. Dabei prüfen wir auch, wie wir reale und digitale Komponenten ideal miteinander kombinieren. Auch die Verfügbarkeit von Impfstoffen im Verlauf des Jahres 2021 gibt uns Grund zu Optimismus“, sagt Benedikt Binder-Krieglstein, CEO des Veranstalters Reed Exhibitions Deutschland GmbH. „Die weiter unklaren Pandemie-Entwicklungen und Rahmenbedingungen haben uns zu einer Neubewertung der Lage veranlasst. Für uns steht an erster Stelle, die gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Risiken für alle Teilnehmer zu minimieren und unnötige Kosten zu vermeiden“, so Binder-Krieglstein weiter. FIBO-Chefin Silke Frank will die verlängerte Vorbereitungszeit optimal nutzen, um im Sommer eine für alle Beteiligten sichere und erfolgreiche FIBO 2021 zu realisieren. „Wir setzen alles daran, 2021 wieder mit der Präsenzmesse an den Start zu gehen und gehen davon aus, dass sich …

Aufnahme auf der Messe Leipzig Gruppengymnastik

Autor: Thomas Wein

therapie LEIPZIG auf 2022 verschoben

Aufgrund verschärfter Verordnungen wird die therapie LEIPZIG, führende Fachmesse mit Kongress für Therapie, medizinische Rehabilitation und Prävention, vom bisher geplanten Termin im März 2021 auf den 24. bis 26. März 2022 verschoben, gibt die Messeleitung in einer Pressemitteilung bekannt. Mit der derzeit geltenden Coronaverordnung und den verschärften Maßnahmen sei keine Planungssicherheit für die Durchführung der therapie LEIPZIG Anfang März 2021 gegeben. Die Leipziger Messe habe sich daher entschieden, die führende Plattform für Therapie, medizinischen Rehabilitation und Prävention auf den 24. bis 26. März 2022 zu verschieben. Von einer rein digitalen Veranstaltung sieht der Veranstalter ab, da die therapie LEIPZIG von der Vor-Ort-Begegnung und vom persönlichen Austausch, Mitmachen, Erleben, Anfassen und Ausprobieren lebt. Bevor die therapie LEIPZIG wieder ihre Tore öffne, richte sich der Blick optimistisch auf den Herbst 2021. Der Wissenstransfer für Therapeuten soll dann  zu den Vor-Ort-Veranstaltungen der therapie DÜSSELDORF (8. und 9. Oktober 2021) und der therapie HAMBURG (22. und 23. Oktober 2021) erfolgen. Die Planungen der Regionalveranstaltungen gingen derzeit in eine neue Runde. (red.) Foto: Leipziger Messe GmbH /Tom Schulze