Autor: Thomas Wein

Digital Health: Start-ups gesucht

Opta data Gruppe startet Kooperations-Programm zum Thema Digital Health. „Gesucht werden Start-ups, die sich mit ihren Produkten und Lösungen rund um das Thema Digital Health zur effizienten Gestaltung und digitalen Zukunftsfähigkeit der Kunden der opta data Gruppe und damit der gesamten Gesundheitsbranche einsetzen“, erklärt Mark Steinbach, Geschäftsführer der opta data Gruppe in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung. Durch eine Kooperation im Rahmen des opta data Start-up-Programms werden Möglichkeiten geschaffen, schnell und effektiv auf Impulse aus der Gesundheitsbranche zu reagieren und einen nachhaltigen Mehrwert durch innovative Lösungen für Kunden zu erzielen. Gemeinsam mit den Start-ups will die opta data Gruppe dieses Thema nun ein entscheidendes Stück vorantreiben, um auch weiterhin auf den Bedarf der Branche zu reagieren. Ob Webplattform, App oder allgemeines Serviceangebot spielt dabei keine Rolle. „Mit unserem großen Erfahrungsschatz und einer breiten Kundenbasis in der Gesundheitsbranche bieten wir zahlreiche Anknüpfungspunkte für junge Unternehmen, die Lust haben, gemeinsam mehr zu erreichen“, ergänzt Andreas Fischer, Geschäftsführer der opta data Gruppe. Mit nahezu 60 000 Kunden aus sämtlichen Teilbereichen der Gesundheitsbranche ermöglicht opta data den Start-ups, von der …

Eine Frau sitzt auf der Gymnastikmatte und haelt ein Smartphone in der Hand

Autor: Thomas Wein

BMG sucht
Physiotherapeuten in
Berlin und Brandenburg für DiVAs

Physiotherapeuten erhalten für die Teilnahme an Testungen digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen eine Aufwandsentschädigung. Die Zukunftsregion digitale Gesundheit (ZDG) ist eine bis Ende 2022 angelegte Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie verfolgt das Ziel, digitale Lösungen in der Testregion Berlin / Brandenburg in eine stärkere Praxisanwendung zu bringen und Erkenntnisse über deren Einsatz im deutschen Gesundheitswesen zu gewinnen. Innerhalb der ZDG startet ab April 2021 die Testung digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen. Für die Teilnahme und Mitwirkung an diesem Projekt werden aktuell engagierte Physiotherapeuten in Berlin / Brandenburg gesucht. Diese können CE-zertifizierte Apps gemeinsam mit Ihren Patienten erproben und dadurch das BMG wertvolle Erkenntnisse sammeln. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von bis zu 900,-€ je Quartal, abhängig von der Anzahl gewonnener Patienten. Nähere Informationen hier: ZDG-Geschäftsstelle Mail Tel. 030 257 679 473 Alle Infos im Detail hier: Zukunftsregion Deutschland Flyer digitale Versorgungsangebote im Praxisalltag  

Schild mit der Aufschrift- Ohne Maske kein Eintritt

Autor: Thomas Wein

Ein Recht auf Behandlung gibt es nicht als
Naturgesetz

Für Physiotherapeuten besteht eine ständige Infektionsgefahr in der Corona-Pandemie. Daher nehmen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zum Selbst- und Patientenschutz im Berufsalltag der Physiotherapeuten einen besonders hohen Stellenwert ein. Und: Um die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, braucht es auch die Mithilfe der Patienten. Erfreulicherweise halten sich die meisten Patienten an die empfohlene und in vielen Ländern verpflichtende Maskenpflicht. Doch wie soll sich der Praxisinhaber einer ambulanten Physiotherapiepraxis verhalten, wenn Patienten ohne medizinische Maske – bei medizinischer Begründung – in die Praxis kommen? Darf der Therapeut die Behandlung ablehnen? Oder hat der Patient ein Recht auf Behandlung? „Ein Recht auf Behandlung gibt es nicht als Naturgesetz“, sagt Philipp Groteloh, Bundesjustiziar des VDB-Physiotherapieverbandes und stellt die Rechtslage klar: Ein Recht auf Behandlung durch einen Heilmittelerbringer könne immer nur bestehen, wenn ein Behandlungsvertrag abgeschlossen sei, der allerdings auch wieder kündbar sei. Insofern entscheide jeder Praxisinhaber selbst, mit wem er Verträge eingehe. Einen Kontrahierungszwang, also eine Pflicht, mit jedem Patienten einen Behandlungsvertrag einzugehen, gibt es nicht. Jeder Patient könne auch ohne Begründung abgelehnt werden. Auch wenn der Behandlungsvertrag schon steht, …

Drei Fragezeichen auf drei Wuerfeln dargestellt

Autor: Thomas Wein

Therapeuten unter Druck: Fragen zum
Infektionsschutz –
Bundesministerium für Gesundheit antwortet

Effektiver Infektionsschutz ist in der Corona-Pandemie unverzichtbar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher Regelungen zum Schutz der Bevölkerung (Testverordnung, Impfschutzverordnung, Hygienepauschalen) getroffen. Doch in der Umsetzung häufen sich die Probleme. Physiotherapeuten behandeln vulnerable Gruppen wie Schlaganfall- und onkologische Patienten, Multiple Sklerose, Parkinson-, Schädel-Hirntrauma-Patienten, Infantile Cerebralparesen oder führen postoperative Behandlungen durch. Die Behandlungen finden im Pflegeheim sowie in stationären Einrichtungen, im ärztlich verordneten Hausbesuch oder in einer ambulanten Praxis statt. Nach der Corona-Impfverordnung § 2 Nr. 2 und 5 besteht für Physiotherapeuten, aufgrund ihrer Tätigkeit, ein Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität. Leider hapert es in der praktischen Umsetzung. So klagen ambulant tätige Physiotherapeuten in Berlin und weiteren Bundesländern über eine fehlende Berücksichtigung in der Terminvergabe. Die Mitarbeiter in den Impfzentren vertrösten Physiotherapeuten auf spätere Termine, das Pflegepersonal wird geimpft, die Therapeuten vergessen. Bernd Liebenow, stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes hat im Impfzentrum Berlin nachgefragt: „Physiotherapeuten stehen nicht auf der Liste der Berufe mit höchster Priorität“, lautete dort die Antwort. Termine würden nur mit QR Code vergeben. Den Code erhalte der Impfberechtigte in einer Einladung …

Menschärgere dich nicht Figuren

Autor: Thomas Wein

Schiedsstellenmarathon noch ohne
Ergebnis

Am 27. Januar2021 fand der langerwartete Schiedsstellentermin für den Bundesrahmenvertrag im Bereich der Physiotherapie statt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche strittige Punkte aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und natürlich das Thema Vergütung. Nach über sieben Stunden Diskussion und Verhandlung zwischen den Vertretern der maßgeblichen PT-Verbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband, Verband Physikalische Therapie (VPT),) und dem GKV-Spitzenverband gab es keinen abschließenden Schiedsspruch durch den Schiedsstellenvorsitzenden  Dr. Ulrich Orlowski gefällt. Zwar erfolgten Annäherungen bei strittigen Punkten aus dem Rahmenvertrag, jedoch liegen die Positionen der Verbände und des GKV-Spitzenverbandes bei den Themen Leistungsbeschreibung und Vergütung weiter sehr weit auseinander. Aus Sicht der Physiotherapieverbände sind die aktuellen Vergütungen nicht  ausreichend, um eine wirtschaftliche Praxisführung und eine angemessene Entlohnung von Physiotherapeutinnen und -therapeuten sicherzustellen. Ohne weitere Vergütungssteigerungen ist die Attraktivität des Berufsbildes und damit eine flächendeckende Patientenversorgung gefährdet. Die Angebote der Krankenkassen sind – nach über einem Jahr Verhandlungen – völlig unzureichend. Der Schiedsstellenvorsitzende erteilte den Vertragsparteien den Auftrag, zu den Themen Leistungsbeschreibung und Vergütung weitere Gespräche zu führen und  sich bei den noch strittigen Punkten aufeinander zu zubewegen. Die Gespräche …

Autor: Thomas Wein

Update: Regelungen für den Heilmittelbereich

Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ein weiteres Mal die Regelungen für den Heilmittelbereich aktualisiert. (Stand 22.01.2021) „Mit der  Aktualisierung vom 22.01.2021 wird den Beschlüssen des G-BA vom 21.01.2021 zur Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen und ein strukturierendes Inhaltsverzeichnis eingefügt.“ Quelle:  Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_22.01.2021

Dose mit Impfstoff gegen Covid-19

Autor: Thomas Wein

Offener Brief an die
Gesundheitsministerien

Aus Sicht des VDB-Physiotherapieverbandes besteht eine Regelungslücke im Hinblick auf die höchste Impfpriorität, da gemäß § 2 Nr. 3 Coronavirus-Impfverordnung auch diejenigen Personen mit höchster Priorität geimpft werden, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Häufig behandeln auch Therapeuten ambulant pflegebedürftige Menschen. Sie fallen allerdings nicht unter § 2 Nr. 3, da sie nicht im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes tätig sind. Insofern stellt sich die Frage, aus welchem Grund Therapeuten als Behandler in stationären Pflegeeinrichtungen mit höchster Priorität geimpft werden, Therapeuten, die ambulant pflegebedürftige Menschen aufsuchen, allerdings nicht. In einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsministerien in den Ländern weist der VDB-Physiotherapieverband auf diese Regelungslücke hin und setzt sich für eine Änderung ein. (dad) Brief in voller Länge hier: VDB BV Corona-Impf 190121 S.1 VDB BV Corona-Impf 190121 S.2  

Kleine bunte Zettel mit Fragezeichen

Autor: Thomas Wein

Veranstaltung „Fragen und Antworten zum neuen Jahr“

Am Mittwoch, den 27.01.2021 ab 19.00 Uhr bietet der Länderverbund der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des VDB-Physiotherapieverbandes eine Info-Veranstaltung zum Thema „Fragen und Antworten zum neuen Jahr“ an. Diese Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt. Bernd Liebenow, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes und Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg und  René Portwich, Landesvorsitzender des LV-Mecklenburg-Vorpommern werden unter anderem über folgende interessante Themen sprechen: Input zur neuen Heilmittelrichtlinie Corona-Tests für Mitarbeiter medizinisch notwendiger Berufe Corona-Impfungen Kurzarbeit Verordnungen mit langfristigem und besonderem Verordnungsbedarf Anschließend haben alle Teilnehmer wie gewohnt die Möglichkeit, in einer Fragerunde mit Bernd Liebenow sowie  René Portwich offene Fragen zu besprechen. Die Mitglieder des VDB-Physiotherapieverbandes erhalten die Einladung zum Online-Meeting am Montag per E-Mail. Da die Themen auch für Nicht-Mitglieder von größter Bedeutung sind, bietet der VDB Länderverbund Interessierten die Möglichkeit, für einmalig 20,00 Euro ebenfalls an der Veranstaltung teilzunehmen. Um sich als Nicht-Mitglied zum Online-Meeting anzumelden, schreiben Sie einfach eine E-Mail an . Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns gerne telefonisch unter 0941/63084334.

Zwei Holzfiguren symbolisieren eine Annaeherung

Autor: Thomas Wein

Annäherung von
Physioverbänden und GKV-Spitzenverband

Die Schiedsstelle hatte den Verhandlungspartnern weitere Gesprächstermine zur Klärung strittiger Punkte in den Rahmenvertragsverhandlungen auferlegt.  In der letzten Verhandlung einigten sich die Vertragspartner in einigen Punkten. Gestern fand der dritte und letzte Gesprächstermin der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, Verband Physikalische Therapie (VPT) und PHYSIO-DEUTSCHLAND mit dem GKV-Spitzenverband zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens am 27.01.2021 statt. Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Schiedsstelle Dr. Orlowski hatte den Verhandlungspartnern, also den maßgeblichen Physiotherapeutenverbände und dem GKV Spitzenverband am 16.12.2020 aufgegeben, sich zu verschiedenen strittigen Punkten, wie z.B. den neuen Regelleistungszeiten und den Korrekturverfahren bei unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen zu einigen. In den darauffolgenden drei Verhandlungsrunden am 05., 12. und 19. Januar bemühten sich die Verhandlungspartner sehr intensiv darum, tragfähige Lösungen zu finden, wobei im Ergebnis 12 der insgesamt 48 Forderungen geeint werden konnten. Bei verschiedenen weiteren Anträgen deutet sich erste Lösungen an. Uneinigkeit besteht hingegen weiter zu Punkten wie der Angemessenheit der Vergütung und der Einführung neuer Leistungspositionen wie z.B. der physiotherapeutischen Diagnostik.  Die verbliebenden strittigen Punkte zum Bundesrahmenvertrag werden nun am 27. Januar 2021 in der …

drei FFP2 Masken

Autor: Thomas Wein

FFP2-Maskenpflicht in Bayern gilt auch für
Patienten in Physiopraxen

Ab Montag gilt in Bayern nicht nur die FFP2-Maskenpflicht in Handels-und Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichem Personennahverkehr. Auch in Physiotherapiepraxen wird das Tragen der FFP2-Masken für Patienten Pflicht, wie aus der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar hervorgeht: „Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels-und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bezw. Kunden und Patienten.“ Das heißt für Sie, dass in Ihren Praxen weiterhin die Hygienemaßnahmen der BGW gelten und als Erweiterung Ihre Patienten ebenso eine FFP2-Maske tragen müssen. „Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht bestehen weiterhin für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Darüber hinaus sind Kinder bis zum …