Haende mit Handschuhen bedeckt halten eine FFP2 Maske

Autor: Thomas Wein

PKV Kassen verlängern Corona-Sonderregeln

Die Privaten Krankenversicherungen verlängern die Hygienepauschale für Heilmittel bis 31. März 2021. Auch Videotherapie wird weiterhin anerkannt und erstattet. Der Verband der Privaten Krankenversicherung teilt im PKV Newsletter eine Verlängerung der Hygienepauschale für Physiotherapie mit: „Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten verlängert bis zum 31. März die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung“. Auch Heilmittelbehandlungen per Videotherapie werden weiterhin anerkannt und erstattet. Dies diene dem Schutz der PatientInnen. Voraussetzung sei, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheine und für die Behandlung geeignet sei. Zudem sei darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworte, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (red.)  

Mann liegt auf Matte und trainiert Bauchmuskeln daneben steht ein Laptop

Autor: Thomas Wein

Präventionskurse
weiterhin online möglich

Die Corona-Sonderregelung gilt zunächst bis 31. März 2021. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen die gesetzlichen Krankenkassen mit, dass zertifizierte Präventionskurse weiterhin auch digital durchgeführt werden können, zum Beispiel im Live-Stream. Damit reagieren die Kassen und die Prüfstelle auf die anhaltende Corona-Pandemie. Die Verlängerung der im März eingeführten Corona-Sonderregelung gilt zunächst bis 31. März 2021. Mit der Möglichkeit, vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen in der Krise möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Zudem möchten sie mit der Maßnahme die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum allgemeinen Infektionsschutz beitragen. Alle Informationen zum Thema Präventionskurse in Corona-Zeiten gibt es im Downloadbereich auf der Website der Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de. Der Verband der Ersatzkassen informiert weiterhin, dass die AOK Baden-Württemberg am 1. Januar 2021 der Zentralen Prüfstelle Prävention beitritt. Damit beteilige sich die gesamte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an der Kooperationsgemeinschaft. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kassen Präventionskurse nach den Qualitätsstandards des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes und vergibt das Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“. „Wir freuen uns, dass nun alle Krankenkassen an Bord sind. Damit haben …

Autor: Thomas Wein

Heilmittelrezepte
sekundenschnell prüfen

Das elektronische Rezeptprüftool e-VO Check zeigt Ausstellungsfehler und direkte Korrekturmöglichkeiten an und minimiert den Verwaltungsaufwand von Therapeuten. Zum 1. Januar tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Für Physiotherapeuten und Masseure heißt das vor allem eins: Die Einarbeitung in zahlreiche neue Änderungen, Anpassungen und Neuregelungen. Viel Verwaltungszeit nahm in der Vergangenheit die Überprüfung der Rezepte in Anspruch. In Kooperation mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen hat opta data mit dem thevea eVO-Check ein Prüftool für alle Heilmittelerbringer entwickelt.  Mit dem kostenlosen elektronischen Verordnungs-Prüftool „thevea eVO-Check“ ermöglicht die opta data Gruppe Heilmittelerbringern Verordnungen in wenigen Sekunden gemäß der neuen Heilmittel-Richtlinie kostenlos auf Ausstellungsfehler zu prüfen. Es werden nicht nur mögliche Ausstellungsfehler angezeigt, sondern direkt Korrekturmöglichkeiten aufgezeigt. So kann die wertvolle Arbeitszeit mehr beim Patienten verbracht werden und weniger hinter dem Schreibtisch. Der eVO-Check kennt alle aktuellen und angepassten Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinie und ist damit der ideale Begleiter im hektischen Praxisalltag. Der eVO-Check ist eine einfache, anwenderfreundliche Lösung für den Praxisalltag – jederzeit als App mobil für das Smartphone und Tablet und als Desktop-Version für den Rechner …

mehrere Coronavieren in rot

Autor: Thomas Wein

Covid-19: So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter!

Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen unterliegen in der Pandemie einem hohem Infektionsrisiko. Daher gelten Hygienemaßnahmen nicht nur als Schutz für Patienten und zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen, sondern auch als Eigenschutz. Folgende Instrumente stehen zum Schutz der Mitarbeiter zur Verfügung: Der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet einen rechtssicheren Leitfaden für Hygienemaßnahmen in der Pandemie. Kostenfreie präventive Testungen des Praxispersonals vermeiden die Verbreitung einer Covid-19 Infektion und schützen Kollegen und Patienten. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung kommen, besteht die Möglichkeit den Infektionsfall der BGW zu melden, um eine Anerkennung einer Berufskrankheit abzuklären.   Arbeitsschutzstandard für Physiotherapiepraxen Als Richtschnur für Hygienemaßnahmen gilt der Arbeitsschutzstandard für Physiotherapiepraxen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Alle Infos hier: Pandemie-Arbeitsschutzstandard fuer Physiotherapeuten Präventive Reihentestung für Physiotherapiepraxen Möchten sie ihre Mitarbeiter präventiv regelmäßig auf Covid-19 testen lassen? Die Testungen sind kostenfrei, wenn sie in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden. Alle Infos im Detail hier: Corona-Testung Physiotherapiepraxen Berufskrankheit Covid-19 Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der physiotherapeutischen Tätigkeit an Covid-19 erkrankt …

Autor: Thomas Wein

Physiotherapiepraxen
bleiben geöffnet

Bund und Länder haben am 13. Dezember weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten vereinbart. Auch wenn der Einzelhandel und Schulen weitestgehend geschlossen werden, Physiotherapiepraxen bleiben weiterhin geöffnet. Der Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den RegierungschefInnen der Länder vom 13.12.2020 regelt eindeutig: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/ Fußpflege bleiben weiter möglich“. Die Bund-Länder-Vereinbarung wird über Rechtsverfügungen der Länder umgesetzt. Bitte informieren sie sich über die aktuell gültigen Maßnahmen bezüglich Rehasport oder anderen Detailfragen zu erlaubten Maßnahmen in der Physiotherapie in ihren Landesverbänden oder auf den Internetseiten der Länder und Kommunen. Ziel der Kontaktreduzierungen ist es, die Infektionszahlen deutlich zu reduzieren, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich ist, Infektionsketten zu identifizieren und unterbrechen zu können. Die Maßnahmen gelten ab dem 16. Dezember und voraussichtlich bis zum 10. Januar. (dad)

Wuerfel mit Fragezeichen und Gluehbirne

Autor: Thomas Wein

Schulung neue
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog

Am Donnerstag, den 17.12.2020 ab 19.00 Uhr bietet der Verbund der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des VDB-Physiotherapieverbandes eine Schulung zum Thema „Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog“ an. Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt. Bernd Liebenow, stellvertretender VDB-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, gibt in einem Vortrag interessante Einblicke in die Änderungen der Heilmittelrichtlinie, die uns ab 01.01.2021 erwarten. Anschließend besteht die Möglichkeit, in einer Fragerunde mit Bernd Liebenow sowie René Portwich, Vorsitzender des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, offene Fragen zu besprechen. Die Mitglieder des VDB erhalten die Einladung zum Online-Meeting am Montag per E-Mail. Da die Themen auch für Nicht-Mitglieder von größter Bedeutung sind, bietet der VDB Länderverbund Interessierten die Möglichkeit, für einmalig 20,00 Euro ebenfalls an der Veranstaltung teilzunehmen. Um sich als Nicht-Mitglied zum Online-Meeting anzumelden, wenden sie sich bitte an die E-Mail Adresse der Länderverbund-Geschäftsstelle: . Sollten sie weitere Fragen haben, erreichen sie uns gerne telefonisch unter Tel.: 0941/63084334.

Frau mit FFP2 Maske mit Traenen in den Augen

Autor: Thomas Wein

Wie gefährdet sind PhysiotherapeutInnen?

Was hält PhysiotherapeutInnen im Beruf gesund? Peggy Jesse und Ina Ernst, Studentinnen der Hochschule Fresenius in Idstein, gehen dieser Frage in einer Studie im Rahmen ihrer Bachelorarbeit nach. Die Studentinnen erheben die externen und internen Ressourcen der ambulanten Physiotherapie mittels Fragebogen. Die empirischen Daten dienen der Auswertung auf die Frage, was hält PhysiotherapeutInnen im Beruf gesund und mit welchem externen Anforderungsprofil sind sie konfrontiert. Die Teilnahme sollte nicht länger als 13 Minuten dauern. Mit den untenstehenden Umfragelinks gelangen sie zu den beiden Fragebögen. Links: Was gefährdet uns Physiotherapeuten? RES-K (Ressourcenselbsteinschätzung, Kurzversion)    

Covid Impfstoff in Ampullen mit Spritze

Autor: Thomas Wein

ÖGD beteiligt sich mit Hochdruck am Aufbau der Impfzentren – aber bis zum Impfknick schärfere Corona-Maßnahmen nötig

Gesundheitsämter können die Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleisten und fordern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen noch vor Weihnachten. Mitarbeiter der Gesundheitsämter im ganzen Land beteiligen sich mit Hochdruck daran, ein flächendeckendes Netz von Zentren zur Impfung gegen das Corona-Virus aufzubauen. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin. Die Ämter arbeiten dabei eng mit den Kommunen und je nach lokalen Gegebenheiten mit Kassenärztlichen Vereinigungen und mit Hilfsorganisationen zusammen. „Die Impfungen sind sehr wichtig. Wir setzen große Hoffnungen darauf. Gleichwohl werden sie die Corona-Pandemie nicht in wenigen Wochen beenden können. Bis die Impfungen im Frühjahr hoffentlich eine spürbare Entlastung bringen (Impfknick), müssen wir mit der Pandemie leben. Dafür ist wichtig: Die Infektionszahlen müssen sinken“ sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des BVÖGD. Große Sorge bereitet dem Verband, dass die Zahlen aktuell nicht nur auf hohem Niveau stagnieren, sondern langsam sogar wieder steigen könnten. Ein Hinweis auf steigende Infektionszahlen ist, dass sehr viele Corona-Tests positiv ausfallen: nämlich 10,4 Prozent alles PCR-Tests in der vergangenen Woche. Dies ist ein neuer Höchststand. Die Positivrate hatte in der …

Eine Frau fasst sich schmererfuelltem Gesicht an die Brust

Autor: Thomas Wein

Frauengesundheitsbericht vorgestellt

Wie steht es um die Frauengesundheit? RKI erarbeitet Frauengesundheitsbericht im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit. „Die häufigste Todesursache bei Frauen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auf die rund 40% aller Todesfälle zurückzuführen sind. Trotzdem gelten Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiterhin als eher „männliche“ Erkrankungen und Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko“. Diese Meldung geht aus dem heute vom Robert-Koch-Institut und Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Frauengesundheitsbericht hervor. Der Gesundheitsbericht informiert umfassend zum Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten und zur Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland. Berichtet wird über Frauen aller Altersgruppen, ein Kapitel widmet sich der Gesundheit von Mädchen. Frauen verhielten sich oftmals gesundheitsbewusster als Männer und ernährten sich ausgewogener. Dafür seien sie körperlich weniger aktiv, nehmen beispielsweise seltener das Fahrrad für den Weg zur Arbeit und seien in der Freizeit weniger sportlich aktiv. Obwohl in Gesundheitsberufen mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, seien sie trotzdem in Führungspositionen unterrepräsentiert, teilt das BMG in einer Meldung mit. Eine gute medizinische Versorgung berücksichtige immer auch das Geschlecht, stellt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn klar und ergänzt: „Manche Erkrankungen lösen bei Frauen andere Symptome aus als bei Männern. Andere erfordern eine …

Das Bild zeigt zwei Coronatest-Kits

Autor: Thomas Wein

Anspruch auf kostenfreie Corona-Testung ohne
Vorlage eines
Testkonzeptes

Die Coronavirus-Testverordnung-Test V definiert, wer, wann einen Anspruch auf eine Testung hat. Nun ist eine überarbeitete Fassung in Kraft getreten. Am 2. Dezember ist eine überarbeitete Fassung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einige Anpassungen vorgenommen. Für den Heilmittelbereich ändert sich folgendes: Wenn das Unternehmen eine präventive Testung der Mitarbeiter verlangt, besteht ein Anspruch. Neu ist, dass ein unternehmensbezogenes Testkonzept nicht mehr erstellt oder vorgelegt werden muss. Nach der Coronavirus-Testverordnung-Test V Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ besteht ein Anspruch auf Tests bei asymptomatischem Personal in Heilmittelpraxen. Therapiepraxen können ohne Vorliegen von Symptomen kostenlos Tests an ihren Mitarbeitern durchführen lassen. Wo können die Mitarbeiter getestet werden? Die Physiotherapiepraxis bzw. die zu testenden Mitarbeiter wenden sich in diesem Zusammenhang an ein Testzentrum oder einen Arzt. Hier werden die Tests durchgeführt. Die Kosten rechnet das Testzentrum bzw. der zugelassene Arzt direkt mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dem Arzt liegen entsprechende Abrechnungspositionen vor. Der Heilmittelpraxis sollten keine Kosten entstehen. Wie oft kann …