Autor: Thomas Wein
Ein Jahr
„Gesundheits-Apps
auf Rezept“
Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – „Apps auf Rezept“ sind ein Beispiel wie die Digitalisierung im Gesundheitsbereich umgesetzt werden kann. Nach Aussage der Ersatzkassen kommen sie bei den Versicherten auch gut an. Seit der ersten Verordnung vor einem Jahr bis Ende September 2021 gaben die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus, informiert der Verband der Ersatzkassen in einer Pressemitteilung. Bislang sind 22 DiGA in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes wurden bei Ersatzkassenversicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 Prozent), gefolgt von der Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (ca. 22 Prozent). Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose. „Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner. „Die Ersatzkassen haben deshalb von Anbeginn die Einführung …









