Autor: VDB Physiotherapieverband
Masernschutzgesetz
Impfpflicht gilt auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ besteht für Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und arbeiten wollen, eine Impfpflicht. Das Gesetz wurde am 14. November im Deutschen Bundestag beschlossen und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wir haben im Gesundheitsministerium nachgefragt, worauf ihr achten solltet: Welche Impfungen müssen Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen zukünftig nachweisen? Das Masernschutzgesetz regelt einzig die vorgeschriebene Schutzimpfung gegen Masern. Darüber hinaus schreiben zahlreiche medizinische Einrichtungen bereits jetzt ihren Angestellten den Nachweis mehrerer Schutzimpfungen vor. Wer darf impfen? (Arbeitsmediziner, Hausarzt?) Impfen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte). Wer kommt für die Kosten der Impfungen auf? Der Arbeitgeber oder die Krankenkassen? Die Kosten für alle von der Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen tragen die Krankenkassen. Welche Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen sich impfen lassen? (Praktikanten, Schüler der Gesundheitsberufe, freiberuflich Tätige im Gesundheitsbereich, Mitarbeiter, Anmeldekräfte, Reinigungskraft?) Den Impfschutz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Einrichtungen …