Menschärgere dich nicht Figuren

Autor: VDB Physiotherapieverband

Schiedsstellenmarathon noch ohne
Ergebnis

Am 27. Januar2021 fand der langerwartete Schiedsstellentermin für den Bundesrahmenvertrag im Bereich der Physiotherapie statt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche strittige Punkte aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und natürlich das Thema Vergütung. Nach über sieben Stunden Diskussion und Verhandlung zwischen den Vertretern der maßgeblichen PT-Verbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband, Verband Physikalische Therapie (VPT),) und dem GKV-Spitzenverband gab es keinen abschließenden Schiedsspruch durch den Schiedsstellenvorsitzenden  Dr. Ulrich Orlowski gefällt. Zwar erfolgten Annäherungen bei strittigen Punkten aus dem Rahmenvertrag, jedoch liegen die Positionen der Verbände und des GKV-Spitzenverbandes bei den Themen Leistungsbeschreibung und Vergütung weiter sehr weit auseinander. Aus Sicht der Physiotherapieverbände sind die aktuellen Vergütungen nicht  ausreichend, um eine wirtschaftliche Praxisführung und eine angemessene Entlohnung von Physiotherapeutinnen und -therapeuten sicherzustellen. Ohne weitere Vergütungssteigerungen ist die Attraktivität des Berufsbildes und damit eine flächendeckende Patientenversorgung gefährdet. Die Angebote der Krankenkassen sind – nach über einem Jahr Verhandlungen – völlig unzureichend. Der Schiedsstellenvorsitzende erteilte den Vertragsparteien den Auftrag, zu den Themen Leistungsbeschreibung und Vergütung weitere Gespräche zu führen und  sich bei den noch strittigen Punkten aufeinander zu zubewegen. Die Gespräche …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Update: Regelungen für den Heilmittelbereich

Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ein weiteres Mal die Regelungen für den Heilmittelbereich aktualisiert. (Stand 22.01.2021) „Mit der  Aktualisierung vom 22.01.2021 wird den Beschlüssen des G-BA vom 21.01.2021 zur Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen und ein strukturierendes Inhaltsverzeichnis eingefügt.“ Quelle:  Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_22.01.2021

Dose mit Impfstoff gegen Covid-19

Autor: VDB Physiotherapieverband

Offener Brief an die
Gesundheitsministerien

Aus Sicht des VDB-Physiotherapieverbandes besteht eine Regelungslücke im Hinblick auf die höchste Impfpriorität, da gemäß § 2 Nr. 3 Coronavirus-Impfverordnung auch diejenigen Personen mit höchster Priorität geimpft werden, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Häufig behandeln auch Therapeuten ambulant pflegebedürftige Menschen. Sie fallen allerdings nicht unter § 2 Nr. 3, da sie nicht im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes tätig sind. Insofern stellt sich die Frage, aus welchem Grund Therapeuten als Behandler in stationären Pflegeeinrichtungen mit höchster Priorität geimpft werden, Therapeuten, die ambulant pflegebedürftige Menschen aufsuchen, allerdings nicht. In einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsministerien in den Ländern weist der VDB-Physiotherapieverband auf diese Regelungslücke hin und setzt sich für eine Änderung ein. (dad) Brief in voller Länge hier: VDB BV Corona-Impf 190121 S.1 VDB BV Corona-Impf 190121 S.2  

Kleine bunte Zettel mit Fragezeichen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Veranstaltung „Fragen und Antworten zum neuen Jahr“

Am Mittwoch, den 27.01.2021 ab 19.00 Uhr bietet der Länderverbund der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des VDB-Physiotherapieverbandes eine Info-Veranstaltung zum Thema „Fragen und Antworten zum neuen Jahr“ an. Diese Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt. Bernd Liebenow, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes und Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg und  René Portwich, Landesvorsitzender des LV-Mecklenburg-Vorpommern werden unter anderem über folgende interessante Themen sprechen: Input zur neuen Heilmittelrichtlinie Corona-Tests für Mitarbeiter medizinisch notwendiger Berufe Corona-Impfungen Kurzarbeit Verordnungen mit langfristigem und besonderem Verordnungsbedarf Anschließend haben alle Teilnehmer wie gewohnt die Möglichkeit, in einer Fragerunde mit Bernd Liebenow sowie  René Portwich offene Fragen zu besprechen. Die Mitglieder des VDB-Physiotherapieverbandes erhalten die Einladung zum Online-Meeting am Montag per E-Mail. Da die Themen auch für Nicht-Mitglieder von größter Bedeutung sind, bietet der VDB Länderverbund Interessierten die Möglichkeit, für einmalig 20,00 Euro ebenfalls an der Veranstaltung teilzunehmen. Um sich als Nicht-Mitglied zum Online-Meeting anzumelden, schreiben Sie einfach eine E-Mail an . Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns gerne telefonisch unter 0941/63084334.

Zwei Holzfiguren symbolisieren eine Annaeherung

Autor: VDB Physiotherapieverband

Annäherung von
Physioverbänden und GKV-Spitzenverband

Die Schiedsstelle hatte den Verhandlungspartnern weitere Gesprächstermine zur Klärung strittiger Punkte in den Rahmenvertragsverhandlungen auferlegt.  In der letzten Verhandlung einigten sich die Vertragspartner in einigen Punkten. Gestern fand der dritte und letzte Gesprächstermin der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, Verband Physikalische Therapie (VPT) und PHYSIO-DEUTSCHLAND mit dem GKV-Spitzenverband zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens am 27.01.2021 statt. Zur Erinnerung: Der Vorsitzende der Schiedsstelle Dr. Orlowski hatte den Verhandlungspartnern, also den maßgeblichen Physiotherapeutenverbände und dem GKV Spitzenverband am 16.12.2020 aufgegeben, sich zu verschiedenen strittigen Punkten, wie z.B. den neuen Regelleistungszeiten und den Korrekturverfahren bei unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen zu einigen. In den darauffolgenden drei Verhandlungsrunden am 05., 12. und 19. Januar bemühten sich die Verhandlungspartner sehr intensiv darum, tragfähige Lösungen zu finden, wobei im Ergebnis 12 der insgesamt 48 Forderungen geeint werden konnten. Bei verschiedenen weiteren Anträgen deutet sich erste Lösungen an. Uneinigkeit besteht hingegen weiter zu Punkten wie der Angemessenheit der Vergütung und der Einführung neuer Leistungspositionen wie z.B. der physiotherapeutischen Diagnostik.  Die verbliebenden strittigen Punkte zum Bundesrahmenvertrag werden nun am 27. Januar 2021 in der …

drei FFP2 Masken

Autor: VDB Physiotherapieverband

FFP2-Maskenpflicht in Bayern gilt auch für
Patienten in Physiopraxen

Ab Montag gilt in Bayern nicht nur die FFP2-Maskenpflicht in Handels-und Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichem Personennahverkehr. Auch in Physiotherapiepraxen wird das Tragen der FFP2-Masken für Patienten Pflicht, wie aus der Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung (11.BaylfSMV) vom 15. Januar hervorgeht: „Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels-und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bezw. Kunden und Patienten.“ Das heißt für Sie, dass in Ihren Praxen weiterhin die Hygienemaßnahmen der BGW gelten und als Erweiterung Ihre Patienten ebenso eine FFP2-Maske tragen müssen. „Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht bestehen weiterhin für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Darüber hinaus sind Kinder bis zum …

Ein Arzt zieht den Corona-Impfstoff in einer Spritze auf

Autor: VDB Physiotherapieverband

Corona-Impfung:
Physiotherapeuten zählen je nach Tätigkeit zur
Gruppe mit höchster oder hoher Priorität

Update 09.02.2021: Nach der aktualisierten Impfverordnung vom 08.02.2021 gehören nun auch Physiotherapeuten, die Patienten regelmäßig im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs betreuen, zu den Anspruchsberechtigten einer Corona- Schutzimpfung in der höchsten Prioritätsstufe: (Impfverordnung § 2 Nr. 3).  „Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen… “ . (Quelle: Cornavirus-Impfverordnung 08.02.2021) In der Begründung zu § 2 konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit die anspruchsberechtigte Personengruppe: „Unter Absatz 1 Nummer 3 fallen beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer sowie Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung. Zudem zählen im ambulanten Bereich tätige Prüf- und Begutachtungskräfte der Medizinischen Dienste zu den Personen, die mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.“ (Quelle: CoronaImpfV_mit_Begruendung_080221(1)) Diese Änderung hatte der VDB-Physiotherapieverband  in einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und den Gesundheitsministerien der Länder angeregt. Wir freuen uns sehr über die Aufhebung der zuvor bestehenden Regelungslücke. Offener Brief: VDB BV Corona-Impf 190121 S.1 VDB BV Corona-Impf 190121 S.2   Auch wenn uns die Pandemie schon ewig vorkommt: Dass nach zehn Monaten ein Impfstoff zur …

Maedchen und Vater beim Homeschooling

Autor: VDB Physiotherapieverband

Anspruch auf
Kinderkrankengeld bei
geschlossener Schule oder Kita

Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Eine entsprechende Formulierungshilfe hat das Bundeskabinett beschlossen, berichtet das Gesundheitsministerium in einer Meldung. Der Anspruch bestehe auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern könnten das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wurde im Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Bundestag soll in Kürze innerhalb eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens darüber beraten und entscheiden, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine …

Desinfektionsmittel, Masken und Handschuhe vor blauem Hintergrund

Autor: VDB Physiotherapieverband

Gesetzliche
Unfallversicherung
verlängert
Hygienepauschale

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert in einer Mitteilung an den VDB-Physiotherapieverband / Bundesverband über die Verlängerung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung. Die gesetzliche Unfallversicherung schließt sich damit den Empfehlungen der Krankenkassenverbände an. Entsprechend der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 6. Januar 2021 wird die Regelung bis zum 31.03.2021 verlängert.

FFP2 Maske, Einmalhandschule und Desinfektionsmittel

Autor: VDB Physiotherapieverband

Regelungen im
Heilmittelbereich
aktualisiert

Eine rechtsverbindliche Regelung für eine Verlängerung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich liegt vor. Die Rechtsverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit einigen Tagen Verspätung besteht endlich Rechtssicherheit für die Abrechnung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich. Die Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft. Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben die gesetzliche Änderung in den Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie, gültig ab 01.01.2021, Stand: 08.01.2021 bezugnehmend auf die Hygienepauschale aktualisiert: „Aufgrund § 2 Abs. 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer in dem in der Rechtsverordnung bestimmten Zeitraum (derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.“ Quellen: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_08.01.2021 Veroeffentlichung Bundesanzeiger 07.01.2021