Liste mit gruenen Haken

Autor: VDB Physiotherapieverband

Langfristiger
Heilmittelbedarf für
weitere Diagnosen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Patientinnen und Patienten mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss folgende Krankheitsbilder hinzu: Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems) Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion) blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica) Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes) Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta) angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten schwere Verbrennungen oder Verätzungen Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft.  

Autor: VDB Physiotherapieverband

Einige
Corona-Sonderregeln bis 30. September 2021
verlängert

Bundestag stellt weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag am 11. Juni weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Meldung mit. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf, informiert der G-BA. Ziel sei es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen seien, so der G-BA. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, werde er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten. So stehe z. B. die telefonische Krankschreibung am 17. Juni 2021 auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums. Für Heilmittelerbringer interessant: Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis …

Lungendarstellung auf T-Shirt gezeichnet

Autor: VDB Physiotherapieverband

Physiotherapie:
Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer
Verordnungsbedarf

Hoher Versorgungsbedarf an Physiotherapie bei Post-Covid-Syndrom. Störungen der Atmung und Wirbelsäulenerkrankungen bei Post-Covid-Syndrom zählen ab 1. Juli 2021 zu den Indikationen für einen besonderen Versorgungsbedarf. Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt, teil die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung mit. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf werde zum 1. Juli entsprechend ergänzt. Grund sei der zu erwartende hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom.  KBV und GKV-Spitzenverband hätten sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung in den PraxisNachrichten. Die Anzahl der physiotherapeutischen Maßnahmen können demnach bei Post-COVID-Syndrom von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen andauern. Auch die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog aufgeführt ist, müsse nicht berücksichtigt werden. Folgende Indikation „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ (ICD-10-Code: U09.9) begründet ab 1. Juli 2021 einen besonderen Verordnungsbedarf bei Physiotherapie: AT – Störungen der Atmung WS – Wirbelsäulenerkrankungen Die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für …

Wuerfel auf Kleingeld mit der Aufschrift Bonus

Autor: VDB Physiotherapieverband

Corona-Bonus noch
einmal verlängert

Einen finanziellen Zuschuss für besonders gefordertes Personal in der Pandemie – das ist die Idee für den sogenannten Corona-Bonus. Diese Idee hat die Bundesregierung im Rahmen der Steuergesetzgebung umgesetzt. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Der Auszahlungszeitraum wurde nun bis Ende März 2022 verlängert. Ursprünglich führte die Bundesregierung die Regel im Frühjahr 2020 ein und wollte vor allem systemrelevantes Personal belohnen. Da im Steuerrecht aber nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in allen Branchen. Auch die Auszahlungsfrist wurde mehrfach verlängert – zunächst bis Ende 2020, dann Mitte 2021 und nun gilt die Regel bis Ende März 2022. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern mehrere Teilzahlungen auszahlen. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtsumme von 1500 Euro nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus ist die Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungspflichtbefreiung, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden muss. Eine ohnehin vertraglich vereinbarte Prämie muss normal versteuert und der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden. (dad)

Eine Gruppe wandert im Wald

Autor: VDB Physiotherapieverband

Wandern für Körper,
Seele, Geist

DWV-Gesundheitswanderführer® Vom Deutschen Wanderverband ausgebildete DWV-Gesundheitswanderführer*innen® bringen Menschen nachhaltig in Bewegung und sorgen damit für mehr Gesundheit für Körper, Seele und Geist. Am Wochenende wurde der 1000. DWV-Gesundheitswanderführer® zertifiziert, informiert der Deutsche Wanderverband in einer Pressemitteilung. Die Ausbildung zum / zur DWV-Gesundheitswanderführer*in entwickelte der Deutsche Wanderverband (DWV) gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, Fachbereich Physiotherapie. Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen Mit dem DWV-Gesundheitswandern©, das der Deutsche Wanderverband (DWV) bereits 2008 gemeinsam mit der Universität Osnabrück entwickelte, setzte der Verband einen neuen Trend. „Die Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen findet sich heute in diversen Angeboten, vom Achtsamkeitswandern bis hin zum Waldbaden. Der Deutsche Wanderverband war in Deutschland die erste Institution, die Wandern und Gesundheit gezielt miteinander kombiniert hat“, so Ute Dicks, Geschäftsführerin des DWV. Die positive Wirksamkeit auf die Gesundheit des DWV-Gesundheitswanderns© ist inzwischen in drei Studien des Instituts für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung ILUG an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der SRH Hochschule für Gesundheit in Karlsruhe nachgewiesen. Deshalb ist das Programm bei den gesetzlichen Krankenversicherungen präventionsanerkannt und wird beispielsweise auch bei Gesundheitsreiseangeboten eingesetzt. Das Bewegungsprogramm …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Neues Schiedsverfahren zum
Bundesrahmenvertrag – Verhandlungstermin am 13. Juli 2021

Die maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) treffen sich erneut mit dem GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle. Trotz der Festlegung einzelner Kriterien zur Preisberechnung durch den Schiedsspruch konnte in den zwischenzeitlichen Verhandlungen keine Einigung über eine angemessene Vergütung und eine angepasste Leistungsbeschreibung erzielt werden. Deshalb wurde im Mai die Schiedsstelle erneut angerufen. Die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben mittlerweile ihre jeweiligen Forderungen in Form von Anträgen und Stellungnahmen eingereicht. Während der GKV-Spitzenverband im Kern die Beibehaltung der aktuellen Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen und eine Anpassung der Vergütung in Höhe von ca. 2,9 Prozent fordert, fordern die Verbände längere und flexiblere Behandlungszeiten bei den Positionen KG und Manuelle Therapie sowie ein Stufenmodell, das in der ersten Stufe eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 25 Prozent vorsieht. Nun steht mit dem 13. Juli 2021 der nächste Verhandlungstermin fest. Für die maßgeblichen Verbände ist das Ziel klar: Im Ergebnis bedarf es einer deutlichen Steigerung der Vergütung, damit Praxisinhaber und Mitarbeiter ein angemessenes Einkommen erhalten. Außerdem sind  flexiblere und längere Behandlungszeiten für eine individuell auf das …

Bunte Post-It Zettel mit Fragezeichen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Schulgeld in den
Therapieberufen

Welche Maßnahmen planen SPD und CDU  gegen den Fachkräftemangel in der Physiotherapie in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landespolitiker Julian Barlen, MdL, SPD und Sebastian Ehlers, MdL, CDU geben auf Nachfrage der Therapie + Praxis Auskunft. T+P: 1. Herr Barlen, Herr Ehlers,  als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD und CDU Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sind sie an maßgeblichen Entscheidungen auf Landesebene beteiligt. Auf Bundesebene haben die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD in der Koalitionsvereinbarung 2018  die Abschaffung der Schulgelder in den Gesundheitsfachberufen festgelegt. Leider wurde diese Vereinbarung bis heute nicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Warum wird das Schulgeld in den Gesundheitsberufen PhysiotherapeutIn und MasseurIn in Mecklenburg-Vorpommern nicht abgeschafft? Julian Barlen MdL, Sprecher für Gesundheitspolitik / SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Foto: Susi Knoll Julian Barlen, SPD: In Mecklenburg-Vorpommern ist die Ausbildung an den staatlichen Schulen schon heute komplett kostenfrei und über die Landesgrenzen hinaus anerkannt. Die Ausbildung an den privaten Schulen im Land wird staatlich gefördert, um das Schuldgeld zu reduzieren. Unser Ziel ist aber – und darauf zielt Ihre Frage ja zu Recht ab -, dass die Ausbildung an allen Ausbildungsstandorten …

Das Bild zeigt Mund-Nasenschutz-Masken und FFP2 Masken

Autor: VDB Physiotherapieverband

Maskenpflicht in
Therapiepraxen auch für Geimpfte und Genesene

Die Maskenpflicht in Therapiepraxen besteht weiterhin – auch für Geimpfte und Genesene. Doch ändert sich bei sinkenden Infektionszahlen die Maßgabe für Patienten.   Die aktuellen Regeln zusammengefasst: Die FFP2 Maske ist in einer Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Sinkt die Inzidenz unter 100 und der Landkreis oder die Stadt hebt die Bundesnotbremse auf, gilt der BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021. BGW Arbeitsschutzstandard vom 06.04.2021 zur Maskenpflicht „Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist bis auf Weiteres Folgendes umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Räumen der Praxis mindestens einen Mund-Nasen-Schutz. Bei unmittelbarem, engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu Patientinnen oder Patienten ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen. Nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sind außerdem Schutzkleidung und Augenschutz notwendig. Darüber hinaus sind weitreichendere Regelungen der Länder oder des Bundes …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Beschluss zur
Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung abgesagt

Die abschließende Beratung über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)am 21.05.2021 im Bundestag wurde abgesagt. Eine Begründung liegt nicht vor. Mit der Absage entfallen Entscheidungen über acht Anträge. Es liegt unter anderem ein Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ vor. Der Gesetzesentwurf GVWG legt eine Verlängerung der Modellklausel für eine regelhafte akademische Ausbildung in den Therapieberufe um weitere fünf Jahre fest. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht und befürwortet in einer Stellungnahme lediglich eine Verlängerung bis 2022. Update: Die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs steht nun auf der Tagesordnung der 234. Sitzung im Bundestag am 11. Juni. (dad)

Drei Fragezeichen auf blauen Grund

Autor: VDB Physiotherapieverband

Fragen an die Politik

Bundestagsabgeordneter Dietrich Monstadt (CDU) gibt Auskunft über die Schulgeldfrage in Mecklenburg-Vorpommern, warum es in der Weiterentwicklung der Therapieberufe hakt und die Regierung den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Heilmittelerbringer nicht umgesetzt hat.   Die Entwicklung der Therapieberufe geht nur langsam voran. Schulgeld muss in  einigen Bundesländern immer noch bezahlt werden und eine Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsberufe blieb aus. Die Bundesregierung plante sogar das Gegenteil. Eine Entscheidung über eine regelhafte akademische Ausbildung sollte mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)  in die übernächste Legislaturperiode verschoben werden. Warum geht die notwendige Weiterentwicklung der Therapieberufe nicht schneller und warum setzt die Regierung ihre Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht um? T+P Redaktionsleiterin Daniela Driefert hat nachgefragt. Wie sehen sie das Herr Monstadt? T+P: Herr Monstadt, sie sind Bundestagsabgeordneter der CDU und sitzen in Berlin im Gesundheitsausschuss. Ihr Wahlkreis liegt in Mecklenburg-Vorpommern. In der Koalitionsvereinbarung 2018 legten Vertreter von SPD und CDU/CSU für die 19. Legislaturperiode fest: „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie …