Allgemein

Das steht auf dem Spiel:

📣 Blankoverordnung:

59,41 € pro Verordnung auf Kosten einer fragwürdigen Auslegung

Ein Stichtag, zwei Lesarten, ein handfester finanzieller Unterschied für jede einzelne Praxis. Worum es geht:
Der Streitpunkt
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Versorgungsbezogene Pauschale abgerechnet werden? Die Antwort entscheidet, ob eine Verordnung 59,41 Euro wert ist oder nicht.

Was im Gesetz steht

§ 125a Abs. 2: Eine Pauschale für besondere Versorgungsverantwortung darf grundsätzlich nicht vereinbart werden. Ausnahme: Hat die Heilmittelversorgung bereits vor dem 30. Juli 2026 begonnen, wird sie von der Krankenkasse vergütet.
Was die Gesetzesbegründung dazu sagt
Auf Seite 118 wird konkretisiert, wann eine Versorgung als „begonnen“ gilt, zum Beispiel durch die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins. Nicht durch den tatsächlichen Behandlungsbeginn.

Zwei Lesarten, ein Konflikt

Für den VDB ist das eindeutig: Wurde der Termin bis spätestens 29. Juli vereinbart, ist die Pauschale abrechenbar, unabhängig davon, wann die erste Behandlung tatsächlich stattfindet.
Der GKV-Spitzenverband sieht das anders. Er stellt auf den ersten Behandlungstag ab. Liegt dieser nach dem 29. Juli, soll die Pauschale nicht mehr abrechenbar sein, selbst wenn der Termin längst vereinbart war. Im direkten Gespräch war dazu keine Einigung zu erzielen.
Warum das kein Nebenschauplatz ist
Die Gesetzesbegründung ist eindeutig. Trotzdem legt der GKV-Spitzenverband anders aus, als es der VDB und alle anderen maßgeblichen Heilmittelverbände tun. Mit jeder Verordnung, die nach dieser Lesart nicht abgerechnet wird, spart der Kostenträger 59,41 Euro auf Basis einer Auslegung, die die eigene Gesetzesbegründung ignoriert.
Das ist aus unserer Sicht kein Interpretationsspielraum, sondern ein handfester Verstoß. Und ein Testballon mit Blick auf kommende Verhandlungen: Lassen sich die Praxen das gefallen?
Unsere Antwort: NEIN.

Aufruf

Deshalb rufen wir Euch auf, die Versorgungsbezogene Pauschale entsprechend der Gesetzesbegründung abzurechnen. Der Aufwand pro Praxis ist überschaubar, die Wirkung als geschlossene Front nicht. Alle physio- und ergotherapeutischen Verbände sprechen hier mit einer Stimme. Das hat Signalwirkung, gegenüber Kostenträgern und gegenüber der Politik.
Bei Absetzungen: unbedingt melden
Absetzungen der Pauschale sind in den nächsten Wochen wahrscheinlich. Meldet sie mit vollständigem Begründungstext an den VDB.
Jede gemeldete Absetzung stärkt unsere Position in den kommenden Verhandlungen, wir unterstützen Euch bei den nächsten Schritten.

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