Ein Arzt setzt ein Pflaster auf eine Injektionsstelle am Oberarm eines Patienten.

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Auffrischimpfung für
medizinisches Personal

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine dritte Covid-19-Impfung für medizinisches Personal. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt regelmäßig Empfehlungen zur COVID-19-Impfung heraus. In der 12. Aktualisierung empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen über 70 Jahren und für bestimmte Indikationsgruppen. Dazu zählt das Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sowie Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben. Die Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Zudem empfiehlt die STIKO für die dritte Impfung die Verwendung des mRNA Impfstoffs, der schon bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist. (dad)  

Boxerfaust gegen das Coronavirus.

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Ergebnisse der
Bund-Länderkonferenz – was müssen Therapeuten nun beachten?

Am 10.08. 2021 fand eine weitere Bund-Länderkonferenz statt. Im Fokus stand der Aufruf an die Bevölkerung zur zügigen Impfung und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Was ändert sich für Therapiepraxen? Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft. Wichtig für alle Physiotherapiepraxen mit angeschlossenen Fitness-Studios: Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines …

Ein Raum nach dem Hochwasser

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Hochwasserkatastrophe: Hilfsangebote
für Physiotherapiepraxen

Von dem Hochwasser, das in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet hat, sind auch zahlreiche Physiotherapiepraxen betroffen. Mit vielen von ihnen standen die Vertreter der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapie und VPT bereits in Kontakt und haben eruiert, welche Hilfen von wem benötigt werden. In vielen Fällen konnten die Verbandsmitarbeiter kurzfristig mit konkreten Informationen weiterhelfen. Dabei ging es nicht nur um allgemeine bundesweite wie regionale Angebote, zum Beispiel von Landesregierungen, Finanzministerien und Banken. Auch bei branchenspezifischen Problemen konnte weitergeholfen werden, etwa mit dem Verweis auf Unterstützungsangebote von Softwareherstellern und Anbietern von Praxisausstattung. Anfragen, die nicht mit bloßen Informationen gelöst werden konnten, wurden von den Verbandsvertretern aufgenommen. Diese werden mit den zahlreichen Angeboten von Physiotherapeuten und Privatpersonen abgeglichen, die die Betroffenen des Hochwassers unterstützen möchten. Auf diese Weise können beide Seiten effizient zusammengebracht werden. Parallel dazu stehen die Verbandsvertreter in engem Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Gerade Physiotherapiepraxen, die durch das Hochwasser auch Geschäftsunterlagen wie Verträge, Verordnungen oder digitale Dokumente verloren haben, sind auf kulante und unbürokratische Lösungen bei der Abrechnung angewiesen. Der GKV-Spitzenverband steht dazu …

Personenfotos sind mit einem Faden vernetzt. Der Hintergrund ist blau.

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Physiotherapie:
Anbindung an die
Telematikinfrastruktur noch nicht möglich

Eigentlich war alles klar. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019  legte der Gesetzgeber fest:  PhysiotherapeutInnen können sich freiwillig ab dem 1. Juli 2021 an das digitale Gesundheitsnetzwerk in Deutschland, die Telematikinfrastruktur (TI), anschließen und erhalten damit Zugriff auf medizinische Anwendungsmöglichkeiten wie die elektronische Patientenakte (ePA). Doch in der Realität ist wieder alles ganz anders. Der Anschluss ist noch  nicht möglich und der Start der Anbindung muss verschoben werden. Warum? Für einen Zugriff auf die ePA benötigen PhysiotherapeutInnen eine Legitimation – den elektronischen Heilberufeausweis.  Der soll zwar kommen, doch verzögert sich der erstmögliche Ausgabetermin. Der zweite Grund für die Verschiebung liegt in den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zur Erstattungshöhe der TI Einrichtungs- und Betriebskosten in Physiotherapiepraxen. (dad)

ein rotes Paragraphensymbol steht zwischen weißen Paragraphensymbolen

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Klage gegen Teile des Schiedsspruchs:
Begründung eingereicht

Verbände reichen Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs ein. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam ihre Begründung zur Klageschrift gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. In dieser Begründung erläutern die beiden Verbände ausführlich, welche formalen und inhaltlichen Fehler sie in Teilen des Schiedsspruchs vom 8. März 2021 sehen. In dem Schiedsspruch hatte die Schiedsstelle unter anderem eine Erhöhung der physiotherapeutischen Vergütungssätze um 1,51 Prozent festgesetzt. Dabei ging es noch nicht um eine Anhebung der Preise auf ein Niveau, das eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglicht. Die 1,51 Prozent sollten eine Kompensation der Kostensteigerungen darstellen, die in den Physiotherapiepraxen zwischen Juli 2019 und März 2021 entstanden sind. Die Höhe dieser Kompensation erachten die beiden Verbände IFK und VDB jedoch als unverhältnismäßig niedrig und haben sich deshalb zu einer gemeinsamen Klage entschlossen. In der nun eingereichten Klagebegründung kritisieren sie zum einen, dass die Kostensteigerungen im ersten Quartal 2021 bei der Kalkulation der 1,51 Prozent vollständig außer Acht gelassen wurden. Außerdem beklagen sie die Ermittlung der Steigerung der Sach-, Personal- und Betriebskosten. Das Ergebnis der Berechnung …

Eine FFP2 Maske auf blaueen Hintergrund

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Hygienepauschale bis
31. Dezember verlängert

Heilmittelerbringer erhalten weiterhin 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung von den gesetzlichen Krankenkassen für den erhöhten Hygieneaufwand in der Pandemie erstattet. Die Änderung der Hygienepauschaleverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger verkündet.  Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli und bis 31. Dezember 2021.

FFP2 Masken in den Farben gruen, gelb weiß und rot

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Infektionsschutzgesetz: FFP2-Maske bundesweit Pflicht in
Physiotherapiepraxen

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz regelt in Paragraph 28b bundesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen. Medizinische Behandlungen in Heilmittelpraxen finden weiterhin statt. Lediglich die FFP2 Maske wird in der Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Grundsätzlich untersagt die neue Regelung – ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner – die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist. Ausgenommen sind davon unter anderem Dienstleistungen, die medizinischen und therapeutischen Zwecken dienen. Bitte berücksichtigen sie auch die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Länder und Landkreise. (dad) Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Zwei Haende zerren an einem Seil

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Kurzinfo zum
Verhandlungsstand

Der Verhandlungstermin der maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit dem GKV-Spitzenverband am 25. März 2021 endete ohne Einigung. Die Verbände sind aktuell noch in der Bewertung der Verhandlungsergebnisse und werden morgen weitere Informationen veröffentlichen.    

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Infos zum Schiedsspruch

Live auf Facebook – die vier Vorsitzenden der PT-Verbände gemeinsam mit Dr. Roy Kühne Schiedsverfahren und Bundesrahmenvertrag bewegen aktuell die PHYSIO-Branche. Am 03. März 2021 ab 19 Uhr berichten deshalb die vier Vorsitzenden der Physiotherapieverbände über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte. Zu Gast in der Runde: Dr. Roy Kühne, Mitglied des Deutschen Bundestages und ebenfalls Physiotherapeut. Informationen und Bewertungen aus erster Hand Vergütung, Leistungsbeschreibung, die Forderung nach neuen Positionen und vor allem wie es nach dem Schiedsspruch vom 26. Februar 2021 nun weiter geht – darum und um einiges mehr, geht es im ersten gemeinsamen Live-Auftritt der Vorsitzenden Ute Repschläger (IFK), Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND), Hans Ortmann (VPT) und Marcus Troidl (VDB-Physiotherapieverband). Neben den inhaltlichen Informationen liefert Dr. Roy Kühne eine erste politische Einschätzung zur aktuellen Situation in der Physiotherapie. Schließlich hatte der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) klare Vorstellungen an die Vertragspartner im physiotherapeutischen Bereich. Die Veranstaltungen findet zeitgleich auf den vier Facebook-Seiten der Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT statt. Für alle, die nicht auf Facebook sind oder am Mittwoch …

Checkbox mit Haekchen

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Schiedsverfahren:
Blitzumfrage

Schiedsverfahren: Blitzumfrage zur Termintaktung – bitte alle Physiotherapiepraxen teilnehmen! Aufruf an alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber: Bitte nehmen Sie direkt an dieser Blitzumfrage teil und unterstützen Sie damit aktiv die Argumentationslinie der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände im aktuellen Schiedsverfahren. Hier geht es direkt zur Befragung: UMFRAGE Am 17. Februar 2021 findet der nächste Schiedsstellentermin statt. Die vier Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT lassen nichts unversucht, um ihre Argumentation mit Zahlen aus den Praxen zu stützen. Die Befragung endet am Montag, den 15. Februar 2021, um 10 Uhr. Leiten Sie diese Meldung und den Link zur Befragung sehr gerne an Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber weiter, damit möglichst viele an dieser Blitzumfrage teilnehmen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme und Unterstützung! Die Verbände werden nach dem Schiedstermin über den Ausgang beziehungsweise den Stand des Verfahrens berichten.