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Physiotherapie:
Anbindung an die
Telematikinfrastruktur noch nicht möglich

Personenfotos sind mit einem Faden vernetzt. Der Hintergrund ist blau.

Eigentlich war alles klar. Schon im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019  legte der Gesetzgeber fest:  PhysiotherapeutInnen können sich freiwillig ab dem 1. Juli 2021 an das digitale Gesundheitsnetzwerk in Deutschland, die Telematikinfrastruktur (TI), anschließen und erhalten damit Zugriff auf medizinische Anwendungsmöglichkeiten wie die elektronische Patientenakte (ePA). Doch in der Realität ist wieder alles ganz anders. Der Anschluss ist noch  nicht möglich und der Start der Anbindung muss verschoben werden.

Warum? Für einen Zugriff auf die ePA benötigen PhysiotherapeutInnen eine Legitimation – den elektronischen Heilberufeausweis.  Der soll zwar kommen, doch verzögert sich der erstmögliche Ausgabetermin. Der zweite Grund für die Verschiebung liegt in den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zur Erstattungshöhe der TI Einrichtungs- und Betriebskosten in Physiotherapiepraxen. (dad)