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VDB-Physiotherapieverband schreibt offenen Brief an Gesundheitsministerin in Niedersachsen

rotes ausrufezeichen vor weisser wand

Dürfen Physiotherapeuten in Niedersachsen medizinisch notwendige Behandlungen mit ärztlicher Verordnung durchführen oder nicht? Brauchen Patienten ein ärztliches Attest, das die Dringlichkeit belegt? Oder ist nicht jede ärztliche Anordnung dringlich?

In den Landkreisen scheint die Regelung bezüglich physiotherapeutischer Behandlungen unterschiedlich gehandhabt zu werden. Von einigen Landkreisen werden Bußgelder angedroht, falls kein Dringlichkeitsnachweis vorliegt. Selbst die Polizei stellt auf eine dringend notwendige “Dringlichkeitsbescheinigung” ab.
Unser Verbandsjustiziar fordert in einem offenen Brief die Ministerin auf, die Formulierung der Allgemeinverfügung zu präzisieren und dahingehend abzuändern, dass medizinisch notwendige Behandlungen der Therapeuten selbstverständlich weiterhin zulässig sind. (dad)

Offener Brief an die Gesundheitsministerin in Niedersachsen:

Anschreiben vom 25.03.2020