Die bayerische Staatsregierung hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Ab dem 21.03.2020 gilt eine landesweite Ausgangssperre. Sie wird zunächst bis zum 03. April verhängt.
Für die Physiotherapie heißt das:
Physiotherapeutische Praxen sind weiterhin für medizinisch dringend erfoderliche Fälle geöffnet.
Der Wortlaut in der Allgemeinverfügung lautet:
“Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Triftige Gründe sind insbesondere:
- a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)“.
Was die Verfügung im Detail für den Einzelnen bedeutet, können sie in der unten verlinkten Allgemeinverfügung lesen.
Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre in Bayern zum Nachlesen:
Allgemeinverfügung Bayern vom 20.03.2020
Eine Mitgliederinfo findet ihr hier: Ausgangssperre_Bayern