Monate: März 2020

Corona: Dokumentation von abgesagten Therapien

Liebe Mitglieder des VDB-Physiotherapieverbandes, in den letzten Tagen informierten uns Praxisinhaber über zahlreiche Patientenausfälle aufgrund der Corona-Krise. Wir befürchten, dass sich die Patientenausfälle in den nächsten Tagen noch steigern werden. Um den wirtschaftlichen Schaden zu belegen, ist es für uns – als ihre Interessensvertretung – absolut nötig, dass jede Praxis eine entsprechende Auflistung der Ausfälle erteilt. Daher bitten wir unsere Mitglieder dringend, alle Patientenausfälle lückenlos zu dokumentieren! Praxisintern muss der Grund der Absagen von Patientinnen und Patienten erfasst werden, insbesondere Absagen seitens der Praxis, um Risikopatienten nicht zu gefährden (z.B. wegen nicht oder unzureichend vorhandener Schutzkleidung u.ä.). Eine entsprechende Tabellenvorlage in der abgesagte Therapien dokumentiert und in der der Umsatzausfall durch die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber berechnet werden soll, erhalten sie von ihren Landesverbänden. (dad)

Monate: März 2020

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesregierung öffnet den Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März in Kraft. Damit regelt die Bundesregierung die Einwanderung von Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland. Was ist neu? • Zukünftig gelten als Fachkräfte nicht nur Hochschulabsolventen, sondern auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Voraussetzung für die Einwanderung nach Deutschland ist die Anerkennung der Qualifikation. Unqualifizierte oder Niedrigqualifizierte erhalten keinen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. • Die sogenannte Vorrangprüfung entfällt, wenn die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation nachweisen kann. • Fachkräften mit beruflicher Bildung steht der Zugang zu qualifizierten Beschäftigungen, zu der ihre Qualifikation befähigt, offen. Die Begrenzung auf Engpassberufe entfällt. • Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung wird ermöglicht zeitlich befristet bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu reisen. Voraussetzung für die Einreise zur Arbeitsplatzsuche sind Deutschkenntnisse in der Regel auf dem Niveau B1 und die Lebensunterhaltssicherung. Eine Probbeschäftigung von bis zu zehn Stunden die Woche ist möglich • Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Anerkennungsverfahren mit Qualifizierungsmaßnahmen …